Mittwoch, 25. Januar 2017

Justizpraxis: Die Würde des Menschen ist teilbar...

Die Frau sitzt zum Tatzeitpunkt auf einer Straße. Zunächst hält der Täter mit seinem Auto einige Meter vor ihr an. Es wird gestritten. Dann gibt der Mann Vollgas. Die Ermittlungen ergeben, dass der Täter, nachdem er das Opfer ein erstes Mal überfahren hat, den Rückwärtsgang einlegt, um das Opfer ein zweites Mal zu überfahren. Offensichtlich wollte der Täter sicher gehen, dass sein Opfer auch wirklich platt ist. Dann flüchtet der Täter. Ein schlechtes Gewissen oder eine Art Reue beschleicht ihm dabei nicht. Zumindest unterlässt er es tunlichst, Hilfe zu organisieren.

Nach seiner Festnahme verstrickt sich der Täter in immer neue Ausreden. Selbst in der Gerichtsverhandlung lügt er noch wie gedruckt. Doch sprechen die Beweise eine andere Sprache und widerlegen die Ausflüchte des Angeklagten.
Das alles interessiert aber die Richter am Landgericht in Halle nicht sonderlich. Was für den gesunden Menschenverstand eindeutig den Straftatbestand des Mordes erfüllt - übrigens wurde wegen Mordes ermittelt - gilt für die Juristen als minderschwerer Fall des Totschlags. Begangen im Affekt und das nicht etwa, weil irgend jemand im Affekt (Kurzschlusshandlung), also vollkommen unbewusst, Auto zu fahren weiß, sondern um zum günstigsten Ergebnis für den Täter (und die Staatskasse) zu gelangen.

Die von Juristen vorgenommene Entmündigung des Bürgers wird dann noch als Achtung der Würde des Menschen verkauft. Wie sich das mit der Würde der Opfer und ihrer Angehörigen vertragen soll, verraten uns die linken Juristen nicht. Für sie sind alle Bürger zugleich Opfer des unmenschlichen kapitalistischen Systems und demzufolge nicht mehr Herr ihrer Sinne und verantwortlich für sich und ihr Handeln.

Ausnahmen werden jedoch weiterhin getätigt. Nämlich immer dann, wenn es sich nicht um links-konforme Straftaten handelt. Dann schlägt das Gesetz mit voller Härte zu. Dann gilt das pauschale Vorurteil vom Opfer des unmenschlichen kapitalistischen Systems plötzlich nicht. Ein System, das übrigens weitaus menschlicher in Erscheinung treten könnte, gebe es diese von ihrer Ideologie besessenen Juristen und ihre willkürliche und menschenverachtende Rechtsbeugung nicht.
§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags 
War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(Hier kann ein Beispiel nachgelesen werden, wo auch ich auf strafmildernd plädiert hätte.)

3 Kommentare:

  1. Die Linken beklagen die zunehmende Verrohung der Gesellschaft und tragen dazu bei, dass sie noch weiter verroht.

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    1. Ohne Wagenknecht, Gysi würde ich die Linke: als Hirnlose Truppe benennen, genauso korrupt wie die Grünen

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  2. Eine "Würde des Menschen" berücksichtigt man nicht. Unsere Erfahrung nach fast zehn Jahren: Ein Migrationshintergrund verleiht Straffreiheit. Da darf man lügen, totschlagen, erpressen, einbrechen, Falschaussagen an Eides Statt u.s.w. Alles straflos erlaubt. Die Justiz verfolgt sogar jemand mit Strafbefehl von dem sie sieben Monate vorher von weiteren Ermittlungen abgesehen hatte, weil keine Beweise für eine Verleumdung vorlagen, nur aufgrund massiver Verleumdung, um das Opfer im Interesse der Habgier zu erpressen. Eine offenbar endlose Geschichte der Willkür!
    Mehr als zehn aufgezwungene Verfahren mit geduldetem Prozeßbetrug. Beschwerden bis zum Bverf.Ger. u. Europ. Menschenr.Ger.Hof zwecklos, da auch hier Recht gebeugt wird. Zu viel beschweren wird dann teuer. Ein wahrer „Rechtsstaat!“

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