"Ich bin es leid, von dieser ganzen Bevölkerung an der Nase herumgeführt zu werden, die uns zerstört, unser Land zerstört, indem sie uns ihre Taten (im Sinne von Gebräuchen) aufzwingt..."2006 schrieb die ehemalige Filmikone Brigitte Bardot (82) diese Worte an Nicolas Sarkozy, dem damaligen Innenminister Frankreichs. 2008 wurde die weltbekannte Tierschützerin von einem Pariser Gericht dieser Unmutsbekundung wegen zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verdonnert. Jeder normale Mensch in einer vernunftbegabten Welt würde meinen, dass die Worte Bardots vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt wären. Nicht aber der oder die Richter. Sie verurteilten Bardot wegen eines vermeintlichen Aufrufs zum Rassenhass. So als ob Hirngespinste und Massenpsychosen - gemeingefährliche dazu - biologischer Natur wären. Zwar war die von sog. Bürgerrechtsgruppen denunzierte Bardot bereits zuvor mehrfach wegen Äußerungen bezüglich des Tierschutzes angeklagt worden, doch kann das Urteil nur als ein politischer aber auch rassistischer Willkürakt gewertet werden. Während (arabische) Mohammedaner unablässig gegen "Schweinefleischfresser" hetzen können, werden Europäer (Weiße) wegen Unmutsäußerungen gegen ihre Kultur und Sitten widersprechende Gewohnheiten, selbst wenn sie sachlich formuliert wurden, verfolgt. Das ist eindeutig rassistisch. Politisch betrachtet dienen solche verfassungsfeindlichen Urteile der Abschreckung und um den demokratisch legitimierten Widerstand der Indigenen zu brechen. Vor allem dienen sie antidemokratischen und antifreiheitlichen Machtbestrebungen.
Man kann es auch anders formulieren. Diese Richter und diese "Bürgerrechtsgruppen" sind schuld an den Anschlägen von Paris und Nizza. Sie sind schuld an zahllosen Vergewaltigungen, Gewalttaten, Zwangsehen, Schandmorden, Tierquälereien, Sklavenhaltungen, Hinrichtungen und was sonst noch so alles mit der Islamisierung verbunden ist.
Wer wie Brigitte Bardot etwas gegen das Abschlachten hat, wird mundtot gemacht...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen