Sonntag, 9. Oktober 2011

Elite-Hackerklub (CCC) bemängelt Bundestrojaner

Spitzelsoftware entschlüsselt
CCC: »Bundestrojaner« manipuliert Programme und aktiviert Webcams
Der Chaos Computer Club (CCC) hat die »Bundestrojaner« genannte Software entschlüsselt, mit der Geheimdienste und Ermittlungsbehörden bei Vorliegen des Verdachts auf schwere Straftaten private Rechner infiltrieren dürfen. In einer Erklärung erhob der CCC schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Behörden. So komme die staatliche Schadsoftware ohne handelsübliche Authentisierungsmechanismen aus, wie man sie etwa vom Onlinebanking her kenne: »Die ausgeleiteten Bildschirmfotos und Audiodaten sind auf inkompetente Art und Weise verschlüsselt, die Kommandos von der Steuersoftware an den Trojaner sind gar vollständig unverschlüsselt.« Das führe dazu, daß auch ein nicht autorisierter Dritter mit vergleichsweise einfachen Mitteln auf einen einmal plazierten Bundestrojaner und damit den gesamten überwachten Rechner zugreifen könne, etwa, um »die Zielperson mit falschen Beweisen zu belasten«. Zudem enthalte die Software bereits eingebaut diverse Möglichkeiten, die das Bundesverfassungsgericht explizit untersagt habe.
Mit einfachen Mitteln ließe sich weitere Software nachladen, die beispielsweise Mikrofon und Kamera des befallenen Rechners zur Raumüberwachung einsetzbar machen könnte. Hier handele es sich um einen »klaren Rechtsbruch«, befand ein CCC-Sprecher. Nunmehr sei der Gesetzgeber gefordert, »dem ausufernden Computerschnüffeln ein Ende zu setzen und endlich unmißverständlich zu formulieren, wie die digitale Intimsphäre juristisch zu definieren und wirksam zu bewahren ist«. Allerdings sei man »hocherfreut, daß sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze kein fähiger Experte gewinnen ließ«, spotteten die Experten in ihrer Erklärung. Kritisiert wird ferner, daß die Software ausgespähte Dateien über einen Server in den USA leite.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich am Sonntag besorgt über die Berichte. Es sei »mehr als beunruhigend, daß die berechtigten technischen Argumente der Beschwerdeführer in der Klage gegen die Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt werden«, erklärte die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende. Ihre Partei habe immer vor den Gefahren staatlicher Schnüffelsoftware gewarnt.
(dapd/reuters/jW)
 
Hier geht's zum Artikel des Chaos Computer Clubs.

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