Montag, 27. Februar 2017

Angela Merkel - Ein Fall für den Verfassungsschutz

"Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt" - mit diesem Satz hat Angela Merkel eine rote Linie überschritten. Sie ist eine offene Feindin des Grundgesetzes. 
Artikel 20 GG und 116 GG, sämtliche Grundgesetzkommentare und Urteile definieren das Staatsvolk als Gesamtheit der deutschen Staatsbürger. Artikel 20 GG - die Staatsfundamentalnorm - unterliegt dem Ewigkeitsprinzip; er lässt sich noch nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages abschaffen oder substanziell ändern. 
Noch nie seit 1949 hat jemand an der Spitze der Bundesregierung gestanden, der eine zentrale Norm der Verfassung aushebeln will. Das ist nicht etwa ein Versehen: Merkels Integrationsbeauftragte Özoguz stößt mit ihrer Forderung, auch Nicht-EU-Bürgern ohne deutschen Pass das Wahlrecht zu verleihen, in die gleiche Richtung. 
Unter verfassungsgemäßen Bedingungen hätte die Kanzlerin Özuguz spätestens dafür entlassen müssen, falls sie tatsächlich eine gegenteilige Meinung hätte. Jetzt wird deutlich: sie denkt genau so. 
Um einen älteren Satz Merkels aufzugreifen: Das hier ist nicht mehr Ihr Land.
Alexander Wendt

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