Ergänzend erwähnt: Kein Mensch gelangt ohne Ausweispapiere in ein Flugzeug. Wer aus einen Flieger steigt und angibt keine Ausweispapiere zu besitzen, der lügt. Die Genfer Konvention sieht jedoch die umfassende Mithilfe des Schutzsuchenden bei der Klärung seiner Identität vor. Wer sich dem verweigert, hat kein Recht auf Schutz (Asyl). Ganz gleich, ob ein tatsächlicher Asylgrund vorliegt oder nicht.
Dienstag, 7. Februar 2017
Deutsche Behörden beteiligen sich vorsätzlich am Asyl- und Versicherungsbetrug
Ergänzend erwähnt: Kein Mensch gelangt ohne Ausweispapiere in ein Flugzeug. Wer aus einen Flieger steigt und angibt keine Ausweispapiere zu besitzen, der lügt. Die Genfer Konvention sieht jedoch die umfassende Mithilfe des Schutzsuchenden bei der Klärung seiner Identität vor. Wer sich dem verweigert, hat kein Recht auf Schutz (Asyl). Ganz gleich, ob ein tatsächlicher Asylgrund vorliegt oder nicht.
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