Samstag, 11. Februar 2017

Heute wir, morgen ihr - Neufassung des Vereinsgesetzes stellt Offenbarungseid für linkes Toleranz-, Vielfalts- und Antidiskriminierungsgeschwätz dar

Das neue Vereinsgesetz sieht vor, dass ein gesamter Klub verboten wird, wenn zuvor ein einzelnes Chapter verboten wurde. Ein Chapter kann verboten werden, wenn ein oder mehrere Mitglieder Straftaten begehen.

Wenn jedoch ein oder mehrere Mitglieder eines Ortsverbandes der SPD Straftaten begehen, hat das auch weiterhin nicht zur Folge, dass die gesamte Partei verboten wird. Wenn eine Burka-Trägerin ein Attentat verübt, hat das auch weiterhin keine Auswirkungen auf andere Burka-Trägerinnen. Ebenso nicht, wenn ein korantreuer Moslem Straftaten verübt. Der Islam oder die Moscheegemeinde, die er angehört, wird nicht verboten. Kirchengemeinden, deren Pfaffen oder Mitglieder Straftaten begehen, werden nicht verboten. Kleintierzüchtervereine, Antifa e.V., autonome Kulturzentren usw. usf. bleiben ebenfalls verschont. Und das, obwohl aus den Reihen des Antifa e.V. und von autonomen Kulturzentren ausgehend bedeutend mehr Straftaten begangen werden, als von allen Rockerklubs zusammen genommen. Staatsgefährdende dazu!

Das alles nennt sich dann Rechtsstaat, Diskriminierungsverbot, Gleichbehandlung und und und.
Keine Bange, das Ende der Fahnenstange ist diesbezüglich noch nicht erreicht. Da geht noch mehr. Lassen wir uns auch weiterhin - mehr oder weniger - überraschen im Kampf der Linken gegen die bestehende freiheitlich-bürgerliche Ordnung und Kultur der bööösen, alten, weißen Hetero-Männer...

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