Donnerstag, 16. Februar 2017

Justiz: Im Namen des ???

Ein 57-jähriger wurde vom Amtsgericht Berlin Tiergarten zu knapp 2000 Euro Strafe* verurteilt, weil er im September und Oktober 2015 auf seiner Facebook-Seite die Bundestagesabgeordnete verunglimpft und beleidigt hat.
Es ist dasselbe Gericht, das vor knapp zwei Jahren Vater und Onkel von Nasser zu 1350 Euro Strafe verurteilt hatte.
Deren Vergehen: Die radikalen, aus dem Libanon stammenden Muslime sollen den damals 16-jährigen Nasser in Berlin Neukölln wegen seiner Homosexualität schwer misshandelt und entführt haben.
So wurde Nasser, wie er berichtete, von ihnen mit Benzin übergossen und sein Vater wollte ihn unter dem Ruf Allahu Akbar anzünden.
P.P
* Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen. Anders ausgedrückt, muss der Angeklagte für seine Unmutsäußerung seine Nettoeinnahmen aus den letzten 5 Monaten hinblättern, weil er Claudia Benedikta Roth im Internet als "linksfaschistische Sau" bezeichnet hatte. Vielleicht hätte er besser auf das Sau verzichten sollen, denn wer will schon Schweine beleidigen?

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