Ungarn wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von jeweils 10.000 €uro an zwei aus Bangladesh stammende Asylbegehrer verdonnert.
Die Asylbewerber waren im September 2015 über die Balkanroute nach Ungarn gekommen. In dem Grenzort Röszke wurden sie 23 Tage in einem bewachten Transitzentrum untergebracht, zu dem auch ihr Anwalt dem Gerichtshof zufolge keinen Zugang hatte. "Das lief faktisch auf einen Freiheitsentzug hinaus", heißt es in dem Urteil. Für diese Inhaftierung habe es an einer rechtlichen Grundlage gefehlt.
Der Gerichtshof rügte zudem, dass die ungarischen Behörden die Asylanträge nicht individuell geprüft hätten. Sie hätten lediglich schematisch auf die Liste sicherer Drittstaaten verwiesen.
Warum Ungarn Serbien seit Juli 2015 als sicher betrachte, habe die Regierung nicht überzeugend erklärt. Das Asylverfahren habe die Kläger damit dem Risiko ausgesetzt, bis nach Griechenland zurückgeschoben zu werden - dort aber hätten sie "menschenverachtende und entwürdigende Aufnahmebedingungen" erwarten können.
Der SpiegelEinmal davon abgesehen, dass die Bengalen nicht ohne rechtliche Grundlage in dem Transitzentrum festgehalten wurden - die Sicherheit eines Staates und seiner Bürger wiegt nun mal weitaus schwerer als der individuelle Rechtsanspruch auf Asyl (siehe u.a. Genfer Flüchtlingskonvention) - und durch mehrere sichere Drittstaaten gereist sind (Dublin-Abkommen), bevor sie das ungarische Territorium erreicht hatten, mutet die Entschädigung in Höhe von 10.000 €uro pro Person als reine Farce an, wenn man bedenkt, dass einem in Deutschland (Jahreseinkommen 41.406 €uro) unschuldig Inhaftierten gerade einmal 10 €uro Entschädigung pro Hafttag zustehen und das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen in Bangladesh 1.073 €uro beträgt.
Mit anderen Worten hätte es in Deutschland 230 €uro Entschädigung gegeben. Stattdessen gab es für die 23 Tage 10.000 €uro, was circa 10 durchschnittliche Jahreseinkommen in Bangladesh entspricht. Das durchschnittliche Jahreseinkommen in Ungarn beträgt 11.699 €uro. Von Verhältnismäßigkeit kann so gesehen keine Rede sein.
Außerdem stinkt die ganze Angelegenheit nach einer Initiierung, die von der ungarischen Helsinki-Komission losgetreten wurde. Die Helsinki-Komission gehört zum George-Soros-Netzwerk. Ein Umstand, der keiner weiteren Erläuterung bedarf.
Die ungarische Regierung täte jedenfalls gut daran, wenn sie an ihrer Weigerung, das Urteil nicht anerkennen zu wollen, festhalten würde. Außerdem sollten die serbische und die griechische Regierung rechtliche Schritte gegen den Gerichtshof einleiten, da dieser diesen Ländern in böswilliger Absicht unterstellt hat, sie wären unsicher und würden staatliches Unrecht praktizieren. Ob der Gerichtshof hierfür eine "überzeugende Erklärung" abliefern kann, darf allerdings bezweifelt werden.
Es gibt keinen "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte".
AntwortenLöschenDie dort installierten Schergen sind Speichellecker der NWO-Mörderbanden, die auftragsgemäß die Auslöschung aller europäischen Völker betreiben und über keinerlei Legitimation verfügen.
Im jetzt kommenden Kollaps dieses mörderischen NWO-Konstrukts, dürfte den Bütteln der -meist kurze- Prozess für ihre Verbrechen gemacht werden.
richtig danke. Es gibt nicht einmal Menschenrechte! wir werden mit der Geburtsurkunde vermißt gemeldet und nach siebenJahren fürtot!!
AntwortenLöschenBuch: Wenn das die DEUTSCH/en wüß(ss)ten v. D. Prinz; whisle Blower v. van Helsing, Hierarchie der Verschwörer v. vergessen
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