Dienstag, 22. August 2017
Der Freisler-Benjamin-Gedächtnispreis geht an Sonja Birkhofer-Hoffmann...
Der Name der Richterin, die sich den Freisler-Benjamin-Gedächtnispreis redlich verdient hat, lautet Sonja Birkhofer-Hoffmann.
Eine Recherche im Netz ergab, dass die Richterin bereits mehrfach in negativer Hinsicht aufgefallen ist. So hatte sie zum Beispiel einem Münchner Frauenarzt, der vorsätzlich Frauen mit einer seit mehr als vier Jahrzehnten wegen der Kenntnis über ihre Folgen (Unfruchtbarkeit) nicht mehr angewendeten Methode behandelt hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vier der fünf so behandelten Frauen im Alter zwischen 24 und 26 Jahren wurden tatsächlich unfruchtbar.
Die Geschädigten wurden vorab nicht auf die Behandlungsmethode hingewiesen, diese wurde gegen ihren Willen und gegen den Grund ihres Arztbesuches vorgenommen. "Dr. gyn. Mengele" (Name von der Redaktion geändert) gab vor Gericht an, dass er lediglich ein - nicht notwendiges und schädigendes! - Experiment beabsichtigt hatte. Das wurde allerdings von zwei begutachtenden Medizinern angezweifelt, da "Dr. gyn. Mengele" bei den Geschädigten gleich beide Eierstöcke einer Behandlung unterzogen hatte, was selbst nach der veralteten und überholten Behandlungsmethode nicht erforderlich gewesen wäre. Deshalb war eigentlich davon auszugehen, dass "Dr. gyn. Mengele" bewusst die Unfruchtbarkeit seiner Patientinnen herbeiführen wollte, in dem er gleich beide Eierstöcke behandelte, um so sicher zu gehen.
Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann sah das allerdings anders. Sie weigerte sich, den Arzt, der unter Vorsatz gehandelt hatte, einen Vorsatz zu attestieren. Da sie das Verbrechen aber nicht als fahrlässig (leichtsinnig, unachtsam, unüberlegt) bewerten konnte, erfand sie hierfür eigens eine neue Begrifflichkeit, die die Strafprozessordnung überhaupt nicht kennt und die zudem widersinnig ist. Sie nannte die Vorgehensweise des Arztes "bewusst fahrlässig", was nicht nur im Jargon der Juristen soviel wie heiß kalt, dunkel hell oder verschmutzt sauber bedeutet. Wobei in unserem Fall das Wort "bewusst" für vorsätzlich steht und somit das darauffolgende "fahrlässig" ausschließt. Dennoch verurteilte Birkhofer-Hoffmann den Angeklagten wegen Fahrlässigkeit, was wiederum eindeutig Rechtsbruch ist.
Siehe auch hier.
Eine Recherche im Netz ergab, dass die Richterin bereits mehrfach in negativer Hinsicht aufgefallen ist. So hatte sie zum Beispiel einem Münchner Frauenarzt, der vorsätzlich Frauen mit einer seit mehr als vier Jahrzehnten wegen der Kenntnis über ihre Folgen (Unfruchtbarkeit) nicht mehr angewendeten Methode behandelt hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vier der fünf so behandelten Frauen im Alter zwischen 24 und 26 Jahren wurden tatsächlich unfruchtbar.
Die Geschädigten wurden vorab nicht auf die Behandlungsmethode hingewiesen, diese wurde gegen ihren Willen und gegen den Grund ihres Arztbesuches vorgenommen. "Dr. gyn. Mengele" (Name von der Redaktion geändert) gab vor Gericht an, dass er lediglich ein - nicht notwendiges und schädigendes! - Experiment beabsichtigt hatte. Das wurde allerdings von zwei begutachtenden Medizinern angezweifelt, da "Dr. gyn. Mengele" bei den Geschädigten gleich beide Eierstöcke einer Behandlung unterzogen hatte, was selbst nach der veralteten und überholten Behandlungsmethode nicht erforderlich gewesen wäre. Deshalb war eigentlich davon auszugehen, dass "Dr. gyn. Mengele" bewusst die Unfruchtbarkeit seiner Patientinnen herbeiführen wollte, in dem er gleich beide Eierstöcke behandelte, um so sicher zu gehen.
Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann sah das allerdings anders. Sie weigerte sich, den Arzt, der unter Vorsatz gehandelt hatte, einen Vorsatz zu attestieren. Da sie das Verbrechen aber nicht als fahrlässig (leichtsinnig, unachtsam, unüberlegt) bewerten konnte, erfand sie hierfür eigens eine neue Begrifflichkeit, die die Strafprozessordnung überhaupt nicht kennt und die zudem widersinnig ist. Sie nannte die Vorgehensweise des Arztes "bewusst fahrlässig", was nicht nur im Jargon der Juristen soviel wie heiß kalt, dunkel hell oder verschmutzt sauber bedeutet. Wobei in unserem Fall das Wort "bewusst" für vorsätzlich steht und somit das darauffolgende "fahrlässig" ausschließt. Dennoch verurteilte Birkhofer-Hoffmann den Angeklagten wegen Fahrlässigkeit, was wiederum eindeutig Rechtsbruch ist.
Siehe auch hier.
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Ärzte haben es in sich, denn es ist nicht der einzige Pfuscher in München. Die Weigerung, sich weiter zu bilden ist überall zusehen und da beginnt das Drama für Patienten
AntwortenLöschenDas Drama ist aber die Richterin, die deshalb des Amtes enthoben werden soll, und beim Jobcenter Schlange stehen.
AntwortenLöschenDas Drama ist eigentlich, daß diese Richterin aller multiplen Rechtsbrüchen Trotz des Amtes noch nicht enthoben ist. Soll sie aber, das möchte ich noch erleben.
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