So auch beim Amtsgericht Augsburg, wo die Richterin Ulrike Ebel-Scheufelei ein Urteil fällte, das den Gesetzestext eigenwillig interpretiert und dadurch als ein Akt politischer Willkürjustiz bezeichnet werden kann.
§ 131 Gewaltdarstellung
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.Was war geschehen? Einem 39jährigen flatterte ein Strafbefehl über 1.200 €uro ins Haus, weil er auf Fratzenbuch ein Video verbreitete, in dem mutmaßliche islamistische Terroristen bei der Ausübung von Gewalttaten zu sehen sind. Das wollte sich der Angeklagte nicht gefallen lassen. Er legte gegen den Strafbefehl Widerspruch ein.
Deshalb kam es zur Hauptverhandlung unter Vorsitz der Richterin Ebel-Scheufelei, in deren Folge der Angeklagte nun zu 1.400 €uro verdonnert wurde. Der Staatsanwalt forderte sogar 1.600 €uro, was ein Drittel mehr von der von ihm im Strafbefehl geforderten Summe entspricht. Bei einem Nettoeinkommen des Angeklagten in Höhe von monatlich 600 €uro ist das kein Pappenstiel, sondern entspricht 2,3 Monatseinkommen für das Zeigen eines Films, an dessen Entstehungsgeschichte die Bundesrepublik im Kontext betrachtet nun einmal nicht gänzlich unbeteiligt gewesen sein kann.
Die Richterin begründete ihr Urteil mit dem Fehlen eines Hinweises, mit dem das Video auch für Dumme zweifelsfrei als Berichterstattung zu identifizieren gewesen wäre.
Eine Begründung, die für mich fadenscheinig daherkommt, die sich aber jeder Blogger oder Systemkritiker unbedingt merken sollte.
Ich betrachte das Urteil als einen Versuch, die missliebige Bloggerszene zukünftig jederzeit kriminalisieren zu können und andererseits soll das Urteil der Verängstigung der Szene dienen. Dagegen spricht zwar das derzeit geringe Medieninteresse, doch wird sich das Urteil in der Szene so oder so herumsprechen.
Das Urteil stellt ein Maulkorb-Urteil dar, das die Freiheit Andersdenkender und Unbequemer hierzulande einschränken helfen soll.
Sollte zukünftig unter solchen Bildern stehen: Dient ausdrücklich der Berichterstattung über Kriegsverbrechen.
Angezeigt wurde der Angeklagte von der BRD-Stasi. Der war angeblich bei der flächendeckenden und routinemäßigen Überwachung des Netzes das Video aufgefallen. Das so etwas sofort zur Anzeige durch die Schlapphüte führen soll, darf anhand der Fülle an Gewaltvideos im Netz, die zweifellos nicht immer der Berichterstattung dienen sollen, bezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist, dass die Schlapphüte den Angeklagten bereits auf ihrem Zettel hatten.
Während die Inszenierung um eine Propaganda-Netzseite der Grünen die mediale Runde durch sämtliche Sendeanstalten und Zeitungen machte und sich die üblich Verdächtigen über den vermeintlichen Angriff auf die Pressefreiheit und Demokratie aufregten, herrscht in unserem Fall, der ebenfalls ein Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit als auch auf die Demokratie darstellt, nahezu Schweigen im Walde. Lediglich eine Regionalzeitung berichtete bisher über diesen Skandal. Dies geschah nicht ohne zugleich im letzten Abschnitt ihres Artikels zu versuchen, den in Augsburg ungerechtfertigt Verurteilten zu diffamieren, in dem man ihn in die Ecke geistesschwacher Volksverhetzer zu schieben sucht.
Auch diese Randnotiz sei erwähnt: Während es sich im Artikel vom 10.08. noch um einen "29jährigen Deutschen" handelte, wurde in der Ausgabe vom 11.08. von einen "39jährigen Mann irakischer Herkunft" berichtet, dessen Account "zu 95 Prozent von Freunden im Iran genutzt werde". Man ist eben nie gut beraten, wenn Artikel in aller Eile produziert werden. Dieses Problem hat aber nicht nur die Augsburger Allgemeine zu verdauen, obwohl dort angeblich "Qualitätsjournalismus" betrieben wird, der dort doch Vorrang genießen sollte, wenn man nur fest daran glaubt. (Und nichts zu verändern vermag...)
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