Montag, 28. April 2014
Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungsverfahren gegen Grünen-Abgeordnete ab
Ende Februar veröffentlichte ich einen Artikel über zwei Abgeordnete der Grünen im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze und Joseph "Sepp" Dürr, weil die sich unter anderem durch Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener hervorgetan hatten.
Mir liegt nun ein Schreiben der in dieser Angelegenheit tätigen Staatsanwaltschaft I aus München vor.
Darin teilt ein gewisser Herr Schütz, seines Zeichens "Staatsanwalt als Gruppenleiter" mit, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Grünen-Politiker abgelehnt wird.
Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Ablehnung damit, da angeblich "eine verfolgbare Straftat nicht vorgelegen" habe.
Das muss man sich einmal auf der sprichwörtlichen Zunge zergehen lassen. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft wurde von den Grünen-Politikern zwar eine Straftat begangen, diese sei jedoch nicht "verfolgbar". Und das begründet die Staatsanwaltschaft wiederum mit der Behauptung, es hätte sich um eine "politische Protestaktion gehandelt, die sich gegen die nach Ansicht der beiden Abgeordneten unrichtige Darstellung der historischen Abläufe durch das Monument richtete."
Ich bin sicher, dass manch ein verurteilter "Holocaustleugner" oder "Kirchenhasser" bei dieser Begründung hellhörig wird.
Vor dem Gesetz sind eben alle gleich... Wer das glaubt, glaubt auch am Weihnachtsmann oder daran, dass der Papst ein Heiliger ist.
Mir liegt nun ein Schreiben der in dieser Angelegenheit tätigen Staatsanwaltschaft I aus München vor.
Darin teilt ein gewisser Herr Schütz, seines Zeichens "Staatsanwalt als Gruppenleiter" mit, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Grünen-Politiker abgelehnt wird.
Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Ablehnung damit, da angeblich "eine verfolgbare Straftat nicht vorgelegen" habe.
Das muss man sich einmal auf der sprichwörtlichen Zunge zergehen lassen. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft wurde von den Grünen-Politikern zwar eine Straftat begangen, diese sei jedoch nicht "verfolgbar". Und das begründet die Staatsanwaltschaft wiederum mit der Behauptung, es hätte sich um eine "politische Protestaktion gehandelt, die sich gegen die nach Ansicht der beiden Abgeordneten unrichtige Darstellung der historischen Abläufe durch das Monument richtete."
Ich bin sicher, dass manch ein verurteilter "Holocaustleugner" oder "Kirchenhasser" bei dieser Begründung hellhörig wird.
Vor dem Gesetz sind eben alle gleich... Wer das glaubt, glaubt auch am Weihnachtsmann oder daran, dass der Papst ein Heiliger ist.
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Dieses Schreiben der StA I München enthielt aber auch ganz sicher die gesetzlich geforderte Unterschrift. Oder ?
AntwortenLöschenEs enthielt eine "maschinell erstellte Unterschrift". Doch, was hat die mit der Verweigerungshaltung der Staatsanwaltschaft zu tun?
AntwortenLöschenWas hat man den ursprünglich für eine Anzeige gestellt?
AntwortenLöschenWar das ein Antrag auf ein Ermittlungsverfahren , eine normale Anzeige ,oder eine Anzeige mit Antrag Strafverfolgung??
???
LöschenEs handelte sich um eine Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und aller in Betracht kommender Vergehen (Beleidigung, Volksverhetzung).
Zu Unterschrift! Habe heute mittag eine Notarielle Abschrift vom Original ( Erbschaft) in den Händen gehalten. Mit Siegel und Schnur , Unterschriften ect.Eine Ausfertigung wie es sich gehört ! Nur von Gerichten ect.bekommt man sowas nicht, ist doch seltsam !
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