Mittwoch, 13. September 2017

Merkel verplappert sich beim Fluchtgrund der Syrer

Eine Fluchtursache, die übrigens weder vom Grundgesetz, noch von der Genfer Flüchtlingskonvention als solche anerkannt wird und dem Sinn dieses Gesetzes mit Verfassungsrang bzw. dieses Vertrages widerspricht.

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