Freitag, 8. Juli 2022

Rechtsbeugung: Justiz schützt militante Endzeitfanatiker

 
Wenn die Berliner Staatsanwaltschaft in 73 Fällen trotz eindeutiger Sachlage in puncto Strafbeteiligung noch keine Anklage erhoben hat, dann kann es sich nur um politische Willkür und institutionelle Rechtsbeugung handeln, mit deren Hilfe zumindest billigend in Kauf genommen wird, dass die Geschädigten Mittel zum Selbstschutz ergreifen werden, um vor Ort für Recht und Ordnung zu sorgen, was wiederum eigentlich die Aufgabe von Polizei und Justiz wäre. Es ist die reinste Verhöhnung in Bezug auf die geschädigten Bürger und den bürgerlichen Rechtstaat, diese Perversion von Recht und Gesetz mit unzureichender polizeilicher Ermittlungen zu begründen. Und man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die Bürger, die zur Selbsthilfe greifen würden, dann dafür im Gegensatz zu den Verursachern unverzüglich strafrechtlich belangt würden. Von der zu erwartenden medialen Hinrichtung ganz zu schweigen. 

In dem Zusammenhang sollte auch das Bestreben des Verfassungsschutzes betrachtet werden, da dieser neuerdings gegen die Delegitimierung des Staates vorzugehen vorgibt. Hier delegitimiert sich der Staat selbst. Und das mit Hilfe staatlicher Institutionen. Doch der Verfassungsschutz ignoriert beflissentlich die Früchte, die vom Marsch durch die Institutionen hervorgebracht werden. Stattdessen verfolgt er die Opposition, also diejenigen Bürger, die auf die institutionelle Delegitimierung des Staates durch staatliche Institutionen hinweisen. Auch hierbei haben wir es mit Perversion und Verhöhnung zu tun. 

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