Montag, 11. September 2017

Demagoge des Tages: Heiko Maas

Das Maas-Männchen will damit die Forderung der AfD nach ein Verbot von Minaretten gemeint haben. Ob diese Forderung verfassungswidrig oder vom Grundgesetz geschützt ist, sei einmal dahin gestellt. Bis vor gar nicht langer Zeit war diese Forderung jedenfalls Usus bei allen im Bundestag vertretenen Parteien und diese Meinung somit auch in der SPD derart stark vertreten, dass darüber gar nicht erst diskutiert werden musste.

Historisch betrachtet ist es völliger Blödsinn, den Maas hier abgesondert hat. Im Bundestag waren bereits Parteien wie die Deutsche Reichspartei, die Sozialistische Reichspartei Deutschlands oder die Kommunistische Partei vertreten. Letztere wurden 1952 bzw. 1956 wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit verboten.

Und betrachtet man die Politik der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien, dann kann man diesen parteiübergreifend eine verfassungsfeindliche Politik vorwerfen. Dabei muss man noch nicht einmal den Fokus auf die im Bundestag vertretene Nachfolgeorganisation der SED setzen.
Im Grundgesetz ist jedenfalls die Missachtung und der Bruch nationaler und internationaler Gesetze nicht vorgesehen. Im Grundgesetz steht auch nichts von einer gesetzeswidrigen Ansiedlung illegal eingereister und krimineller Elemente aus aller Herren Länder.

Als verfassungsfeindlich kann auch die von Maas betriebene Hetze gegen und die Verfolgung von politisch nicht linken Bürgern bezeichnet werden. Und wenn wir schon dabei sind, dann sind auch die deutschfeindlichen Äußerungen und die rassistischen Initiativen der sozialdemokratischen "Scharia-Ministerin" Özoguz als verfassungsfeindlich einzustufen.

Für das ZDF oder die FR ist das Grund genug, um dem Maas-Männchen widerspruchslos die Absonderung seiner Sprechblasen zu ermöglichen.

1 Kommentar:

  1. Meiko Haas aus der Kiste ...12. September 2017 um 17:20

    Der Pseudo-Justizminister diskreditiert sich mit diesen demagogischen Äußerungen auf's Neue.
    Ich brauche nur 2 (Zwei !) Artikel des Grundgesetzes lesen und vergleichen, um zu wissen, dass er den Forderungen der AfD wissentlich und fälschlich "Verfassungswidrigkeit" unterstellt!
    - Artikel 6 GG
    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ... obliegende Pflicht.

    - Artikel 4 GG
    (1) Die Freiheit des Glaubens ... und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    H.M. ... seine Tage sind hoffentlich gezählt.

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