Die türkischen Migrantenverbände werten die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wiederbelebte Debatte über eine deutsche Leitkultur als Angriff auf alle Einwanderer.
«Wir brauchen keine Leitkultur, sondern ein Einwanderungs- und Partizipationsgesetz», sagte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Gökay Sofuoglu, beim Bundeskongress des Dachverbands am Samstag in Berlin. Das Motto der alle zwei Jahre stattfindenden Veranstaltung lautete diesmal «Vielfalt leben - Deutschland gemeinsam gestalten». Überschattet waren die Debatten von den außenpolitischen Spannungen im deutsch-türkischen Verhältnis.
aus Westfälische Nachrichten vom 11.6.2017Der Sozialdemagoge, Pardon, der Sozialpädagoge Gökay Sofuoglu ist Angestellter der katholischen Kirche und arbeitet hauptsächlich im baden-württembergischen Kornwestheim. Dort besitzen immerhin 2 von 8 Direktkandidaten einen Migrationshintergrund, was dem gesamtdeutschen Bevölkerungsanteil entspricht.
Sicher ist die Quote kein Allheilmittel, aber sie kann helfen, dass Repräsentationsdefizit kurzfristig auszugleichen, damit das Deutschland von Heute endlich eingebunden wird in die Gestaltung des Deutschlands von Morgen.
Wir brauchen keine freiheitlich-demokratische, deutsche Kultur- Gökay Sofuoglu, Netzseite der Türkischen GemeindeWir können uns eine weitere Beschäftigung mit dem Anteil der Direktkandidaten ersparen. Deutlicher konnte es Sofuoglu nicht formulieren, welches Ziel er und seine Genossen verfolgen. Ein Ziel, das eindeutig verfassungsfeindlich ist. Und damit meine ich keinesfalls nur den eklatanten Widerspruch zum Artikel 3, Grundgesetz, den die Forderung nach einer Quotenregelung beinhaltet.
Dennoch tauchen er und seine Genossen nicht einmal ansatzweise in irgendwelchen Verfassungsschutzberichten auf. Die Frage, warum dem so ist, sollte sich jeder, der seine Freiheit und dieses Land liebt, dringend beantworten.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 3, Absatz 3, Grundgesetz
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