Nun hat sich Maas erneut als Feind der Grundrechte und europäischen Werte betätigt. Anstatt sich dafür einzusetzen, dass die bundesdeutsche Hausordnung befolgt wird, fordert er faktisch die Nichtbeachtung derselben ein. Vom Rausschmiß des gefährlichsten Bundesgerechtigkeitsministers der Geschichte ist allerdings nachwievor keine Spur zu sehen, obwohl eine Unschädlichmachung des politischen Amokläufers längst überfällig ist. Der Tagesspiegel schreibt über den jüngsten Angriff auf die Werte unseres Landes durch den Römling Maas:
Maas warnte die CDU davor, auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe ein formelles Bekenntnis von Flüchtlingen zu den Grundwerten der Bundesrepublik zu verlangen. "Ein zwanghaftes Formelbekenntnis bringt uns bei der Vermittlung unserer Werte keinen einzigen Schritt weiter", sagte der SPD-Politiker. "Das ist pure Symbolik." Niemand könne begründen, warum nur Flüchtlinge ein Bekenntnis zu unseren Werten unterschreiben sollten und nicht auch manche schlecht integrierten deutschen Bürger, sagte der Justizminister. "Nicht nur die Menschen in den Flüchtlingsunterkünften müssen unsere Werte respektieren, sondern auch diejenigen, die vor diesen Heimen rassistische Parolen grölen", meinte Maas. Jeder müsse sich an Recht und Gesetz halten, ob er neu in Deutschland oder dort aufgewachsen sei. "Das Recht ist für alle gleich", fügte der Minister hinzu. Maas reagierte damit auf einen Parteitagsantrag der rheinland-pfälzischen CDU, wonach sich jeder Migrant auf einen Grundwertekatalog verpflichten und eine Integrationsvereinbarung abschließen soll.
Soso, das Recht sei also gleich für alle.
AntwortenLöschenDann versteh ich aber nicht, wieso die Gröhler von "Deutschland verrecke" oder "Bomber Harris, do it again" noch immer frei rumlaufen, während deutschdenkende Achtzigjährige wegen Gedankenverbrechens im bundesdeutschen Knast verrecken müssen.
Offensichtlicher kann zweierlei Maß nicht dargestellt werden. Dieser linksfaschistische Maas gehört vor ein ordentliches Volksgericht und für seine offenkundige Volksfeindlichkeit entsprechend abgeurteilt!