Montag, 29. Mai 2017

Hass, Hetze, Lüge - der Kirchentag 2017

Am 26. Mai verüben korantreue Muslime in Ägypten einen Terroranschlag auf einen mit Christen besetzten Bus, in dessen Folge mindestens 23 Tote und 25 Verletzte zu beklagen sind. Tags darauf veröffentlicht die offizielle Seite des evangelischen Kirchentages 2017 auf dem Netzportal Twitter folgenden Eintrag.
Auf Grund der auf diesen Eintrag erfolgten Proteste wird der Eintrag zwar gelöscht, da er angeblich nicht die Meinung der für den Eintrag Verantwortlichen wiedergeben würde, doch lässt sich die Löschung nur in die Kategorie 'scheinheilige Schadensbegrenzung' einordnen. Dass es sich nicht um ein "Versehen" (sic!) gehandelt haben kann, dafür spricht bereits die ebenfalls auf dem Kirchentag getätigte Äußerung des Berliner Oberkuttengeiers Dröge (siehe Bild unten).
Auch die für ihre menschenverachtenden und lebensfernen Äußerungen einschlägig bekannte Käßmann rudert mittlerweile von ihrer auf dem Kirchentag getätigte Äußerung zurück. Sie sei missverstanden und falsch interpretiert worden, behauptet sie auf einmal, obwohl an ihrer offen rassistischen Aussage nichts misszuverstehen gibt. Angeblich hätte sie nicht die Deutschen gemeint, sondern die Mitglieder und Wähler der AfD. Dieser Verteidigungsversuch ist so lächerlich, unglaubwürdig und dumm, dass er nicht weiter kommentiert werden muss. Nur so viel: Macht es die menschenverachtende und von Hass auf die Indigenen Europas inspirierte Äußerung deshalb nur einen Deut besser? Nein und nochmals nein!

Last but not least sei angemerkt, dass sich ein jeder an dem unsäglichen Treiben mitschuldig macht, der Mitglied der Kirche(n) bleibt. Wer die Ansichten des Klerus mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, kann unmöglich ein Teil der Kirche sein bzw. bleiben. Jedenfalls nicht, solange sich die Machtverhältnisse in der Kirche nicht grundlegend verändert haben.

3 Kommentare:

  1. Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Sie ist Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und ist die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017. [...]

    Bei einer Podiumsdiskussion des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof; Zitat Christliches Medienmagazin pro:

    Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen. [...]

    (pro Christliches Medienmagazin 28.05.2017 Kirchentag)

    Zitatende. Sicherlich ist die Chitan al-inath (sunat perempuan) genannte Beschneidung auch aller Mädchen sowohl mindestens der schafiitischen Madhhab (Rechtsschule) des sunnitischen Islam als auch den schiitischen Dawudi Bohra Religionspflicht (wadschib). Keine der vier sunnitischen Rechtsschulen verwirft die Mädchenbeschneidung, die islamische FGM wird islamrechtlich vielmehr als makruma, ehrbar bewertet bzw. als sunna, nachahmenswert.

    Ja, die FGM ist auch ein sehr islamisches Problem. Und doch irrt sich Dr. Aus der Au, denn auch im Namen des interreligiösen Dialogs oder des gelingenden interkulturellen Zusammenlebens darf niemand, und schon gar kein Arzt, das weibliche Genital einer Minderjährigen (unter 18 Jahre alt) beschneiden d. h. verstümmeln.

    Noch die geringst invasive FGM, beispielsweise aus dem Bereich von FGM Typ IV ein Nadelstich (pinprick) oder Einschnitt (ritual nick), könnte zu Infektion, Sepsis, Nekrosen oder gar zum Tod des weiblichen Kindes oder der weiblichen Jugendlichen führen und auch die mit noch der geringst invasiven Genitalverstümmelung einhergehende psychische Traumatisierung hat der freiheitliche Rechtsstaat nicht straffrei zu stellen.

    [...]

    Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

    https://eifelginster.wordpress.com/2017/05/31/470/

    „Glaubt man dem Pro-Medienmagazin, so hat die Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au in einer Debatte mit Michael Schmidt-Salomon am Rande des #DEKT2017 den moralischen Tiefpunkt ihres Vereins neu ausgelotet:

    ‚ Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen. ‚ “

    https://demystifikation.wordpress.com/2017/05/31/aus-der-aus-amputationsambitionen/

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  2. Einige Minderheiten im Islam rechtfertigen die Genitalbeschneidung unter Berufung auf einige wenige Hadithe. Hierbei handelt es sich allerdings oft um eine bestimmte Eingriffsform, die sogenannte „leichte Beschneidung“ (arabisch الخفاض القليل, DMG al-ḫifāḍ al-qalīl). Bei dieser Beschneidungsart findet nur ein leichtes Entfernen des äußerlich sichtbaren Teils der Klitorisvorhaut statt. Wenige andere Gelehrte rechtfertigten als chafd / خفض / ḫafḍ oder chifad / خفاض / ḫifāḍ allerdings auch die Teilamputation der Klitoris oder sogar die Klitoridektomie.

    Alle vier sunnitischen Rechtsschulen (Madhhab) befürworten die Beschneidung von Frauen. Die Schafiiten erklären sie explizit zur religiösen Pflicht. In den Ländern des Nahen Ostens und Ostafrikas, in denen die schafiitische Rechtsschule dominiert, ist die Beschneidung deshalb auch allgemein verbreitet. Auch einer überlieferten hanbalitischen Position zufolge ist die Beschneidung bei Frauen religiöse Pflicht. Für die Malikiten ist die Beschneidung Prophetentradition (sunna) und damit empfehlenswert, für die Hanafiten wie auch für manche Hanbaliten ist sie ehrenhaft (makruma).

    https://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverst%C3%BCmmelung#Vorkommen_im_Islam

    Kirchentag 2017 und FGM, weibliche Genitalverstümmelung

    Bei einer Podiumsdiskussion des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof; Zitat Christliches Medienmagazin pro:

    Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.

    (pro Christliches Medienmagazin 28.05.2017 Kirchentag)

    Aus der Aus Amputationsambitionen | Demystifikation

    https://demystifikation.wordpress.com/2017/05/31/aus-der-aus-amputationsambitionen/

    Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

    https://eifelginster.wordpress.com/2017/05/31/470/

    Ergänzung zu der von mir mitgezeichneten Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017, Frau Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann

    https://eifelginster.wordpress.com/2017/06/14/471/

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  3. Strafanzeige gegen Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au in Bezug auf § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien • Staatsanwaltschaft Berlin 252 Js 2892/17 Tatvorwurf § 252 StGB Räuberischer Diebstahl
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    Jetzt verbucht („registriert“) die Staatsanwaltschaft Berlin die Strafanzeige in Bezug auf § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien - ausgerechnet! - in der Rubrik Tatvorwurf wegen § 252 StGB Räuberischer Diebstahl. Das verärgert.

    Die beiden Sozialarbeiter fordern ein eigenes, FGM-spezifisches Aktenzeichen.

    - Zitat -

    Staatsanwaltschaft Berlin

    Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben: 252 Js 2892/17

    14. Juni 2017

    Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
    Tatvorwurf: Räuberischer Diebstahl
    Strafanzeige vom: 09.06.2017

    […] der vorbenannte Vorgang ist hier unter dem obigen Geschäftszeichen registriert worden. […]

    - Zitatende -

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    § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien

    (1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

    https://dejure.org/gesetze/StGB/226a.html

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    § 252 StGB Räuberischer Diebstahl

    Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

    https://dejure.org/gesetze/StGB/252.html

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    - Zitat -

    An die
    Staatsanwaltschaft Berlin

    Postalisch in Kopie an den Polizeipräsidenten in Berlin

    20.06.2017

    § 252 StGB Räuberischer Diebstahl – von Ihnen genannt im Schreiben vom 14. Juni 2017 – ist nicht einschlägig, weil die Schweizer Theologin und diesjährige deutsche evangelische Kirchentagspräsidentin am 27. Mai 2017 in Berlin auf der Podiumsdiskussion zum Thema „Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz“ anlässlich ihrer Aufforderung an Gynäkologen in Deutschland, die Schamlippen von muslimischen Mädchen zu beschneiden, den Frauenärzten gegenüber weder Gewalt angewendet noch diesen Ärzten mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht hat. Auch ist Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann am 27. Mai 2017 weder auf frischer Tat bei einem Diebstahl betroffen gewesen noch hat sie sich anschließend darum bemüht, sich im Besitz eines gestohlenen Gutes zu erhalten.

    Vielmehr bleibt zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat.

    https://jacquesauvergne.wordpress.com/2017/06/14/471/



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