Samstag, 23. Juli 2016

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe...

Gestern wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt. Der erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.
Der Vorfall liegt nun schon mehr als 5 Jahre zurück, dennoch ist er symptomatisch für den Umgang der bundesdeutschen Kuscheljustiz mit Gewalttätern aus bestimmten Ethnien.
Man stelle sich vor, ein weißer Heteromann in den mittleren Jahren und ohne Migrationshintergrund stellt sich in eine belebte Einkaufsstraße in Neukölln, hält dort ein Schild auf dem "Iraner sind Hunde"* geschrieben steht in die Höhe und lässt allerhand Parolen ab, die vor Rassenhass nur so strotzen. Auf die Forderung von mehreren Passanten mit Migrationshintergrund, das schändliche Treiben tunlichst zu unterlassen, reagiert er nicht.

Als dann ein Iraner ihn anspricht und das Unterlassen der Hetze fordert, prügelt unser weißer Heteromann diesen zu Boden, worauf er in seine Tasche greift, um ein großes Haushaltsmesser herauszuziehen. Nun mischen sich zwei weitere Iraner ein, auf die unser weißer Heteromann sofort einzustechen beginnt und dadurch schwer verletzt.

Als jetzt noch mehr Iraner zur Hilfe eilen, kann der weiße Heteromann überwältigt werden.
Der handelt sich daraufhin eine Anklage wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung in mindestens drei (!) Fällen und Volksverhetzung ein, um nur drei der Anklagepunkte aufzuzählen.

In der U-Haft würde er dann über alle relevanten Medien erfahren, was für ein übler rassistischer Hetzer und mörderischer Nazi er sei. Ein Unmensch, der keinerlei Rücksicht verdient habe. Benefizkonzerte, Mahnwachen und Lichterketten für die Opfer würden folgen. Manch ein linker Bessermensch wünscht sich jetzt sogar die Todesstrafe zurück, selbstverständlich nicht für alle, aber für die Nazis, diese Bestien...

Im Grundgesetz wird garantiert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollen. Das Gros der deutschen Juristerei praktiziert das allerdings anders. Die Würde des Menschen ist eben doch teilbar, auch wenn es im Grundgesetz gänzlich anders geschrieben steht. Mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verhält es sich nicht anders. Auch hier wertet die Juristerei bekanntlich mit zweierlei Maß, als ginge es darum, die Opfer (und die Täter) in schützenswert und weniger schützenswert einzuteilen.

* Hunde, insbesondere schwarze, gelten im Islam als unreine Tiere. Genauso wie Schweine.

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