Anders als von der FAZ behauptet, geht das Verbot der Verehrung von Prophetengräbern nicht auf den aus dem 19. Jahrhundert stammenden Wahhabismus zurück, sondern auf Mohammed persönlich.
Am Ende seines Lebens angekommen, verbot Mohammed seinen Getreuen und damit auch seinen heutigen Fans ausdrücklich, Grabmale zu errichten und diese zu verehren. Das Verbot ist also urislamisch und deshalb keine spätere Erfindung irgendeines eigenmächtigen Falschverstehers. Mohammeds eigene Anweisungen sind in Sahih Bukhari, Buch 4, Hadith 1076, 1082 und 1083 überliefert.
Der Islamkritiker Achim Bierwirth kommentierte deshalb folgerichtig:
Prophetengräber sind dem Islam grundsätzlich nicht heilig.
Verehrt wird der Ort, an dem der Prophet selbst mordete, sein persönliches Beispiel und die damit erlangte Dominanz, nicht aber die Bebauung, und schon gar nicht dort anwesende Personen.
Nach der islamischen Lehre ist jede Abweichung von Anweisungen des Propheten als Apostasie zu bewerten und mit dem Tode zu bestrafen, selbst wenn es sich um bekennende Muslime handelt. Mohammed stellte klar, dass Muslime keinesfalls vor der Tötung anderer Muslime zurückschrecken dürften, selbst wenn es sich um die eigenen Angehörigen handelte, und sich von der Verurteilung durch andere nicht abhalten lassen sollen.
Ein Dschihadist diskutiert im saudischen Fernsehen über die Verehrung von Gräbern ( ab ca. 0:35 min) im Islam. Der jüngste Anschlag in Medina wird hier förmlich angekündigt.
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