Art. 3, GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.Papier ist bekanntlich geduldig und in der Praxis werden genau die Unterschiede gemacht, die es laut Grundgesetz nicht geben dürfte.
Manche Menschen sind aber vor dem Gesetz gleicher als gleich. Ob sie nun Täter oder Opfer werden. Als Täter werden sie auffällig oft milder als andere behandelt und sind sie Opfer, so werden ihre Peiniger härter als in vergleichbaren Fällen bestraft.
Aber das ist sicherlich nur ein Bauchgefühl meinerseits...
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