Samstag, 4. Juni 2016
Islamisierung: Oberlandesgericht stellt Scharia über Kinderschutz
Das, was sich Justiz nennt, ist diesen Namen nicht wert. Es besteht in Deutschland keine Rechtssicherheit mehr, folglich kann von Rechtsstaatlichkeit keine Rede sein. Willkürlich wird nationales und internationales Recht mit den Füßen getreten, als gelte die Scharia schon vor dem bevorstehenden demographischen Knockout als oberstes Rechtsgut in Deutschland.
Was sich die Gauner in Robe am Oberlandesgericht in Bamberg unter dem Aktenzeichen 2 UF 58/16 erdreistet haben, spottet im Grunde jeder Beschreibung. Dabei geben sie vor, sich über in Syrien geltendes sunnitisches Recht schlau gemacht zu haben, um das dann wiederum über deutsches Recht zu stellen. Wobei hier anzumerken ist, dass der in Deutschland vorherrschende Paragraphendschungel winkeladvokatische Rechtfertigungen hergibt (siehe Urteilsbegründung). Was allerdings nicht heißen soll, dass dieser Paragraphendschungel somit auch im Einklang mit der Rechtsauffassung und dem ungeschriebenen Sittengesetz des Souveräns stehen muss.
Hier fragt sich, ob das, was die Bamberger Richter als "sunnitisches Recht" bezeichnen, auch für ganz Syrien gilt oder nur für die Gebiete, in denen momentan die Al Nusra, der IS oder anderes islamistisches Gesocks das Machtmonopol besitzen. Aber damit sollen sich andere auseinandersetzen. Für mich gilt weiterhin die Rechtsauffassung, dass die Scharia absolut keinen Einfluss auf die Rechtskultur in Deutschland oder in Europa haben darf. Deshalb muss jeder Versuch, die Scharia in Deutschland salonfähig machen zu wollen, bereits im Ansatz konsequent bekämpft werden. Denn wir haben noch immer viel zu verlieren. Auch, wenn wir mittlerweile in einer Bananenrepublik angekommen sind.
P.S. Die juristische Anerkennung von Kinderehen in Deutschland ist nicht neu. Neu ist nur das Interesse daran.
Was sich die Gauner in Robe am Oberlandesgericht in Bamberg unter dem Aktenzeichen 2 UF 58/16 erdreistet haben, spottet im Grunde jeder Beschreibung. Dabei geben sie vor, sich über in Syrien geltendes sunnitisches Recht schlau gemacht zu haben, um das dann wiederum über deutsches Recht zu stellen. Wobei hier anzumerken ist, dass der in Deutschland vorherrschende Paragraphendschungel winkeladvokatische Rechtfertigungen hergibt (siehe Urteilsbegründung). Was allerdings nicht heißen soll, dass dieser Paragraphendschungel somit auch im Einklang mit der Rechtsauffassung und dem ungeschriebenen Sittengesetz des Souveräns stehen muss.
Hier fragt sich, ob das, was die Bamberger Richter als "sunnitisches Recht" bezeichnen, auch für ganz Syrien gilt oder nur für die Gebiete, in denen momentan die Al Nusra, der IS oder anderes islamistisches Gesocks das Machtmonopol besitzen. Aber damit sollen sich andere auseinandersetzen. Für mich gilt weiterhin die Rechtsauffassung, dass die Scharia absolut keinen Einfluss auf die Rechtskultur in Deutschland oder in Europa haben darf. Deshalb muss jeder Versuch, die Scharia in Deutschland salonfähig machen zu wollen, bereits im Ansatz konsequent bekämpft werden. Denn wir haben noch immer viel zu verlieren. Auch, wenn wir mittlerweile in einer Bananenrepublik angekommen sind.
P.S. Die juristische Anerkennung von Kinderehen in Deutschland ist nicht neu. Neu ist nur das Interesse daran.
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