Mittwoch, 21. Dezember 2016
Eine Frage an die Bundesregierung...
Eine gute Frage, die jedoch nicht so verstanden werden sollte, dass Maas an der Anerkennung von Kinderehen schuld sei.
Diese Anerkennung erfolgte durch die CDU/FDP-Regierung (Merkel/Westerwelle), in dem diese die "syrische Opposition" (Islamische Front) als Bündnispartner in Syrien anerkannte und somit auch deren Scharia-Rechtsordnung, die von der säkularen Rechtsordnung Syriens abweicht. Die syrische Rechtsordnung (unter Assad) verbietet Kinderehen. Kinderehen gelten nur in den von der islamischen Front besetzten Gebieten.
Was jedoch den verhinderten 12jährigen Nagelbomben-Terroristen betrifft, so ist die Frage mehr als berechtigt und ihre Beantwortung überfällig. Maas-Mensch, übernehmen sie...
Was die Verfolgung von Straftaten angeht, so sehe ich keinen Sinn in der Narrenfreiheit für Kinder, solange es sich um Kapitalverbrechen und nicht etwa nur um kindertypische Verfehlungen handelt. Jedenfalls nicht, solange nicht die Eltern für ihre Kinder haften müssen. Für die Strafbarkeit eines Mordes sollte nicht das Alter des Täters entscheidend sein, sondern ausschließlich die Schwere der Tat. Mord - auch der versuchte - ist kein Diebstahl einer Tüte Gummibärchen und das Kinder bestimmbarer Ethnien zum Begehen von Verbrechen eingesetzt werden, ist in Deutschland traurige Realität.
Diese Anerkennung erfolgte durch die CDU/FDP-Regierung (Merkel/Westerwelle), in dem diese die "syrische Opposition" (Islamische Front) als Bündnispartner in Syrien anerkannte und somit auch deren Scharia-Rechtsordnung, die von der säkularen Rechtsordnung Syriens abweicht. Die syrische Rechtsordnung (unter Assad) verbietet Kinderehen. Kinderehen gelten nur in den von der islamischen Front besetzten Gebieten.
Was jedoch den verhinderten 12jährigen Nagelbomben-Terroristen betrifft, so ist die Frage mehr als berechtigt und ihre Beantwortung überfällig. Maas-Mensch, übernehmen sie...
Was die Verfolgung von Straftaten angeht, so sehe ich keinen Sinn in der Narrenfreiheit für Kinder, solange es sich um Kapitalverbrechen und nicht etwa nur um kindertypische Verfehlungen handelt. Jedenfalls nicht, solange nicht die Eltern für ihre Kinder haften müssen. Für die Strafbarkeit eines Mordes sollte nicht das Alter des Täters entscheidend sein, sondern ausschließlich die Schwere der Tat. Mord - auch der versuchte - ist kein Diebstahl einer Tüte Gummibärchen und das Kinder bestimmbarer Ethnien zum Begehen von Verbrechen eingesetzt werden, ist in Deutschland traurige Realität.
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