Mittwoch, 25. Oktober 2017

Eine Gerichtsposse zur weiteren Aushöhlung des Asylrechts?

Deutschland ist ein Irrenhaus. Diese Posse der Justiz beweist es einmal mehr.

Nein, man kann nicht in Abwesenheit Urteile fällen und es wäre geradezu menschenverachtend, wenn man sich am internationalen und national gültigen Asylrecht hält. Um letzteres zu verhindern, soll ein lausiger Verfahrensfehler herhalten. Ein Fehler, von dem man noch nicht einmal sagen kann, ob ihn das Gericht nicht absichtlich arrangiert hat, um einen Präzedenzfall zur weiteren Aushöhlung des Asylrechts zu schaffen.

Immerhin sind die Gerichte nach eigener Aussage dermaßen überlastet, dass sie nicht ausreichend Zeit zur Verfolgung gesellschaftsrelevanter Dinge haben...

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