Samstag, 24. Juni 2017

Salafistischer Hassprediger reagiert auf staatlichen Gnadenakt mit Hohn und Spott

Ich gehe davon aus, dass jeder weiß, dass das unsere Werte, unsere Kultur, unsere Gesetze, unsere Gastfreundschaft und unsere Hilfsbereitschaft zutiefst verhöhnende Verhalten des korantreuen Hasspredigers auf dessen Verachtung fußt, die er für Menschen unserer Art und Sorte übrig hat. Deshalb möchte ich an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen.

All das erklärt aber nicht ausreichend, warum das Kölner Landgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Betrüger vorzuladen, abgelehnt hat. Zwar besteht aus juristischer Sicht die Möglichkeit, Urteile in Abwesenheit zu fällen, doch verbietet allein schon das verhöhnende Verhalten des Angeklagten das Ziehen dieser Spielkarte.

Warum ist der Sozialbetrüger überhaupt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt worden? Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen staatlichen Gnadenakt. Nichts anderes ist aber die Aussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung. Zudem nicht erst das derzeitige Gebaren des Schuldigen deutlich aufzeigt, dass überhaupt keine Veranlassung zur Milde und keine Voraussetzung zur Begnadigung gegeben ist.


Das Ziel Abou-Nagies ist die Unterwerfung Europas unter dem Islam.

Dem Hassprediger Abou-Nagie konnte bereits in erster Instanz der Betrug von Sozialleistungen in Höhe von mindestens 53.000 €uro nachgewiesen werden. Es kann sich also schon mal nicht um eine einmalige Betrugshandlung gehandelt haben, sondern nur um eine fortgesetzte. Der Verurteilte hatte sich weder selbst angezeigt, noch hat er zur Aufklärung der Straftat (entscheidend) beigetragen oder reumütig das Urteil aus erster Instanz angenommen. Von Reue war also schon vorher keine Spur gewesen. Außerdem kann es nicht im Sinn des Gesetzes sein, wenn einem ausgemachten Hassprediger entgegen jeder Lebenserfahrung eine positive Sozialprognose unterstellt wird. Ein Gericht hat auf Tatsachen und Beweise gestützte Urteile zu fällen, es hat aber keine (linken, sozialromantischen) Vorurteile zur Rechtsnorm zu erheben, es hat diese Vorurteile nicht zu hegen und zu pflegen und auch nicht zu bestätigen.

Kurz, der Verbrecher Abou-Nagie gehört in den Knast. Außerdem gehört dessen deutsche Staatsangehörigkeit entzogen, was übrigens spätestens nach dem Verbotserlass des Innenministers schon hätte geschehen können, wenn nicht sogar hätte geschehen müssen. Denn Abou-Nagie ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
Doch betrachten wir abschließend das ohnehin zu milde Urteil gegen Abou-Nagie aus einer bisher unbeachteten, aber keinesfalls dem Rechtsverständnis der Bürger - in deren Namen das Urteil gefällt wurde - oder dem Ideal der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Sicht.
Wer in Deutschland zu Unrecht inhaftiert wurde, dem wird eine Haft'entschädigung' in Höhe von 10 €uro pro erlittenen Hafttag zu teil. Das gilt selbst bei langjähriger Freiheitsberaubung und bei nachgewiesener Unschuld.


Auch hier belegt Abou-Nagie eindrucksvoll den staatsgefährdenden Irrtum einer positiven Sozialprognose über ihn

Um vom Staat eine 'Entschädigung' in Höhe von 53.000 €uro zu erhalten, muss ein Mensch zuvor 5.300 Tage lang unschuldig eingesperrt gewesen sein. Es dürfte jedem Menschen klar sein - selbst dann, wenn er nur über einen Hauch an Empathie verfügt - was es bedeutet, 14,5 Jahre seiner unwiederbringlichen Lebenszeit unschuldig hinter Gittern verbringen zu müssen.

Die Würde des Menschen ist der oberste Verfassungsgrundsatz, wissen die Regierungsvertreter und die Parteibuch-Richter bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu betonen. Wenn die vom Staat zu verantwortende und am unschuldig Verurteilten begangene Grausamkeit und Entwürdigung dem Staat 53.000 €uro an 'Wiedergutmachung' wert sind, dann sollte man tunlichst danach fragen, warum der vorsätzliche Betrug in Höhe einer solch "stolzen und stattlichen" Summe im Umkehrschluss dann nicht zwingend zu Freiheitsentzug führt? Zumal wir es im Fall Abou-Nagri mit einem vielfältigen Betrüger und Gauner zu tun haben.


Abou-Nagies Fußtruppen in Aktion

Ist dem Staat die Freiheit eines Unschuldigen weniger wert als die Freiheit eines Schuldigen?

1 Kommentar:

  1. deshalb machen die Banden weiter denn bei Strafen auf Bewährung fangen die lachen an

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