Es sind Entscheidungen wie diese, die das Vertrauen in den Rechtsstaat erodieren lassen: Eine 16 Jahre alte Schülerin im Landkreis Osnabrück erscheint seit geraumer Zeit vollverschleiert zum Unterricht, obwohl sie damit gegen das niedersächsische Schulgesetz verstößt. Trotz mehrerer Überredungsversuche seitens des Lehrerkollegiums, den Niqab abzulegen, weigert sich das Mädchen, zumindest während des Schulbesuchs auf das Tragen dieser Tracht zu verzichten. Unlängst hatte sich der Kulturausschuss des niedersächsischen Landtags dieser Sache angenommen und jetzt entschieden: Die Schülerin, eine sunnitische Muslima, darf auch weiterhin in Vollverschleierung am Unterricht teilnehmen.
Niqab Teil eines Integrationsprozesses?
Die abenteuerliche Begründung: Es handele sich um einen „besonders gelagerten Einzelfall“; der Schulfrieden sei durch die Niqab-Trägerin nicht gefährdet, außerdem solle der Zehntklässlerin der Schulabschluss ermöglicht werden. Sanktionen gegen das vollverschleierte Mädchen, etwa in Form von Unterrichtsausschluss oder Schulverweis, seien „Maßnahmen, die den Integrationsprozess nicht unterstützen und daher für diesen Fall nicht als zielführend erachtet werden“, heißt es in einer Stellungnahme des niedersächsischen Kultusministeriums.
Natürlich ist es bereits eine Groteske, die Vollverschleierung im Unterricht mit dem Hinweis auf den Integrationsprozess zu rechtfertigen. Denn sowohl Niqab wie auch Burka sind augenfällige Symbole einer totalen Integrationsverweigerung – deren staatliche Duldung der Desintegration gewaltigen Vorschub leistet. Sie muss nämlich als eine Ermunterung an sämtliche in Deutschland lebenden islamischen Fundamentalisten verstanden werden, ihre Töchter ebenfalls in einem Gewand zur Schule zu schicken, das sie zu Außenseiterinnen stigmatisiert und ihnen darüber hinaus eine aktive Teilnahme am Unterricht praktisch unmöglich macht. Aber das alles sind natürlich Fragen, die aufgrund des „besonders gelagerten Einzelfalls“ keine weitere Beachtung zu finden brauchen. Da drückt dann der Rechtsstaat eben auch gern mal ein Auge zu: Lieber Fünfe gerade sein lassen als den Eindruck zu erwecken, man würde einer fremden Kultur (und sei sie noch so gesellschaftsverachtend) den notwendigen „Respekt“ verweigern.
Rechtsstaat wird zum flauschigen Kätzchen
Genau diese permissive Anything-Goes-Haltung ist es, die viele Menschen in Wallung über einen Staat geraten lässt, der zwar jeglichen Lebensbereich im Privaten wie im Öffentlichen so engmaschig wie möglich durchregulieren will und auch keineswegs vor Sanktionen zurückschreckt – wenn sie denn ohne das Risiko einhergehen, als vermeintlich inhumane Ausgrenzung bestimmter Milieus diskreditiert zu werden. Aber wehe, es geht um kulturelle Eigenarten, die mit der öffentlichen Ordnung nicht in Einklang stehen: Dann wird aus dem Rechtsstaat sehr schnell ein flauschiges Kätzchen, das nur allzu gern etwas von „Integration“ und „Einzelfall“ schnurrt. Der Eiertanz um die Kinderehen in Deutschland lässt grüßen.
„Wenn Sie aus der Ausnahmeregelung gewissermaßen ein Recht zur beliebigen Inanspruchnahme machen, dann wird das Regelungssystem insgesamt ausgehebelt“: Dieser Satz stammt vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der sich soeben in einem Interview mit der Welt am Sonntag seine Gedanken über die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit gemacht hat. Papier ging es nicht um niqabtragende Schülerinnen in Niedersachsen, sondern um die deutsche Asylpraxis. „Tatsächlich sind die Asylverfahren nicht erst seit 2015 auch dazu eingesetzt worden, um letztlich – gewollt oder ungewollt – eine ungeregelte, ungesteuerte und unkontrollierte Migration zu betreiben“, so der frühere Verfassungsrichter. Die Bundesregierung habe es über Jahre zugelassen, dass die gemeinschaftlichen Regeln faktisch außer Kraft gesetzt wurden: „Aus dem Asyl war letztlich ein Jedermann-Recht geworden, sich das Wunschland der Zuwanderung in der EU aussuchen zu können.“
Seehofer: „Herrschaft des Unrechts“
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat dieses Phänomen in seiner Redewendung von der „Herrschaft des Unrechts“ bündig auf den Punkt gebracht. Dass mit dieser Art von Rechtsstaatlichkeit nach Bedarf und Gutdünken der gesellschaftliche Friede auf dem Spiel steht, sollte da keine große Überraschung sein. Die Bürger wissen es auf Dauer eben nicht sonderlich zu schätzen, wenn ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird.
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