Der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will, sieht vor, dass Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können - wenn der Täter
- "aus Verzweiflung" handelte,
- um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien,
- durch eine "schwere Beleidigung" oder "Misshandlung (...) zum Zorn gereizt" wurde oder
- von einer "vergleichbar heftigen Gemütsbewegung" betroffen war.
Quelle: Der SpiegelPunkt 1 und 2 dürfte auf den sog. Gattenmord abzielen. Das heißt, dass Frauen, die ihren Peiniger oder den ihrer Kinder töten, nicht per se als Mörderinnen abgeurteilt werden. Was ohnehin nicht zwingend der Fall ist, da in solchen Fällen gewiss nicht jeder Richter auf einen niederen Beweggrund oder eine besondere Heimtücke plädiert. Eine Reform des Mordparagraphen bedarf es daher nicht. Es reicht vollkommen aus und macht weitaus mehr Sinn, die Rechtslage, was Notwehr ist und was nicht, genau zu definieren.
Punkt 3 und 4 zielt auf die Kulturbereicherungen ab. Wobei mir kein Fall bekannt ist, in dem jemals ein allseits hilfsbereiter Hassu Problem-Kuffnucke wegen Mordes angeklagt wurde. Selbst dann nicht, wenn er sein was guckstu- Opfer - gemeinschaftlich, aus niederen Beweggründen, besonderer Heimtücke oder mit besonderer Brutalität - zu der ich nun einmal das auf den Kopf des ohnmächtigen Opfers springen zähle - gemordet hatte. Solche Fälle - insofern weiße Männer die Opfer sind - werden in Deutschland als Körperverletzung mit Todesfolge oder wenn es hoch kommt, als Totschlag verfolgt.
Daher ist davon auszugehen, dass die von Maas geplante Gesetzesänderung zum Schutz der sog. "Ehrenmörder" und derjenigen eingeführt werden soll, die in ihren "religiösen Gefühlen beleidigt" worden sein wollen. Selbst aus juristischer Sicht lässt sich die sog. Beleidigung religiöser Gefühle nur als das werten, was es ist. Eine Hintertür, mit deren Hilfe religiöser Fanatismus salonfähig gemacht und vor allem zu einem Grundwert bzw. Grundrecht erhoben werden soll. Und das dann auch unter vollständiger Missachtung der bürgerlichen Freiheiten aller und der Schutzpflicht des Staates für seine Bürger.
Auch präzisiert der Minister das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" (künftig: "besonders verwerfliche Beweggründe"), das in der neuen Fassung auch explizit rassistische und fremdenfeindliche Angriffe einbezieht.Rassismus und Fremdenfeindlichkeit galten und gelten als niedere Beweggründe. Wozu also der Reformbedarf des rotlackierten Katholiken Maas? Ganz sicher ist dieser nicht dadurch entstanden, um der bisherigen Rechtsprechung auf die Sprünge helfen zu wollen. Und ganz sicher soll damit nicht der gesellschaftlichen Realität im Lande Rechenschaft geleistet werden.
Eine Reform der Hoheitszeichen, die der Abkehr vom Nationalstaat und der Bürgerrechte bei gleichzeitiger Hinwendung zum Reichsgedanken und der Rückkehr in die Zeit vor der Aufklärung dienlich ist? Die modifizierte Fahne der Deutschen Christen dürfte dem Geschmack und der Vorgehensweise des katholischen Bundesjustizministers Geltung verleihen helfen...
Rassismus ist eine häufige und zunehmende Ursache von Straftaten. Aber was um ein Vielfaches häufiger vorkommt als fremdenfeindliche Delikte, sind rassistisch motivierte Straftaten, die sich gegen Einheimische und alle Arten von Kuffar richten. Inländerfeindliche Morde geschehen weitaus häufiger als fremdenfeindliche. Warum also die Neufassung mit fremdenfeindlichen Bezug?
Um der Realität im Lande gerecht zu werden, bedarf es deshalb einer eindeutigen juristischen Definition des Rassismusbegriffes. Eine Definition, die angesichts der grasierenden Inländerfeindlichkeit im Lande endlich auch Deutsche und sämtliche integrierten und integrationsbereiten Migranten zu Menschen werden lässt. Rassisten, das sind immer nur die Deutschen. An diesem schwachsinnigen, realitätsverweigernden und menschenverachtenden Dogmatismus wollen Maas & Co. nicht nur festhalten, nein, sie gedenken ihn auch noch zu verschärfen.
P.S. Zu all dem passt dann auch die jüngste Entledigung eines unbequemen Juristen, der einfach keine Rücksicht auf die Scharia nehmen wollte...
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