Werte Beschäftigte in den Krankenhäusern etc. pp., ich fasse zusammen: Die Impfpflicht für medizinische und Pflegeberufe ist in allen wesentlichen Belangen unzureichend begründet (ich bezweifle ohnedies, dass sie zureichend begründbar wäre), und das, obwohl bei Grundrechtseingriffen gilt: Die Beweislast liegt stets auf der Seite des Eingriffs, nicht auf der Seite der Freiheit. Eigentlich würde das die Einschätzung rechtfertigen, dass man in einer gerichtlichen Überprüfung gute Karten hätte. Sie haben freilich den Haken im letzten Satz sicher nicht überlesen: eigentlich. Oder was erwarten Sie von einem Gericht, das sogar die sog. Bundes-Notbremse als verfassungsgemäß eingestuft und für sich selbst die Regel „2Gplusplus“ (geimpft oder genesen plus PCR-Test) aufgestellt hat? Den Einsatz für den Erhalt Ihrer grundrechtlich geschützten Freiheit müssen Sie selbst leisten, indem Sie damit anfangen, Ihr „Nein“ zur Impfpflicht auf die Straße zu tragen. Und hier drängt es mich, mit Blick darauf, was drohend bevorsteht, den Kreis der Adressaten deutlich zu erweitern: Wir alle.
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