Da hat unser Visionär aber plötzlich kalte Füße bekommen. Freilaufende Hühner sind gut, aber die Vision freilaufender Bürger ein Horror. Immerhin spricht er nicht davon, uns die Grundrechte zurück geben zu wollen,diesen entlarvenden Versprecher vermeidet er. Dennoch kommt das klare Denken leicht abhanden, wenn man Worte als Instrument benutzt, um seine Gedanken zu verbergen und seine Taten zu vertuschen.
Was ist denn eigentlich Ziel der Grundrechtsbeschränkungen? Wann darf ich in die Freiheit, das grundlegende Menschenrecht eines jeden Bürgers, so fulminant eingreifen? Doch nur dann, wenn von dem Einzelnen eine konkrete (!) Gefahr für andere ausgeht. Konkrete Gefahr ist nicht eine theoretische, potentiell – abstrakte nach dem Motto „Könnte sein, dass er/sie/es irgendetwas möglicherweise haben könnte – oder auch nicht“, denn dann wäre der Grundrechtsschutz bezüglich freiheitsentziehender Maßnahmen für Gewaltverbrecher höher als für unschuldige Bürger. Eine Gefahr kann sein, dass man andere ansteckt, die sehr gefährdet sind. Das kann auch der Fall sein, wenn so viele so schwer krank werden, dass das Gesundheitssystem kollabiert und Kranke nicht mehr behandelt werden können. Die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu schützen, ist also ein durchaus legitimer Zweck. Der wurde aber konterkariert durch die weitgehende Sperrung von Krankenhäusern für Nicht – Corona Kranke, ohne dass dafür ein akuter Anlass bestanden hätte. Legitimer Zweck kann es auch nicht sein, jede Überlastung von Krankenhäusern zu verhindern, denn dann hätten wir sehr häufig einen Lockdown, nahezu regelmäßig bei jeder heftigen Grippewelle.
Wenn nun die vulnerablen Gruppen geimpft sind, d. h. diejenigen, für die eine Corona – Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit ernsthaft gefährlich ist, dann gibt es überhaupt keinen Grund mehr für Beschränkungen der Menschenrechte. Da teile ich die Ansicht Jan Fleischhauers ausdrücklich, der das ebenso sieht.
Hier gibt es den gesamten Text.
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