Donnerstag, 3. Januar 2013

Bundestag beschliesst die Verstümmelung von Kindern im Sinne jüdischer und muslimischer Randgruppen

Wir schreiben den 12.12.2012.
Der Deutsche Bundestag beschliesst mit 434 Stimmen bei 100 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen*, dass das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf staatlichen Schutz vor Gewaltanwendung unter dem absolut irrationalen Ansinnen von Teilen organisierter Massenpsychopathen (religiöse Sekten) steht.

Die Bundesrepublik behauptet allerdings weiterhin rotzfrech, es würde sich bei diesem US-amerikanischen Protektorat, das sie abgibt, um ein säkularisiertes Staatsgebilde handeln.
Unter dem Deckmantel der "Religionsfreiheit" werden dieser widersprechende Rechtsnormen (Tierschutz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) auf's Abstellgleis verfrachtet und der "Religionsfreiheit" geopfert.

Wenn man bedenkt, dass die Religionsfreiheit dereinst von den einzelnen mächtigen Sekten abgelehnt wurde und im weltlichen Staatswesen dazu gedacht war, dass sich die fanatisierten Massenpsychopathen nicht gegenseitig abschlachten können, dann wurde diese Freiheit mittlerweile in ihr Gegenteil verkehrt.
Die Erschaffer der Religionsfreiheit wollten, wie gesagt, zukünftige Massaker vermeiden und damit nicht den Fanatikern einen Freibrief ausstellen, mit dem sie jede andere Rechtsnorm ausschalten können.

In den humanistischen Geist nicht integrierbare Bestandteile der Juden- und Muselreligion haben weiterhin das "Recht", Schutzbefohlene und Wehrlose körperlich und geistig zu verstümmeln.

In letzter Konsequenz müsste man jetzt auch das besonders in Afrika verbreitete - und von dort nach Europa gelangte - Verstümmeln junger Mädchen offiziell erlauben.
Auch dieses Verstümmeln geschieht unter dem Deckmantel der "Religion" und vor dem Gesetz sollen angeblich alle gleich sein. Also, weshalb soll dann ein "Neger", sofern er kein Jude oder Muslim ist, diesen beiden anderen Religionen gegenüber benachteiligt bleiben?

Diese naheliegende Frage läßt sich schnell beantworten, insofern man das Wesen und Wirken der Politik und Justiz erkannt hat und kein naiver Gefangener inhaltsarmer politischer und juristischer Propaganda-Phrasen ist.

Doch zurück zur Abstimmung im Bundestag.
Kein Abgeordneter kann sich damit herausreden, nicht die Dimension seiner Stimmabgabe erkannt zu haben.
Aufklärung erfolgte zuhauf. Ob nun über Film-Dokumentationen oder anderweitig zusammengetragene Fakten. Fakten, die übrigens nicht zufällig von den hiesigen "Qualitätsmedien" ignoriert werden. Ob das an der ihnen nachgesagten Legende von der Sucht nach verkaufsträchtigen Schlagzeilen liegt?
Nein?!...

Unvernünftige lassen sich nicht mit Vernunft überzeugen. Religiöse Fanatiker schon gar nicht.
Das Abstimmungsergebnis im Bundestag ist ein weiterer Beweis für diese altbekannte Tatsache.

* Bei einer sich abzeichnenden absoluten Mehrheit stimmt ein sich "Enthaltender" in jedem Fall für die vorhersehbare Mehrheit. In besseren Zeiten hat man solche Figuren noch als "feige Arschlöcher" bezeichnet.

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