Montag, 9. März 2015

Eine Frage des Niveaus: Muslimfeindlichkeit oder Gleichheit vor dem Gesetz?

Wer beleidigt hier wen? Der Mensch die Natur oder die Natur den Menschen das Ebenbild und seine fleischgewordene Rippe?

Die Netzseite MuslimStern beansprucht für sich, die "zunehmende Islam- und Muslimfeindlichkeit in Deutschland und Europa dokumentieren" zu wollen. Wahrscheinlich wurde deshalb ein Fall aus Kanada vorgestellt, denn wenn es Leg-astheniker gibt, warum sollte es dann nicht auch Geo-astheniker geben?

Und überhaupt, wieso sollte die im Fall vorgestellte Missachtung der kanadischen Gerichtsbarkeit etwas mit "Islam- und Muslimfeindlichkeit" zu schaffen haben? Gilt doch in Kanada wie in allen westlichen Ländern das Gebot der Respektsbekundung vor Gericht für alle Menschen gleich: Die Kopfbedeckung ist zu diesem Zwecke abzunehmen.

Deshalb stellt die durch die Muslima begangene Missachtung dieses allgemeingültigen Gebots eine Rechts - und Gesetzesfeindlichkeit dar. Die kanadische Kultur wird dabei von der Muslima ebenso verachtet, wie sie die kanadische Verfassung ablehnt. Sie fordert Toleranz und ist dabei die Intoleranz in Person. Eine schizophrene Egozentrikerin, die ihren beschränkten Individualkosmos über das für alle gelten sollende Gesetz gestellt wissen will.

Es wäre die Pflicht der Muslima gewesen, sich vor ihrer Einreise über die Gesetze und die Kultur Kanadas zu informieren. Dann hätte sie gewusst, dass in Kanada die Scharia keinerlei Geltung besitzt und ein Gerichtssaal keine Moschee darstellt.
Eben weil ein Gerichtssaal keine Kirche (Moschee) ist, wurde die Muslima nicht an der Ausübung ihrer Religion gehindert.*

Hätte sie sich vor ihrer Einwanderung nach Kanada mit den Gepflogenheiten und Sitten des Landes beschäftigt, wüsste sie, dass in Kanada das Gesetz über die beliebige Religionszugehörigkeit des Einzelnen steht und nicht umgekehrt.
Sie hätte im Heimatland verbleiben oder in ein adäquates Land auswandern sollen.
Gleiches gilt auch für ihre Unterstützer von MuslimStern.
Woraus also besteht euer Problem? In der fehlenden Reisefreiheit?
Im Gerichtssaal nur im Bikini erscheinen zu wollen, wäre vom Gericht ebenso nicht geduldet worden. Keine Strandnixe würde sich deshalb diskriminiert fühlen. Aber die hat ja auch nicht so viel zu verbergen - was durchaus im übertragenen Sinn zu verstehen ist.

 * Überhaupt sollte die Ausübung von Religion nur auf den Privatbereich und die Gebäude beschränkt werden, die ausschließlich der jeweiligen Religion dienen. Das ist der beste Kompromiss, um dem Gefühl religiöser Beleidigungen und religiöser Missverständnisse vorzubeugen. Keine Sekte könnte sich von den anderen Sekten provoziert fühlen. Dem sozialen Frieden wäre das gewiss nicht schädlich.

(Die Heiden würden hierbei im Vorteil gegenüber den mosaischen Religionen sein. Nicht, weil das die Absicht des Gesetzes wär, sondern weil sie ihre Götter nun einmal nicht in den "Grabmälern eines Gottes" (Nietzsche über Kirchen) eingesperrt wissen wollen und noch immer mit der Natur in Verbindung setzen.)

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