Dienstag, 13. September 2016
Islamisierung: Skandalurteil in Norwegen
Nijab
Weil sich die Norwegerin Merete Hodne (47) weigerte, in ihrem eigenen Friseur-Salon eine 24jährige Muslimin in Kampfanzug zu bedienen, wurde sie nun wegen “religiöser Diskriminierung“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 €uro und zur Übernahme der Gerichtskosten verdonnert. Die zivilcouragierte Friseurin hatte zuvor bereits die Zahlung eines von der Polizei erhobenen Bußgeldes in Höhe von 860 €uro abgelehnt, wodurch der Fall vor Gericht landete.
Besonders pikant an der Sache ist allerdings, dass es sich bei der Nijabträgerin um eine zum Islam konvertierte Norwegerin handelt, die nicht aus Bryne stammt und die auf ihren Weg zu Merete Hodnes Friseursalon an mindestens 5 Friseurläden vorbeigekommen ist. Die Nijabträgerin suchte sich also gezielt den Friseurladen der landesweit bekannten Islamkritikerin Hodne aus.
Dort angekommen hatte sie von Frau Hodne erwartet, dass die Besitzerin des Ladens die männlichen Kunden aus ihrem Geschäft verbannt, damit sie ihren Nijab zum Haareschneiden abnehmen könne. Wer diskriminierte hier also wen? Zudem selbst den dümmsten und einfältigsten Richtern Norwegens das Symbol, für das der Nijab unzweifelhaft steht, bekannt sein dürfte. Denn alle Frauen, ob muslimisch oder nicht, die keinen Nijab tragen, gelten der abgewiesenen Nijab-Trägerin als unehrenhaft und darüber hinaus als vögelfreie Schlampen und Nutten.
Die Polizei und später das Gericht haben das Prinzip von Ursache und Wirkung (Verursacherprinzip) in sein Gegenteil verkehrt. Das wahre Opfer wurde zugunsten der eigentlichen Täterin bestraft. Deshalb lässt es sich mit Fug und Recht von einem juristischen Willkürakt und einem politischen Gesinnungsurteil sprechen. Bestraft wurde eine Frau, weil sie nicht nur ihre Würde und ihre Bürgerrechte gegen eine menschenverachtende und faschistische Ideologie bzw. deren aggressive Vertreterin verteidigte.
Dieses himmelschreiende Unrecht, das Frau Hodne angetan wurde, gehört jedenfalls öffentlich gemacht und insbesondere in die Ohren derjenigen geblasen, die auch weiterhin verantwortungslos und ignorant gegenüber der größten Gefahr für unsere Kultur, unser Recht und unsere Freiheit gedankenlos dahinvegetieren wollen.
Frau Hodne hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Unserer Solidarität kann sie sich sicher sein.
Weil sich die Norwegerin Merete Hodne (47) weigerte, in ihrem eigenen Friseur-Salon eine 24jährige Muslimin in Kampfanzug zu bedienen, wurde sie nun wegen “religiöser Diskriminierung“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 €uro und zur Übernahme der Gerichtskosten verdonnert. Die zivilcouragierte Friseurin hatte zuvor bereits die Zahlung eines von der Polizei erhobenen Bußgeldes in Höhe von 860 €uro abgelehnt, wodurch der Fall vor Gericht landete.
Besonders pikant an der Sache ist allerdings, dass es sich bei der Nijabträgerin um eine zum Islam konvertierte Norwegerin handelt, die nicht aus Bryne stammt und die auf ihren Weg zu Merete Hodnes Friseursalon an mindestens 5 Friseurläden vorbeigekommen ist. Die Nijabträgerin suchte sich also gezielt den Friseurladen der landesweit bekannten Islamkritikerin Hodne aus.
Dort angekommen hatte sie von Frau Hodne erwartet, dass die Besitzerin des Ladens die männlichen Kunden aus ihrem Geschäft verbannt, damit sie ihren Nijab zum Haareschneiden abnehmen könne. Wer diskriminierte hier also wen? Zudem selbst den dümmsten und einfältigsten Richtern Norwegens das Symbol, für das der Nijab unzweifelhaft steht, bekannt sein dürfte. Denn alle Frauen, ob muslimisch oder nicht, die keinen Nijab tragen, gelten der abgewiesenen Nijab-Trägerin als unehrenhaft und darüber hinaus als vögelfreie Schlampen und Nutten.
Die Polizei und später das Gericht haben das Prinzip von Ursache und Wirkung (Verursacherprinzip) in sein Gegenteil verkehrt. Das wahre Opfer wurde zugunsten der eigentlichen Täterin bestraft. Deshalb lässt es sich mit Fug und Recht von einem juristischen Willkürakt und einem politischen Gesinnungsurteil sprechen. Bestraft wurde eine Frau, weil sie nicht nur ihre Würde und ihre Bürgerrechte gegen eine menschenverachtende und faschistische Ideologie bzw. deren aggressive Vertreterin verteidigte.
Dieses himmelschreiende Unrecht, das Frau Hodne angetan wurde, gehört jedenfalls öffentlich gemacht und insbesondere in die Ohren derjenigen geblasen, die auch weiterhin verantwortungslos und ignorant gegenüber der größten Gefahr für unsere Kultur, unser Recht und unsere Freiheit gedankenlos dahinvegetieren wollen.
Frau Hodne hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Unserer Solidarität kann sie sich sicher sein.
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Es zeigt uns, wo es in Europa hinzielt. Das Gericht müsste verklagt werden, aber von wem wäre das denn möglich?
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