Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zuverbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Die Justiz wurde hierbei durch den bereits auffälligen Richter am Hamburger Landgericht, Andreas Buske, vertreten, was heißen soll, dass die Urteilsfähigkeit des Buske berechtigten Zweifeln unterliegt, da dessen Urteile bisweilen schwer nachzuvollziehen sind, da sie durch eigenwillige Interpretationen des Buske zum Nachteil der Grundrechte der Bürger hervorstechen.
Richter Andreas Buske (5. März 2010)
Damit hat das Landgericht Hamburg einen weiteren Rubikon überschritten, denn bislang galten wertende Äußerungen über künftige (Nicht-)Entwicklungen als von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Nunmehr müssen sich geäußerte Einschätzungen wie Tatsachenbehauptungen an Wahrheitsgehalt und Beweislast messen lassen. Wie Meinungen über Tatsachen (über was sonst?) in Hamburg definiert werden, ist schwierig zu prognosdizieren.Es darf nicht sein, dass die elitäre Richterkaste die Grundrechte der Bürger einschränkt, um der eigenen Geltungssucht zu genügen oder anderweitig aus subjektiven Kalkül heraus, entgegen dem allgemeinen Rechtsempfinden der Bürger, willkürliche Entscheidungen zu treffen. Noch spricht diese Kaste ihre Urteile "im Namen des Volkes", also hat sie ihre Urteile auch im Sinne des Volkes zu fällen.
Solche Urteile sind keine Bagatellen. Behält man die Warnung Heinrich Heines im Gedächtnis, dass dort, wo Bücher verbrannt, auch bald Menschen folgen werden, so bleibt zu hoffen, dass die Urteile des Buske baldigst dieselbe Würdigung wie die seines Kollegen Freisler erfahren.
(2. v.l.) Michael Ballast - B. hat mit seiner Klage bewiesen, was er von der Presse- und Meinungsfreiheit hält.
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