Donnerstag, 8. März 2012

Ehepaar erstattete Anzeige wegen Kinderpornos - der Vater darf deshalb nicht mehr unbeaufsichtigt mit seiner Tochter sein

Das Wort "Schreibtischtäter" ist zwar aus der Mode gekommen, doch sind solche Mensch- Maschinen auch heute nicht seltener vorzufinden. Die humanoide Population der Schreibtischtäter zeichnet sich allein schon durch ihre Anpassungsfähigkeit aus...

In Großbritannien hat es jetzt einen 43jährigen Familienvater erwischt, der sich aus dem Netz Musik heruntergeladen hatte. Am nächsten Morgen entdeckte dieser Mann, dass sich darunter Dateien mit kinderpornographischem Inhalt befanden. Der Mann erzählte dies seiner Frau und beide beschlossen, wegen der unerwünschten Dateien Anzeige bei der Polizei zu stellen.
Das ist schon deshalb bemerkenswert, weil der Mann die Daten von einer sog. "File Sharing Website" (Tauschbörse) gesaugt hatte und sich somit gleichzeitig der illegalen Datenbeschaffung beschuldigte. Doch dem Paar war es offensichtlich wichtiger, dass potenzielle Opfer vor diesen Sexualkannibalen bewahrt werden können, als der mögliche Ärger, den sie für den illegalen Datentransfer bekommen könnten.
Kranke Gesellschaften produzieren kranke Menschen...


Sollte der Mann wegen der Urheberrechtsverletzung belangt werden, so wünsche bestimmt nicht nur ich ihm einen milden Richter. Einen Richter, der die Selbstanzeige zu würdigen weiß und der es nachvollziehen kann, dass das Paar vom Wunsch befallen wurde, das diejenige Person belangt wird, die die besagten gräßlichen Daten auf der Tauschbörse und zwar falsch etikettiert bereitgestellt hatte.

Die Polizei nahm die Anzeige auf und zeigte Fingerspitzengefühl, in dem sie pflichtgemäß den "social services" (Jugendamt) benachrichtigte, da das Ehepaar eine achtjährige Tochter hat.
Die Schreibtischtäter Mitarbeiter des Jugendamtes bewiesen daraufhin auf noch merkwürdigere Weise, wie wenig Menschenkenntnis, Realitätssinn und Sinnvolles zu den praktischen Anforderungen ihrer Tätigkeit gehören.
Schützt die Kinder! Vor Missbrauch und vor den Missbrauch mit dem Missbrauch...


Sie verfügten, dass der Mann für die Dauer der Ermittlungen nicht mehr unbeaufsichtigt mit seiner Tochter sein darf. Selbstverständlich alles nur zum "Schutz" derselben.
In der Praxis bedeutet das, dass die Ehefrau, die als Altenpflegerin arbeitet, künftig während ihrer Nachtschichten das Kind entweder zu Verwandten geben muss, oder dass andere Personen während dieser Zeit die Nacht im Haus verbringen müssen. Das, um nur zwei Varianten der künftigen Familienidylle zu schildern.

Obwohl die Polizei keine Verdachtsmomente gegen den Vater vorliegen sieht, können sich die Ermittlungen lange hinziehen. Da der Rechner für die Beweisaufnahme beschlagnahmt wurde, kann es ein Jahr dauern, bis die Forensik Ergebnisse liefert.

Der Vater bereut es mittlerweile, die Behörden eingeschaltet zu haben.
Das ist nachvollziehbar.

Es bleibt zu hoffen, dass hierbei nur mit Kanonen auf unschuldige Spatzen geschossen wurde, also die typischen "300%er" am Werke waren und sich dahinter keine Methode der Behörden versteckt.

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