Der streitbare Türke Rüstem Altinküpe aus Aßlar-Werdorf in Hessen geht nun das dritte Mal vor ein hohes Gericht. Nachdem er bereits beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesverwaltungsgericht (erfolgreich) klagte, zieht er nun erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Seine Religion schreibt das unbetäubte Schächten vor, so die Argumentation des Sunniten.
Der Tierschutz wurde bereits insoweit zu Gunsten dieser Muslime verändert, daß das verbotene betäubungslose Schächten durch Ausnahmegenehmigungen erlaubt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich nun erneut mit einer mittelalterlichen fremdländischen Kultur auseinandersetzen. Und erneut entscheiden, ob Religionsfreiheit vor den Tierschutz geht. Bisher zog das Bundesverfassungsgericht die Religionsfreiheit vor.
Doch mit welcher Logik? Artikel 4, Absatz 2 des GG lautet:
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Sicher, doch existieren hier keine Einschränkungen, wie bei der Auslegung des Artikel 5 GG, welcher die Meinungsfreiheit garantieren soll?
Artikel 2, Absatz 1 des GG lautet:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Spätestens hier sind wir wieder beim Thema Leitkultur angelangt. Stammkultur wäre ein anderer Ausdruck, meint aber dasselbe.
Sollen wir es demnächst hinnehmen, zur Sitte erheben und gesetzlich gestatten, daß Zwangsehen, Ehrenmorde, Steinigungen und dergleichen mehr zur kulturellen Vielfalt in unserem Land gehören müssen? Dergleichen gehört bereits zu unserer Kultur. Leider.
Hat nicht unlängst der Hamburger Ex- Bundesverfassungsrichter Hassemer vorgeschlagen, in Sachen Ehrenmord sollte der kulturelle Hintergrund mehr berücksichtigt werden und zu milderen Strafen führen?
Steter Tropfen zerstört den Stein.
SPIEGEL ONLINE: In Deutschland leben viele Menschen, die unter ganz anderen Normen aufgewachsen sind und die sich anderen Normen als unseren westlichen verpflichtet fühlen - Stichwort Ehrenmord. In welcher Form und wie weit soll oder darf unser Strafrecht darauf Rücksicht nehmen?
Hassemer: Meine Meinung ist da vielleicht ein bisschen anders als die der Mehrheit. Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.
SPIEGEL ONLINE: Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.
Hassemer: Genau. Ich denke, diese Frage muss man bei sogenannten Ehrenmorden beantworten. Die andere Seite ist unser ordre public [öffentliche Ordnung], nämlich das, was hinter den Gesetzen steht und worauf wir nicht verzichten wollen. Diesen ordre public bemüht man zum Beispiel bei internationalen Strafsachen. Wenn etwa jemand im Ausland in Abwesenheit verurteilt wurde, dann können wir dieses in der Regel nicht übernehmen. Abwesenheitsverfahren gehen bei uns grundsätzlich nicht.
SPIEGEL ONLINE: Und wie wirkt sich das beim Ehrenmord aus?
Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.
SPIEGEL ONLINE: Aber entspricht das nicht letztlich der von Ihnen betonten, in der Bevölkerung tief verwurzelten Gerechtigkeitserwartung?
Hassemer: Das stimmt im Prinzip. Ich rege nur an, den Blick zu weiten und auch andere Aspekte zu bedenken. Ich plädiere dafür, zwei im Ergebnis einander entgegengesetzte Argumente in ein praktisches Verhältnis zu bringen. Innerhalb dieses Verhältnisses versuche ich, das entschuldigende Element zu stärken. Das ist modern und menschenfreundlich, wenn man sagt: Ich nehme Rücksicht auf den Zustand eines normativen [normsetzend, wertend] Bewusstseins.
Ist es etwa nicht heute schon so, daß ich die städtischen Badeanstalten an bestimmten Wochentagen nicht aufsuchen darf, weil diese für weibliche Muslime vorbehalten sind? Zählt der Artikel 3, Absatz 2 und 3 des GG hier ebenfalls nicht, weil die Religionsfreiheit "über alles" anzusiedeln ist?
Wie sieht es aus mit der Schulpflicht? Weshalb wird stillschweigend hingenommen, daß oftmals Mädchen mit muslimischen Eltern, der Zugang zur Bildung von den eigenen Eltern verwehrt wird? In milderen Fällen sind nur der Sportunterricht tabu, die Klassenfahrt tabu, Schulfeiern tabu etc. pp. Das Kindeswohl und das Recht auf Bildung haben sich der Religionsfreiheit unterzuordnen.
Toleranz bedeutet, etwas zu dulden, was man prinzipiell ablehnt. Ich bin intolerant gegenüber diesen fundamentalistischen Muslimen. Das gebe ich offen und ehrlich zu. Fanatiker sollte man allgemein mit Intoleranz begegnen, da diese und das lehrt uns die Menschheitsgeschichte, solange eine gute Miene heucheln, bis sie das Oberwasser erreicht haben. Dies dürfte bei der derzeitigen demographischen Entwicklung tendenziell in zwei bis drei Generationen absolut eingetreten sein. Und dann zeigt der Fanatismus dieser "Ich habe die Wahrheit - alle anderen sind nichts wert"- Religiösen seine intolerante wahre Fratze. So war es immer und so wird es weiterhin sein, da es in der Natur dieser Menschentypen liegt. Fundamentalisten halten an ihre heiligen Bücher fest, Vernunft und Verstand, falls überhaupt zeitweise vorhanden, werden gänzlich ausgeschaltet. Weder in der Bibel, noch im Koran gibt es eindeutige Anweisungen, Andersgläubige zu akzeptieren oder zu tolerieren. Geschweige diese als gleichwertige und gleichberechtigte Menschen anzusehen*. Gebot 1, welches auch für Muslime von größter Bedeutung ist, lautet, "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben". Das ist die Religionsfreiheit derer, die nach Religionsfreiheit schreien, aber dabei nur ihre religiöse Nische meinen. Bekanntlich streiten sich alle mosaischen Religionen seit ihrer Entstehung um die Deutungshoheit der Gottesinterpretation. Nicht einmal untereinander sind sie tolerant, bis zum heutigen Tag und auch morgen und übermorgen nicht. Nichtmosaisten (Buddhisten, Deisten) und Atheisten werden von den Abrahamiten als "unwertes Leben" bzw. Antimenschen betrachtet. Sie taugen, wenn es hoch kommt, gerade noch zum Sklaven. Gibt denen die Macht (zurück) und es ist eine Frage der Zeit, daß wieder die Scheiterhaufen lodern. Darüber herrscht Gewißheit, auch ohne Hellseher zu sein bzw. eine Glaskugel oder Knochen um Rat befragen zu müssen. Wozu auch nur einen Milimeter harterkämpftes Kulturgut diesen faschistoiden- religiösen Spinnern opfern?
Als die Religionsfreiheit erkämpft wurde und in den Gesetzbüchern Einzug erhielt, ging es den Verantwortlichen darum, daß jeder Mensch seiner Religion nachgehen darf. Das war die logische Konsequenz aus Dreißigjährigem Krieg, Hugenottenverfolgung, Ketzerverfolgung, Judenverfolgung etc. pp.
Diese Denker wollten durch die Religionsfreiheit verhindern, daß jemals wieder eine Sekte über eine andere herfällt oder diese benachteiligt. Mit anderen Worten sollte nie wieder die Religion des einen, zum Zwang für die anderen werden.
Doch im Zeitalter der Negation der Werte, im Zeitalter des Orwellsprechs wird dieses Menschenrecht mehr und mehr zur Farce.
Dank der linientreuen Richter, dieser Parteibuch- Einser- Juristen, geschieht dies.
Eine Illusion wird den Menschen aufgezwungen, weil es für sie unerträglich ist, zugeben zu müssen, daß ihr Traum zum Alptraum geworden ist. Allerdings ist dieser noch steigerungsfähig.
Entweder können sie nicht die Folgen ihres irrationalen Handelns intellektuell begreifen oder dies alles ist wohldurchdacht und einer unvorstellbaren Bosheit geschuldet.
Zurück in die Steinzeit! Koste es, was es wolle! Wir sind die Sintflut!
Ohne mich!!!
*Es bedeutet einen unüberbrückbaren Widerspruch, den Koran/die Bibel und moderne Verfassungsrechte (die zeitgleich auch Pflichten sein müssen!)in Einklang bringen zu wollen. Für einen Fundamentalisten existiert dieser Widerspruch nicht, da er seine Wahl getroffen hat. Doch, wer die Grundrechte nicht zeitgleich als seine Grundpflichten(Geben und Nehmen)betrachtet, sollte auch nicht in den Genuß dieser Rechte gelangen dürfen. Da die Menschenrechte nur funktionieren, wenn sie unteilbar sind, werden sie allein hierdurch als reine Farce entblöst. Wie sieht es in der Praxis aus? Sie sind eine Farce! Der Mensch hat sich Ideale geschaffen, die zu keiner Zeit und an keinem Ort Verwirklichung gefunden haben. Und es bleibt zweifelhaft, ob sie jemals allgemeingültige Wirklichkeit werden. Diesen Fundamentalisten Grundrechte zuzugestehen, entspringt keinem Drang zur Verwirklichung der Menschenrechte. Knallhartes ideologisches Kalkül steckt dahinter. Volksfeindliche Realpolitik im Phrasengewand aus Grundrechten, dahinter verbergen sich imperialistische Machtansprüche. Teile und herrsche...
"Weder in der Bibel, noch im Koran..."
AntwortenLöschenNun könnte der ein oder andere Zweifler argumentieren, es gäbe doch die christliche Nächstenliebe. Diese hat der biblische Jesus verkündet. Nur zieht dieses Argument nicht. Die Christen zu dieser Zeit bestanden ausschliesslich aus Juden bzw. die Christen waren eine rein jüdische Sekte. Diese Nächstenliebe war ausschliesslich auf die Christen untereinander bezogen. Der biblische Jesus verfluchte in der Bergpredigt die Heiden (also alle Nichtjuden) oder meinte, man "solle keine Perlen vor die Säue werfen". Mit Perlen sind Informationen gemeint und mit Säuen die Römer, weil diese unter den Juden als verachtenswerte Schweinefleischfresser galten. Allein diese zwei Argumente dürften ausreichen, um zu verdeutlichen, daß das Thema Nächstenliebe als Argumentation unsinnig ist.
Was die Nächstenliebe untereinander für Christen wirklich bedeutet, verdeutlicht die Tatsache, daß wir weltweit weit mehr als zweihundert christliche Sekten (die Romkirche ist dabei die größte) zählen. Diese sind zum Teil Todfeinde untereinander.
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