Freitag, 11. August 2017

Bürgerrechtlerin wegen Volksverhetzung und Gotteslästerung angezeigt

Der mit allerhand Auszeichnungen dekorierte Hans-Ulrich Wehler (1931-2014) wurde für seine berechtigte Äußerung nicht belangt.
Anders sieht es für die AfD-Bundestagskandidatin Laleh Hadjimohamadvali aus. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Gotteslästerung eingeleitet, weil sie nichts anderes als Wehler sagte.

Angezeigt wurde Laleh von Mirko Welsch, einem ehemaligen Mitglied der AfD, dessen Gesichtsausdruck an einen genetischen Defekt erinnert und der sich offensichtlich in seiner narzisstischen Selbstüberschätzung gekränkt fühlt. U.a. deshalb, weil ihm die gebürtige Iranerin in allen Belangen überlegen ist. Das wiederum zog den Neid und die Missgunst Welschs auf sich. Dass es Welsch nicht um die direkte Wortwahl Lalehs gegangen sein kann, davon zeugen Welschs eigene Aussagen. Denn Welsch teilt gerne aus. Unter anderem bezeichnete Welsch den Grünen-Politiker Volker Beck als "Krebsgeschwür der Schwulenbewegung in Deutschland". Und wäre es Welsch um die Islamkritik von Laleh gegangen, dann wäre Welsch wohl gar nicht erst Mitglied der AfD geworden.
Die Familie [Mutter und Tochter; gegen die Mutter wurde zuvor eine Todes-Fatwa erlassen] der Frau Laleh Hadjimohamadvali ist vor Khomeinis Schlächtern aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet. Diese Leute wissen, wovon sie reden. Es besteht nicht die geringste Veranlassung, die Ideologie, die im Iran und in 57 anderen Ländern Blut säuft, schönzureden. 
Auch in Deutschland sind die schauerlichen Exzesse der Barbarei angekommen. Teuflische Advokaten in Anzug und Krawatte suchen den Aberglauben hier in der Gesellschaft zu etablieren. Wer den Schwindel durchschaut und anspricht, wir übel diffamiert, das wird als ungeheuerliche Provokation empfunden. Dazu fällt mir ein Wort des amerikanischen Autors Mark Twain ein: Entrüstung ist ein erregter Zustand des Gemüts, der sich einstellt, wenn wir erwischt worden sind.
Wer diese Rattenfänger verteidigt, wie es hier geschehen soll, verrät nicht nur sein eigenes Volk, seine Kultur und Zivilisation, sondern auch die Menschen, die sich im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika, in Süd- und Südostasien unter Einsatz ihres Lebens gegen die religiöse Tyrannei wehren.
Manfred Lehmann
Unsere Freundin und Kampfgefährtin Laleh hat bereits aufgrund ihrer Herkunft und Lebenserfahrung alles Recht dieser Welt, sich so über den Islam zu äußern, wie es ihr für angemessen erscheint. Angesichts der Gefahren, die vom Islam ausgehen und den zahllosen Untaten, die im Namen dieser Religion begangen wurden und werden, kann kein Wort drastisch genug sein, um das Übel als solches zu beschreiben.

Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens!

Das Recht auf freie Meinungsäußerung - zudem auf eine durch und durch begründete - ist ein höheres Rechtsgut als die persönliche Befindlichkeit derjenigen, die nicht vom Unrecht, das vom Islam ausgeht, beleidigt werden, sondern immer nur von denen, die auf das Unrecht hinweisen.

Eine Religionsgemeinschaft, die andere Menschen als Ungläubige diffamiert, in der gegen die Ungläubigen gehetzt wird, dass selbst der Teufel noch davon rot anlaufen würde, die Ungläubige und Abtrünnige verfolgt, geiselt und ermordet, darf nicht - jedenfalls nicht im Sinne unserer Gesetze und Werte - vor Kritik verschont bleiben. Ganz egal wie direkt und unverblümt diese Kritik auch ausfallen mag. Wenn einem Opfer des Islam die unverblümte Kritik am Islam verboten sein soll, dann hört die sprichwörtliche Kacke mit dem Stinken auf. Beleidigend können nur Dinge sein, die nicht der Realität entsprechen.

  Im Gegensatz zum Recht auf freie Meinungsäußerung existiert zudem kein Gesetz, das den Neid und die Missgunst des Welsch unter Schutz stellt bzw. dessen narzisstische Rachegelüste über das Recht auf freie Meinungsäußerung stellen würde.

siehe auch: Laleh Hadjimohamadvali (AfD Saarland): Ich gebe nicht auf!

Mittwoch, 9. August 2017

Die CDU und die importierte Kriminalität - Wenn Anspruch und Wirklichkeit voneinander abweichen

Quelle: CDU-Sachsen vom 28.7.2017

Wenn sich Anspruch und Wirklichkeit diametral zueinander verhalten, wie das in Deutschland und insbesondere in Sachsen der Fall ist, dann lässt sich die Äußerung Ulbigs (53, CDU) zu recht als rein populistisches Geschwätz klassifizieren. Geschwätz, das die Wirklichkeit und das politische Kalkül, das sich hinter ihr versteckt, zu vernebeln sucht. Ein politisches Kalkül, das weder dem Willen noch den Erwartungen der Bürger entspricht und darüber hinaus mit dem von Ulbig geleisteten Diensteid unvereinbar ist.

Wer bewusst die Unwahrheit sagt, der ist ein Lügner. Wer gegen geltendes Gesetz verstößt und gegen die Grundordnung agiert, ist als Verantwortungsträger untragbar. Beides trifft auf Ulbig zu.
 
Und selbst für den Fall, dass es Ulbig in einer entfernten Ecke seines Oberstübchens mit seiner Forderung ernst meinen könnte, würde dennoch die Tatsache gelten, dass der Adressat dieser Forderung nur Ulbig selbst sein kann. Was hindert Ulbig an der Umsetzung seiner Forderung? Das sächsische Volk? Nein. Die Gesetze? Nein. Mangelnder Handlungsbedarf? Nein.

Um einen aktuellen Fall zu bemühen, mit dem die Verlogenheit und Untragbarkeit Ulbigs verdeutlicht wird, sei der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag und Polizist Sebastian Wippel (34) zitiert:
Letzte Woche musste der libysche Asylbewerber und Intensivstraftäter Mohammed Youssef T. von SEK-Beamten vom Dach einer Bautzner Asylunterkunft geholt werden. Das Bautzner Landratsamt weiß nicht mehr wohin mit „King Abode” (König des Bleiberechts), wie sich der junge Mann selbst nennt, da er bereits mehrere Asylunterkünfte im Landkreis terrorisierte und das CDU-Innenministerium sich weigert, den Straftäter in Verwahrung nehmen zu lassen.
[Sebastian Wippel:] „Das Maß ist endgültig voll, Herr Ulbig! Handeln Sie endlich und spielen Sie nicht mit der Sicherheit der sächsischen Bürger! Bereits morgen geht ein Flug von Düsseldorf nach Tripolis für 593,80 Euro. Wenn alle Polizeieinsätze, Sachschäden und Unterbringungskosten zusammengerechnet werden, dürfte dieser Kriminelle den Steuerzahler wahrscheinlich bereits eine sechsstellige Summe gekostet haben.
Der selbsternannte ‚König des Bleiberechts‘ war Rädelsführer der Ausschreitungen letztes Jahr auf dem Bautzner Kornmarkt. Bereits damals hätte er sofort abgeschoben werden müssen. Nun hat der Afrikaner, der angeblich in Deutschland Schutz vor Verfolgung sucht, in seinem Gastland Sachsen bereits 24 Straftaten, u.a. gefährliche Körperverletzung auf seinem Konto. Im Internet brüstet er sich damit, alle Bautzener f…en zu wollen und ist auf einem Bild mit einer Kalaschnikow zu sehen. Zu Recht warnt das Landratsamt vor dem Intensivstraftäter als ‚eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit‘ – das CDU-Innenministerium scheint dies wenig zu interessieren. Für eine Inhaftierung müsste die Anzahl der Straftaten von King Abode allemal ausreichen. Wenn nicht, dann muss zumindest ein Betretungsverbot für Bautzen greifen.
Immer deutlicher zeigt sich das Total-Versagen der CDU in der Asylkrise. Zuerst brachen sie geltendes Recht und ließen die unkontrollierte Masseneinwanderung zu. Nun wollen die Christdemokraten nicht mal ihren Fehler beheben und Kriminelle sowie abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben.“
Quelle: AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag am 8.8.2017
Quelle: MDR

Siehe auch: Artikel 20, Grundgesetz.

Dienstag, 8. August 2017

IWF: Deutsche Bank - größter Risikofaktor im Weltfinanzsystem

Es kann sich ein jeder ausmalen, was im Netz losgetreten worden wäre, hätte sich der IWF derart über eine Bank mit jüdischem Namensbezug geäußert. Die Doku bietet also keinen Anlass, um über eine deutsche Weltverschwörung zu spekulieren...

Genitalverstümmelung - Im Namen der Narrenfreiheit nun auch in Europa

Mit der Ausbreitung des Islam breitete sich auch die Verstümmelung der Genitalien aus

Die Sunna Mohammeds besagt, dass er das Entfernen der Klitoris, was heute eine ganz alltägliche Praxis ist, nie untersagte.
In Medina kam es hinsichtlich des Badens zum Streit zwischen einer Gruppe von Helfern und einer Gruppe von Einwanderern. Die Helfer glaubten, Baden nach dem Geschlechtsverkehr sei nur dann verbindlich, wenn eine Ejakulation stattgefunden habe. 
Die Einwanderer glaubten, ein Bad nach dem Sex sei immer verbindlich. Abu Musa sagte: „Lasst mich die Sache klären.“ Er ging zu Aisha und bat sie um Erlaubnis zu sprechen, die sie ihm auch erteilte. 
Er sagte: „Aisha, Geliebte des Propheten, ich will dich zu einem peinlichen Thema befragen.“ Aisha sagte: „Hab keine Scheu. Sprich mit mir wie mit deiner Mutter.“ Dann sagte Abu Musa: „Wann ist ein Bad verbindlich?“ 
Aisha antwortete: „Du hast die richtige Person gefragt. Mohammed sagte, ein Bad sei verbindlich, wenn ein Mann von einer Frau umarmt wird und ihre BESCHNITTENEN Genitalien sich berühren.“
Hadith-Sammlung Abu Muslim

Montag, 7. August 2017

Was hat das alles mit dem Islam zu tun?

Nizza, Würzburg, die Türkei: Welche Rolle spielt dabei die Religion? Die Redakteurin und Islamwissenschaftlerin Eva Marie Kogel debattiert mit dem Autor und Polemiker Henryk M. Broder.
Das Streitgespräch zwischen der islamophilen Kogel und den Islamkritiker Broder ist zwar schon aus 2016, aber nach wie vor aktuell.

Sonntag, 6. August 2017

Lügen haben noch immer kurze Beine: Der Dieselskandal und die Grenzwerte

Was bin ich froh, dass unser Land von den Klügsten regiert und diese kluge Elite von noch klügeren Experten beraten wird. Womöglich wäre die Kaiserin der Herzen sonst bald gezwungen, ihr einstiges Idol zu zitieren. Wenn auch in leicht abgeänderter Weise: Den Wahnsinn in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf. Und weil Merkel nicht Merkel wäre, wenn sie der prophetischen Weitsicht des Generalsekrets der SED nicht auch noch ihren eigenen Stempel verpassen würde, führt sie sogleich in vergöttlichter Weisheit fort: Die Wissenschaft dient den Proleten nur, bedienen sich erst die Propheten ihr...

Zur Fundsache.