Freitag, 3. Oktober 2025

Sie kann es nicht lassen

 
Sie kann es einfach nicht lassen. Pünktlich zum Nationalfeiertag der Deutschen geht Merkel auf Sendung, um einen weiteren Schwall ihrer verlogenen Boshaftigkeiten abzulassen:

Die AfD teile die Bevölkerung in Volk und Eliten auf und definiere, wer noch zum Volk gehöre. Damit richte sie sich gegen das Grundgesetz. In den sozialen Medien bekämen oft diejenigen die meiste Aufmerksamkeit, die die radikalsten Botschaften verbreiteten. Deshalb sei es wichtig, die digitalen Medien zu regulieren.

Die AfD bezieht sich dabei aber zweifelsfrei auf das Grundgesetz, während Merkel sich auf was beziehen kann? Allenfalls aufs Kommunistische Manifest, denn eine klassenlose Gesellschaft wird im Grundgesetz weder als gegeben erwähnt, noch als Ziel gesetzt. Im unüberbrückbaren Widerspruch dazu schützt das Grundgesetz die Rechte des Individuums als garantierte Grundrechte vor dem elementaren Bedürfnis jeder totalitären Ideologie nach Zwangskollektivierung und der Übergriffigkeit des Staates.

Das Grundgesetz kennt nicht den Begriff Bevölkerung, dafür aber ausdrücklich den des Volkes. Es bezeichnet das Volk sogar als Souverän. Von Merkels volks- und bürgerverachtenden Einteilung in "die, die schon länger hier leben" und den "kürzlich Dazugekommenen" bzw. den "Neu-" oder "Mitbürgern" ist im Grundgesetz jedenfalls nichts zu lesen.

Das Grundgesetz schützt übrigens das Verbreiten "radikaler Botschaften" genauso, wie es das Grundrecht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit garantiert und verteidigt. Die Forderung der ehemaligen Bundeskanzlerin mit dem DDR-Stasi-Doktortitel richtet sich jedoch genau gegen die vom Grundgesetz garantierten Grundrechte. Der AfD kann man so etwas gewiss nicht nachsagen, weshalb Merkel in der für Linke und andere charakterlose Lumpen so typischen Weise einfach den Spieß umdreht und das betreibt, was insbesondere Kriminalpsychologen als Projektion bezeichnen. Sie überträgt ihr eigenes krankes Denken auf den politischen Feind und Gegner.

Merkels Ruf nach Regulierung ist diesbezüglich nur eine beschönigende Umschreibung für eine weitere Einschränkung der Grundrechte. Es ist der Schrei nach Maulkorb und Zensur. Soll das etwa im Sinn des Grundgesetzes sein? Mitnichten ist es das, denn es ist grundgesetzfeindlich!

Nebenbei bemerkt, warum bekommen "diejenigen die meiste Aufmerksamkeit"? Etwa weil die zur ausgewogenen und neutralen Berichterstattung gesetzlich verpflichteten Staatssender ihrer Pflicht nachkommen? Oder weil im Rotgrünfunk der Realitätsbezug stets Vorrang hat?

Die AfD sei menschenverachtend behauptet ausgerechnet diejenige, die nicht nur dem deutschen Volk die Existenz abspricht, sondern auch die Hauptverantwortung für die Millionen Opfer sog. Corona-Maßnahmen trägt und die bis heute jegliche Verantwortung für die Abertausenden Gewaltopfer leugnet, die es in Folge der von Merkel verursachten, willkürlichen und gesetzeswidrigen "Grenzöffnung" bereits gegeben hat. Honeckers Rache hat niemals um Entschuldigung dafür gebeten, dafür aber stets und ständig ihr "weiter so!" gebrüllt. 

Während die AfD im Interesse des Souveräns und der integrierbaren, der bereits integrierten und der werte- und kulturkompatiblen Migranten handelt, wird sie ausgerechnet von Merkel - und ihren Genossen und Komplizen - als "menschenverachtend" diffamiert. Und das dann auch noch völlig ungestraft. Was wiederum der eigentliche Skandal, eine unentschuldbare Schande ist.

"Das Gefühl des sozialen Aufstiegs sei in den ländlichen Räumen etwas verloren gegangen", verhöhnt die ehemalige FDJ-Funktionärin für Agitation und Propaganda das immer unzufriedener werdende Volk, den (einstigen) Souverän. Ehrlicher wäre gewesen, sie hätte "ihr erbärmlich dämlichen Bauern in Stadt und Land seid so dumm und schlecht wie das Brot, das ihr fresst" gesagt. Übrigens nicht ganz zu Unrecht, denn sonst wäre es anders und Merkel und ihr Zerstörungswerk wirklich schon Geschichte.

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