
Eines vorweg. Ich besitze Drohnen und ich bin im Besitz eines Drohnenführerscheins. Meine Drohnen stammen allesamt vom chinesischen Marktführer für zivile Kameradrohnen DJI.
Sicherlich lässt sich Technik manipulieren. Dennoch macht mich die Aufregung um illegale Drohnenflüge, wie sie derzeit in gewissen NATO-Staaten zelebriert wird, mehr als skeptisch.
Nehmen wir das Beispiel Deutschland. Die dicht besiedelte Bundesrepublik ist voll von sogenannten Flugverbotszonen. Zu den Flugverbotszonen gehören alle Flughäfen und Flugplätze, die kleinen für Hobby- und Agrarflieger sind also inbegriffen.
Wer die Prüfung zum Drohnenführerschein absolviert, weiß darum. Die Ausbildung beinhaltet nämlich insbesondere auch Kenntnisse in Sachen Flugsicherheit und der gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von unbemannten Flugkörpern.
Wer im Besitz eines Drohnenführerscheins ist, weiß also darum, dass das Betreiben von unbemannten Flugkörpern in der Nähe von Flughäfen, militärischen Objekten, Strafvollzugseinrichtungen, Krankenhäusern oder Regierungsgebäuden zum Abschuss oder zur Übernahme seiner Drohne führen kann und das absichtliche Eindringen in besagte Flugverbotszonen strafbewehrt ist.
Drohnen können beispielsweise mit Hilfe von Fangschirmen abgeschossen werden. Zudem besteht für die staatlich legitimierten Stellen die Möglichkeit der Übernahme der Drohne. Das heißt, die Frequenz zur Steuerung der Drohne wird gekapert und somit die Steuerung des Fluggeräts von Amts wegen übernommen.
Es existieren also bereits strenge Gesetze zur Verfolgung und zur Abwehr illegaler Drohnenflüge. Außerdem ist die entsprechende Technik zur Anwendung der Gesetze vorhanden.
Flugverbotszonen für Drohnen in Hamburg
Um eine Drohne mit einer Startmasse von 250 g und mehr fliegen zu dürfen, benötigt es eines Drohnenführerscheins und der Registrierung der Drohne beim
Luftfahrt-Bundesamt. Da ich wie schon erwähnt nur Drohnen von DJI verwende, kann ich bestätigen, dass sich entsprechende DJI-Drohnen nur nutzen lassen, wenn sie zuvor beim Luftfahrt-Bundesamt und beim Hersteller registriert wurden. Ansonsten ist deren Betrieb technisch äußerst eingeschränkt, was bedeutet, dass sich das Gerät ansonsten nur im Umkreis von wenigen, äußerst überschaubaren Metern fliegen lässt.
Drohnen mit einer Startmasse bis 249 Gramm erfordern ebenfalls einer Registrierung, sobald diese "mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet" sind.
Starten sie eine Drohne von DJI zum Beispiel in einer Zone mit eingeschränkter Flugerlaubnis (also die Stufe unterhalb einer Flugverbotszone), dann wird sich diese nicht höher als 30 Meter fliegen lassen. Die Drohnen verfügen über die entsprechende Sicherheitstechnik. Zudem lässt sich eine DJI-Drohne mit einer Startmasse von 250 g und mehr nicht fliegen, solange sich keine Verbindung zu Satelliten und somit zu ihrer Überwachung herstellen lässt.
Gehen wir davon aus, dass sich Drohnen technisch so manipulieren lassen, dass die verbaute Sicherheitstechnik überbrückt werden kann. Das aber gewiss nicht einfach mal so durch Hintz und Kuntz. Zudem eine Überbrückung der Sicherheitstechnik der Drohne nicht automatisch das Abschalten der Sicherheitstechnik von Flughäfen o.ä. beinhaltet.
Selbst wenn Drohnen der Marke Eigenbau verwendet wurden, so werden auch diese Drohnen über ein Signal gesteuert. Signale sind jedoch mess- und somit nachvollziehbar.
Sollte Russland oder China über Signaltechniken verfügen, die im NATO-Raum noch unbekannt sind, dann wäre es äußerst unwahrscheinlich und geradezu dämlich, diese für sinnlose Störmanöver auf Flughäfen wie dem in München einzusetzen.
Ich bevorzuge jedoch Erklärungen mit einen Bezug zur Realität:
- der "Drohnenangriff" ist frei erfunden
- der "Drohnenangriff" fand im Rahmen einer orchestrierten Sicherheitsübung statt
- irgendein idiotischer Dödel hat seine private Drohne der Marke Eigenbau in die Flugverbotszone fliegen lassen und das wurde absichtlich und unnötig aufgeblasen
- der "Drohnenangriff" fand aus Sicht der Flughafenaufsicht tatsächlich statt, die Urheberschaft geht jedoch auf eine deutsche oder eine befreundete Behörde zurück oder lässt sich einer staatlich finanzierten Hilfsorganisation (NGO) zuschreiben, dies dann höchstwahrscheinlich mit Wissen und Duldung wenigstens einer sicherheitsrelevanten Behörde oder Institution.