skip to main |
skip to sidebar
Lügner im Dienst gegen das Volk
Das Rückführungsverbesserungsgesetz ist eine Farce und wird in der Praxis zu wen
iger Abschiebungen führen.
Erinnert Ihr Euch noch an das Spiegel-Interview mit Bundeskanzler Scholz im Oktober? Die palästinensischen Massaker an der israelischen Zivilbevölkerung führten zu öffentlichen und lautstarken Solidaritätsbekundungen unter den europäischen und deutschen Muslimen – scheinbar zur vollkommenen Überraschung des links-grünen Lagers. Sollten die Rechten doch recht gehabt haben mit ihren Warnungen von stark ausgeprägtem Antisemitismus unter der muslimischen Bevölkerung? Auch die Kommunen zerbrechen unter den Anforderungen. In einem Brandbrief wandten sich ihre Vertreter an den Bund, da die Belastungsgrenze überschritten war.
Also musste schnell eine öffentlichkeitswirksame Reaktion folgen und so erklärte Scholz dem Spiegel, dass er ja schon immer für mehr Ausweisungen gewesen sei. Schon faszinierend der Mann, erinnert sich nicht an die Cum-Ex-Treffen aber an nie getätigte Aussagen zur Migrationspolitik. Noch nicht einmal vier Monate ist das jetzt her und schon findet man Scholz wieder auf Demos, die sich gegen die richten, die tatsächlich „im großen Stil abschieben“ möchten. Nicht selten übrigens seit an seit mit den eben erwähnten Unterstützern der Palästinenser. Wie klein die Welt doch ist.
Also brachte die Ampel das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ auf den Weg. Jahre an von Migranten verursachten Sexualstraftaten, Rohheitsdelikten und Terroranschlägen brachten keinen öffentlichen Bekenntnisse hervor, aber wenn es um Antisemitismus da darf man in Deutschland nicht schweigen. Das eigentliche Problem, nämlich die massive Zuwanderung, über 300.000 Erstanträge im Jahr 2023, die höchste Zahl seit 2015, blieb unangetastet und unerwähnt. Die von Faeser stolz beworbenen Kontrollen der deutschen Aussengrenzen sind eine Farce. Die Polizei kann gar nicht anders als die aufgegriffenen Migranten zur nächsten Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland zu bringen, wenn diese ihr Recht auf Asyl einfordern. Ein Beamter sprach sogar von „Shuttle-Service“.
Aber auch im Gesetz selbst spiegeln sich die Bemühungen der SPD das Problem dann doch nicht zu entschlossen anzugehen. Gerade einmal 600 Abschiebungen mehr im Jahr sollten damit bestenfalls ermöglicht werden, was bei einer Zahl von über 800 Erstanträgen am Tag wohl zurecht als lächerlich bezeichnet werden kann. So stimmten CDU und AfD auch gegen den Gesetzentwurf, da es ihnen nicht weit genug geht.
Das Rückführungsverbesserungsgesetz
Bei dem Inhalt des Gesetzes muss sich auch jeder Vernünftige Mensch am Kopf kratzen: Beamte sollen in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen. Bisher war es möglich, einfach in eine anderes Zimmer zu gehen um einer Abschiebung zu entgehen. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Zugute halten muss man dem Gesetz, dass antisemitischer Beweggrund für eine Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründet. Dies gilt demnach auch für rassistische, fremdenfeindliche, geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe. Aber selbst hier kann man sich natürlich fragen, warum man straffällige Asylbewerber nicht grundsätzlich ausweist, sondern die Motivation der Straftat berücksichtig.
Doch wie sich nun herausstellt hat eine von den Grünen geforderte Änderung des Gesetzes die ohnehin niedrig gesteckten Ziele wohl zunichte gemacht. Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges erklärt:
„Bei dem Rückführungsverbesserungsgesetz ging es darum, Abschiebungen effektiver zu machen. Aber jetzt hat der Bund in letzter Sekunde eine gravierende Änderung in den Gesetzentwurf eingebracht, die das Gegenteil bewirken würde. Danach muss jedem Betroffenen, der in Ausreisegewahrsam oder Abschiebungshaft genommen werden soll, ein Anwalt zur Seite gestellt werden, der entsprechend seiner Sorgfaltspflichten natürlich möglichst schnell mit dem Betroffenen Kontakt aufnehmen müsste. Gerade bei Verfahren zur vorläufigen Anordnung von Abschiebungshaft, die ins- besondere darauf zielen, dass der Betroffene sich dem weiteren Verfahren nicht entzieht, würde das eine gravierende Verschlechterung bedeuten. Ein Gericht könnte keine einstweilige Anordnung erlassen, ohne zeitgleich einen Anwalt für den Betroffenen zu bestellen und diesen zu informieren. Mit dieser heute im Bundestag beschlossenen Fassung, schaffen die Ampelparteien ein Frühwarnsystem für Personen, die abgeschoben werden sollen. Untertauchen wird dann noch leichter.“
Dabei ist Deutschland EU-weit einzige Land, in dem die erstmalige Anordnung von Abschiebungshaft von einem Gericht angeordnet werden muss. In allen anderen Mitgliedstaaten ist hierzu die Verwaltung ermächtigt.
„In der Verwaltungspraxis spielen die Abschiebungshaft und der Ausreisegewahr- sam bei der Durchführung von Abschiebungen eine große Rolle. Wenn eine Ausländerbehörde die Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam erreichen möchte, beantragt sie häufig eine einstweilige Anordnung, bevor sie das Hauptsacheverfahren einleitet, sodass der Betroffene zunächst aufgegriffen wer- den kann“ schreibt das Justizministerium Baden-Würtemberg.
Das Gesetz geht also in diesem Punkt vollkommen an der Praxis vorbei und bewirkt de facto das Gegenteil von dem, was man angestrebt hat, nämlich mehr Abschiebungen zu erreichen in dem man die abgelehnten und/oder kriminellen Asylbewerber nicht mehr vorwarnt. Es verbessert nicht die Rückführungen, es erschwert sie. Schön, dass es im deutschen ein Wort für diese Praxis gibt: Verschlimmbessern.
Aischa.org
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen