Samstag, 10. Dezember 2022

Die Beweislastumkehr zwischen Recht und Verbrechen

 
Um noch einmal auf den gestrigen Kommentar zurückzukommen, sei an dieser Stelle das obige historische Beispiel erinnert. Wenn es um sogenannte Gedankenverbrechen, um die Gesinnung oder eine falsche Haltung geht, dann bedeutet die Beweislastumkehr - erst recht, wenn wie in unseren Tagen Ideologen, Dogmatiker, Fanatiker, unlautere Gestalten oder andere Engstirnige das Zepter schwingen - dass der Tyrannei und Willkür alle Tore geöffnet sind.

Die Beweislastumkehr macht allenfalls in materiellen Belangen Sinn. So zum Beispiel, wenn sich ein einfacher Bankangestellter eine mehrere Millionen teure Villa in bester Lage leisten kann, obwohl er erst seit kurzem ein Ministergehalt bezieht und zudem im dringenden Verdacht steht, in einen gigantischen Betrugsskandal verwickelt zu sein. Oder wenn sich Mitglieder migrantischer Parallelgesellschaften trotz jahrzehntelang betriebener Integrationsverweigerung und obwohl sie offiziell lediglich von Sozialhilfe leben die fettesten Luxusautos, allerlei (Luxus-)Immobilien und auch sonst Dinge leisten können, die mit Sozialhilfe allein niemals zu finanzieren wären. Ja, auch dann, wenn unterklassige Fernsehclowns faktisch über Nacht zu Milliardären mutieren oder auch dann, wenn sich das eigene Kind urplötzlich reihenweise Luxus und überteuerten Schnickschnack leisten kann, obwohl es über keinerlei eigenes Einkommen verfügt. Dann darf getrost gefragt werden, woher das alles stammt?

In all diesen Fällen macht die Beweislastumkehr durchaus Sinn. In materiellen Fällen dient sie der Verbrechensbekämpfung, hilft dabei, die Durchführung von Verbrechen zu erschweren und ihnen vorzubeugen. Aber nur in materiellen Fällen. In geistigen Angelegenheiten wird sie selbst zum Verbrechen, wie uns die Geschichte lehrt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen