Die Entwürfe zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz von den Grünen und der FDP liefern Kinder und Jugendliche einer menschenverachtenden Machbarkeitsideologie aus. Schon Kinder ab 14 Jahren sollen auf ihren Wunsch ‚geschlechtsangleichend‘ behandelt werden. Mitten in der Pubertät sollen sie mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen manipuliert und schon als Minderjährige operiert werden, das heißt Gebärmütter, Brüste und Genitalien entfernt bekommen. Dies soll gegen den Rat von Psychotherapeuten und den Willen ihrer Eltern erlaubt sein, allein aufgrund der Launen unreifer Jugendlicher, die durch unrealistische, mediale Schönheitsideale verwirrt werden. Dabei ist erst kürzlich die Werbung für Schönheitsoperationen an Jugendlichen gesetzlich verboten worden, weil diese noch zu unreif sind, um die Tragweite solcher Operationen zu erkennen. Operative Korrekturen an den Nasen junger Mädchen gehen zu weit, aber Selbstverstümmelung und Sterilisation sollen gefördert werden – das ist die perverse Transgender-Ideologie, die Grüne und FDP der Gesellschaft aufzwingen wollen mit irreversiblen Schäden für die Betroffenen.
Möchten sie diese Seite unterstützen?
Dann tätigen sie ihre Amazon- Einkäufe über diesen Link:
Einkaufen bei Amazon.de
Urheberrecht & Kontakt
Alle Artikel dieser Seite dürfen übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Urheber erwähnt und ein Verweis auf den Originalartikel gesetzt wird.
Sollte eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken erfolgen, bedarf dies der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Seiteninhabers. Das betrifft auch die Nutzung seiner spezifischen Gedanken zur Zweitverwertung.
Kontakt: Benutzt hierfür die Kommentarfunktion unter einen x-beliebigen Artikel. Dieser "Kommentar" wird nicht veröffentlicht, wenn ihr darauf hinweist oder es anderweitig erkennbar ist, dass der Kommentar nicht veröffentlicht werden soll.
Für Personen, die sich im Dienste staatlicher Überwachungsorgane befinden, Personen, die meinen Interessen aus Überzeugung heraus zuwiderhandeln oder Personen, die mich schädigen wollen, gilt Obiges nicht und diese Personen werden zudem ausdrücklich aufgefordert, diese Seite unverzüglich zu verlassen.
Anderenfalls begehen diese Personen einen "virtuellen Hausfriedensbruch". Nach geltender Rechtssprechung handelt es sich dabei um eine Straftat.
Sollte irgend jemand auf dieser Seite sein Urheberrecht oder sonstige Rechte beeinträchtigt sehen, so wende er sich über die Kommentarfunktion direkt an den Seitenbetreiber. Es ist unnötig, wegen irgendwelcher etwaigen Ansprüche an den Seitenbetreiber, kostenverursachende Maßnahmen einzuleiten, bevor diesen Ansprüchen halber der Seitenbetreiber kontaktiert wurde. Eine solche Vorgehensweise wird sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Kostenpflichtige Abmahnungen und dergleichen sind laut geltender Rechtssprechung sekundäre Maßnahmen.
Der Seiteninhaber ist nicht verantwortlich für den Inhalt fremder, aber von seiner Seite 'verlinkter' Seiten. Dies gilt erst recht, wenn sog. Kommentatoren die 'Links' gesetzt haben.
Der Inhalt der von dieser Seite 'verlinkten' Seiten muss weder insgesamt, noch teilweise der Sichtweise des Seitenbetreibers entsprechen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen