Samstag, 14. März 2015

Die religiöse Vereinnahmung des BGH-Urteils zum Kopftuchstreit

Derzeit führt die "öffentliche Meinung" eine heiße Diskussion über ein Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem der Bundesgerichtshof das Tragen von Kopftüchern nicht erlaubt hat, wie das irrtümlich behauptet wird, sondern eine Überarbeitung des bereits bestehenden Schulgesetzes in NRW, das allein das Tragen von Kopftüchern verbietet, angemahnt hat.
Niemand darf wegen...seiner religiösen...Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden...
Artikel 3, Absatz 3, GG für die BRD
Der Bundesgerichtshof hat sich bei seiner Einschätzung an den Artikel 3 des Grundgesetzes für die BRD gehalten. Das kann den Richtern nicht vorgehalten werden.
Die Richter gelangten zu ihrem Urteil, weil das beklagte Schulgesetz das Tragen von Kopftüchern für muslimische Lehrerinnen verbietet, aber das Tragen der Nonnentracht oder der Kippa erlaubt.
Die Richter sahen darin die Benachteiligung der einen Religionsgemeinschaft und die Bevorteilung der beiden anderen Religionsgemeinschaften. An dieser Einschätzung ist sachlich nichts auszusetzen.



Die scheinheilige Argumentation, bei Nonnen würde es sich lediglich um Berufsbekleidung handeln, ist dabei an den Haaren herbeigezogen. Dieses Argument müsste - zumindest für gerechte Menschen - dann auch für Muslimas gelten.
Hierbei sollte auch nicht vergessen werden, dass alle Schulen mit öffentlichen Geldern finanziert werden und sich daher jede Religionsgemeinschaft den allgemein geltenden Gesetzen unterzuordnen hat. Eine Schule kann sich zwar als katholisch oder sonst wie bezeichnen, finanziert wird sie aber nicht von der Kirche, sondern von der öffentlichen Hand. Demzufolge ist es auch die öffentliche Hand, die den Ton vorzugeben hat.

Ich möchte mich aber an dieser Stelle nicht an der von den verschiedenen mosaischen Strömungen ausgelösten und geführten Diskussion beteiligen. Vielmehr geht es mir darum, auf die einseitige Richtung der eingeschlagenen Diskussion hinzuweisen, da ich ein erklärter Gegner der zu beobachtenden Renaissance der (mosaischen) Religionen bin.
Denn diese Diskussion soll dazu führen, dass am Ende den Muslimas das Tragen ihrer Kopftücher ebenso erlaubt wird, wie es auch den Christen und Juden erlaubt ist, ihre Religionszugehörigkeit zur Schau zu tragen.

Dabei wird die vernünftigste Variante völlig außer Acht gelassen. Denn Christen, Juden und Muslime sind sich bei aller Streiterei doch bemerkenswert einig, wenn es darum geht die säkulare Gesellschaft für sich und ihre gemeinsamen Interessen zu vereinnahmen.
Denn die Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshof sollte nicht das Erlauben des muslimischen Kopftuchs beinhalten, sondern das Verbot der christlichen Nonnentracht und der jüdischen Kippa an den Schulen zur Folge haben.

Religion ist Privatsache!

2 Kommentare:

  1. Denn die Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshof sollte nicht das Erlauben des muslimischen Kopftuchs beinhalten, sondern das Verbot der christlichen Nonnentracht und der jüdischen Kippa an den Schulen zur Folge haben.

    Religion ist Privatsache!

    Dieses Schlusswort ist die einzig richtige Einstellung zu dieser Sache. Amen!

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    1. tut mir leid, der BGH hat richtig entschieden. Es kann nicht sein, dass man seine Religion auf daheim beschränken soll. Ehrlichgesagt tut weder eine Nonne, noch eine Muslima jemanden etwas. Das was sie grad zu betonen geben ist nichts weiter als eine art Phobie gegenüber Religionen.

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