Samstag, 18. November 2017

Irrenhaus Deutschland: Polizei lässt Terroristen ungehindert ausreisen - Regierung schweigt sich seit Wochen darüber aus

Wenn er "lückenlos überwacht" worden wäre, wie das von Jörg Diehl und Fidelius Schmid im ehemaligen Nachrichten-Magazin Spiegel wahrheitswidrig behauptet wird, dann hätte der Gefährder Terrorist unmöglich entwischen können. Es sei denn, man hat ihm trotz "lückenloser" Überwachung zur Flucht verholfen bzw. diese ermöglicht. Alles andere ergibt keinen Sinn.
Um sieben Uhr schlugen die Beamten aus dem hessischen Bad Vilbel Alarm...
Die Fußfessel von Hussein Z. sendete nicht mehr. Schon seit einer Stunde. Das letzte Signal war vom Flughafen Hamburg gekommen...
Umso erstaunter waren sie, als ihre Systeme Hussein Z. gegen neun Uhr plötzlich 2000 Kilometer südöstlich der Hansestadt wieder orteten: am Flughafen Athen*. Getürmt war er an Bord eines britischen Billigfliegers.
Wenn der Terrorist Hussein Z. "gegen 9 Uhr plötzlich am Flughafen Athen" geortet worden ist, dann muss er sich schon vor 6 Uhr in der Luft befunden haben. Ein Direktflug von Hamburg nach Athen dauert über 3 Stunden. Wobei lediglich vom britischen Billigfluganbieter EasyJet Flüge von Hamburg nach Athen angeboten werden. Diese dauern im günstigsten Fall 3 Stunden 10 Minuten.

Da die Beamten erst "um 7 Uhr Alarm geschlagen" haben, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die "lückenlose Überwachung" der besonders gefährlichen Personen etwa erst mit der Tagschicht um 7 Uhr beginnt? Vielleicht saßen aber auch sämtliche mit der "lückenlosen Überwachung" beauftragten Mitarbeiter eine Stunde lang auf dem Klo, in der Kantine oder waren sonst wie an der "lückenlosen Überwachung" verhindert. Auf alle Fälle ist es nicht nur brandgefährlich, unzumutbar, und verantwortungslos, sondern auch unentschuldbar, dass Personen, die ein solches Gefahrenpotential darstellen, über eine geschlagene Stunde lang vom Radar verschwinden können, ohne das Alarm ausgelöst wird.
Bundesweit tragen zurzeit 96 Männer eine Fußfessel. Sie alle werden von den Mitarbeitern der GÜL überwacht. Entsprechend nervös reagiert die bayerische Polizei auf die Flucht von Hussein Z. In deren internem Analysesystem galt er als Person mit hohem Risiko, als besonders gefährlicher Gefährder, dem ein terroristischer Anschlag zuzutrauen ist.
Dabei kann es sich nur um einen schlechten Witz handeln, möchte man meinen.
Der Verfassungsschutz beziffert die Anzahl islamischer Extremisten in Deutschland auf 24.000.
1.800 von ihnen werden vom Verfassungsschutz als "islamisch-terroristisch" eingestuft, über 700 als sog. "Gefährder", was eine politisch korrekte Umschreibung für Terroristen ist.
Hinzu kommen Tausende sich illegal in Deutschland aufhaltende Mohammedaner, von denen die Behörden weder wissen, woher sie kommen und wer sie sind.
Die Dunkelziffer staatsgefährdender und potentieller Terroristen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich höher, als die von den Sicherheitsbehörden vermeldeten Zahlen.
Normalerweise werden Fußfesseln vor allem bei Sexualstraf- und Gewalttätern eingesetzt, die ihre Freiheitsstrafe verbüßt haben, aber weiterhin als Gefahr gelten. Nach mehreren islamistischen Anschlägen entdeckte die Bundesregierung die "elektronische Aufenthaltsüberwachung" jedoch auch als Wunderwaffe im Kampf gegen den Terrorismus. Gefährder, die noch keine Straftat verübt haben, sollen damit besser beobachtet und kontrolliert werden.
"Großes für die Sicherheit der Bürger" hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) versprochen, als er nach dem Berliner Weihnachtsmarktanschlag die Fußfessel als wesentlichen Teil eines Maßnahmenpakets durch den Bundestag brachte. Doch in der Praxis erweist sich die Fußfessel nicht unbedingt als taugliches Mittel, hochmobile Gefährder unter Kontrolle zu halten.
Bislang haben sich die Bundesländer in dieser Frage zurückgehalten. Bayern verabschiedete die notwendige Gesetzesänderung im Sommer, Baden-Württemberg folgte in dieser Woche, in Sachsen-Anhalt steht ein Gesetzentwurf zur Debatte, in Nordrhein-Westfalen schaffte es das Thema in den Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Praktisch eingesetzt wurde die Technik bei Gefährdern jedoch bis dato bloß in Bayern - in zwei Fällen.
In Bayern und das auch nur in 2 Fällen. So sieht also die Umsetzung der Versprechen aus, die seitens der Verantwortlichen regelmäßig nach jeden bekannt gewordenen Anschlag den Bürgern gemacht werden, ab nun den Diensteid endlich erfüllen zu wollen. Zwei Fälle, das sind gerade einmal 0,28 % aller amtlich registrierten Terroristen, die dann auch noch politisch korrekt und verharmlosend als sog. "Gefährder" bezeichnet werden.
Einer davon ist Hussein Z. Der 35-jährige Syrer kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland. Seitdem ist er der Würzburger Polizei durch zahlreiche Straftaten aufgefallen, unter anderem wegen Gewaltdelikten. Im Juni dieses Jahres erfuhr der Generalbundesanwalt durch Zeugenaussagen, dass Z. in Syrien Anführer islamistischer Rebellengruppen gewesen sein soll. Ermittler des Landeskriminalamts Bayern fanden Internetvideos, die Z. bei Kämpfen zeigen sollen.
Die Bundesanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ein. Doch die Beweislage war dünn: Z. soll für Gruppierungen gekämpft haben, über die die Karlsruher Ermittler nichts oder nur sehr wenig wussten. Für einen Haftbefehl reichte es nicht.
Allerdings wurde der Fall mehrfach im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundes und der Länder thematisiert. Z., so sagt es ein Beamter aus dem Sicherheitsapparat, habe sich "sehr, sehr merkwürdig verhalten", daher sei man besorgt gewesen.
De Maizere, treten sie endlich ab! Wegen absoluter Unfähigkeit und akuter Staatsgefährdung. Und nehmen sie all die eierlosen Taugenichtse aus den Führungsetagen des Sicherheitsapparates gleich mit! Deutschland braucht euch Metastasen nicht!

Mehr als einen Monat habt ihr es geschafft, diesen Fall zu verheimlichen. Wahrscheinlich kam der Fall nur ans Licht, weil wieder einmal ein Beamter von Gewissensnöten geplagt wurde. Wird schon gegen den Maulwurf in den eigenen Reihen ermittelt, Herr Die Misere? Oder sorg(t)en sie sich einfach nur mal wieder um des Bürgers Wohlbefinden, da sie ja bekanntlich bisweilen der Ansicht sind, dass für uns Bürger vom Wissen über den Aufenthaltsort eines brandgefährlichen Sprenggläubigen eine größere Gefahr als von diesem selbst ausgehen würde?

RTL hat soeben vermeldet, dass der korantreue Sprenggläubige mittlerweile in der Türkei sein soll. Sicherheitskreise sollen die Flucht des Terroristen und mutmaßlichen Kriegsverbrechers als "Geschenk für Deutschland" bezeichnet haben, da dieses Subjekt nun keine Gefahr für Deutschland mehr abgeben würde. Geht's noch? Die Grenzen sind noch immer offen für jeden, eine Rückkehr ist jederzeit möglich. Von der Verantwortungslosigkeit gegenüber den anderen Völkern und der gleichzeitigen Missachtung verpflichtender internationaler Vereinbarungen zur Verfolgung und Verurteilung von Kriegsverbrechern gar nicht erst angefangen. Sieht so der deutsche Beitrag im Kampf gegen den Terror aus?

Auf Spiegel-online wird der Sachverhalt mittlerweile so dargestellt:
Immerhin meldete sich Z. zwei Tage vor seinem Abflug bei der Polizei und gab an, er werde demnächst über Griechenland in die Türkei reisen. Im türkisch-syrischen Grenzgebiet wolle er seinen kranken Sohn aus dem Krankenhaus holen und nach Deutschland bringen - woran ihn niemand hinderte.
"Ausreiseverhinderungsgründe lagen weder strafrechtlich, noch ausländerrechtlich oder polizeirechtlich vor", teilte die Polizei Würzburg auf Anfrage mit. "Auch war der Flughafen Hamburg aus rechtlichen Gründen nicht als Aufenthaltsverbotszone deklariert." Die bayerische Polizei darf einem Fußfesselträger nämlich nur Verbotszonen in Bayern auferlegen, nicht in anderen Bundesländern.
Die Würzburger Polizei informierte daher offenbar noch nicht einmal die für Ausreisekontrollen zuständige Bundespolizei. Und die wiederum hatte keine Handhabe, einen Fußfesselträger am Boarding zu hindern, weil Fußfesseln keine gefährlichen Gegenstände nach dem Luftsicherheitsverkehrsgesetz sind. Im Gegensatz zu einer Nagelschere darf eine Fußfessel an Bord eines Flugzeugs gebracht werden.
Es müssen endlich Köpfe rollen, denn der größte Feind im Lande sitzt in den Parlamenten, in der Justiz, in den Redaktionsstuben, Kanzeln und in den Führungsetagen der Sicherheitsbehörden. Deren Entfernung und Unschädlichmachung ist unerlässlich, wenn der Krieg gegen den Dschihad gewonnen werden soll und unser Land und die uns eigene Kultur bewahrt bleiben sollen.

1 Kommentar:

  1. 'besonders gefährlicher Gefährder'18. November 2017 um 04:29

    Dümmer gehts nimmer!
    "Die bayerische Polizei darf einem Fußfesselträger nur Aufenthaltsverbotszonen in Bayern auferlegen, nicht in anderen Bundesländern..."
    Der darf -ohne dass die Behörden in anderen Bundesländern informiert werden- außerhalb von Bayern überall herumspazieren, sicherheitssensible Bereiche [z.B. Flughafen] betreten, Attacken vorbereiten oder sogar durchführen??????????
    Hat der frühere Vollzeitkämpfer überhaupt einen Sohn?????????
    Der holt seinen Terrorkumpel aus Syrien ab - und wir haben hier demnächst 2 'besonders gefährliche Gefährder'.
    Vorschlag:
    Die lückenlos dumme Polizei von Würzburg holt sie mit Taxi ab und chauffiert an den gewünschten Ort!!!

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