Familiennachzug - Ein weiterer Akt zur Zerstörung der freiheitlichen Gesellschaft
Der Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz wurde bei den Sondierungsverhandlungen zur Schicksalsfrage der Nation stilisiert. Politikerinnen wie die Grüne Claudia Roth entdecken plötzlich die heilige Familie, Altkommunisten wie Jürgen Trittin mahnen christliche Werte an. Ohne Familie sei Integration sinnlos und das christliche Abendland in Gefahr, mokieren sie sich.
Man streitet sich über Zahlen, aber nicht darüber, was Familie oder Familiennachzug überhaupt bedeutet. Es geht bei orientalisch-muslimischen Familien nicht um die wie in Europa übliche Kleinfamilie, in denen Vater, Mutter und Kinder zusammenleben, sondern um Großfamilien und Sippen, die patriarchalisch organisiert sind.
Wer wie die Grünen, Familiennachzug als Akt der Nächstenliebe preist, produziert einen Popanz. Er will offenbar nichts über die Strukturen dieser anderen Kultur wissen – will vielleicht gar keine Integration, sondern bewusst unter dem Mantel der Vielfalt und Toleranz Gegengesellschaften etablieren helfen?
Dabei gibt es für das Scheitern dieser Politik ein Beispiel aus der Geschichte der jungen Bundesrepublik. Als man 1972 einen Anwerbestopp für Gastarbeiter beschloss, erlaubte man gleichzeitig den Nachzug von Frauen und Kindern vor allem aus der Türkei. Dies führte zum Import des islamischen Familiensystems.Man zog nicht aus dem anatolischen Dorf nach Deutschland, sondern zur Familie in die bald in sich geschlossene Community von Moschee und Kulturverein.Dies hat Integrationsprobleme und Parallelgesellschaften erst geschaffen.Niemand brauchte sich mehr anzupassen, man blieb unter sich, blieb verhaftet in der Kultur des anatolischen Dorfes. So wird es auch jetzt wieder geschehen, wenn syrische Großfamilien hierherkommen und ihre Traditionen der Kinderehe, Gebärzwang und Frauenapartheid weiterleben.
Die eigentliche Ursache des Scheiterns aber ist neben dem Wachstum und den Religionskriegen im Kern das System der gewalttätigen Herrschaft der Männer, der Älteren, der Vorbeter über Frauen und Kinder. Alle islamischen Gesellschaften kranken am System des „Vaters Staat“, der Herrschaft der Männer im Namen des Islam. Die Familienstrukturen sind der Kern jeder islamischen Herrschaft. Und der Familiennachzug ist der vorhersehbare Import dieser Form des islamischen Staates in unser Sozialsystem.
Möchten sie diese Seite unterstützen?
Dann tätigen sie ihre Amazon- Einkäufe über diesen Link:
Einkaufen bei Amazon.de
Urheberrecht & Kontakt
Alle Artikel dieser Seite dürfen übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Urheber erwähnt und ein Verweis auf den Originalartikel gesetzt wird.
Sollte eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken erfolgen, bedarf dies der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Seiteninhabers. Das betrifft auch die Nutzung seiner spezifischen Gedanken zur Zweitverwertung.
Kontakt: Benutzt hierfür die Kommentarfunktion unter einen x-beliebigen Artikel. Dieser "Kommentar" wird nicht veröffentlicht, wenn ihr darauf hinweist oder es anderweitig erkennbar ist, dass der Kommentar nicht veröffentlicht werden soll.
Für Personen, die sich im Dienste staatlicher Überwachungsorgane befinden, Personen, die meinen Interessen aus Überzeugung heraus zuwiderhandeln oder Personen, die mich schädigen wollen, gilt Obiges nicht und diese Personen werden zudem ausdrücklich aufgefordert, diese Seite unverzüglich zu verlassen.
Anderenfalls begehen diese Personen einen "virtuellen Hausfriedensbruch". Nach geltender Rechtssprechung handelt es sich dabei um eine Straftat.
Sollte irgend jemand auf dieser Seite sein Urheberrecht oder sonstige Rechte beeinträchtigt sehen, so wende er sich über die Kommentarfunktion direkt an den Seitenbetreiber. Es ist unnötig, wegen irgendwelcher etwaigen Ansprüche an den Seitenbetreiber, kostenverursachende Maßnahmen einzuleiten, bevor diesen Ansprüchen halber der Seitenbetreiber kontaktiert wurde. Eine solche Vorgehensweise wird sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Kostenpflichtige Abmahnungen und dergleichen sind laut geltender Rechtssprechung sekundäre Maßnahmen.
Der Seiteninhaber ist nicht verantwortlich für den Inhalt fremder, aber von seiner Seite 'verlinkter' Seiten. Dies gilt erst recht, wenn sog. Kommentatoren die 'Links' gesetzt haben.
Der Inhalt der von dieser Seite 'verlinkten' Seiten muss weder insgesamt, noch teilweise der Sichtweise des Seitenbetreibers entsprechen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen