Sonntag, 7. August 2016

Schwerwiegender als die akute Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 'Bei dir piept's wohl?'

Neulich wurde ich von einem Kleinlaster von der Straße abgedrängt und zwar derart abrupt, dass ich in aller Schnelle nur noch nach rechts ausweichen und zugleich eine Vollbremsung hinlegen konnte, um einen Zusammenprall zu vermeiden. Ich hatte Glück, dass ich noch in einer Bushaltestelle zum Stehen kommen konnte, denn hätte sich der Vorfall nur 1 bis 2 Sekunden später zugetragen, dann wäre ich unausweichlich entweder mit dem Kleinlaster oder mit den an der Straße parkenden Autos zusammengekracht. Niemand kann sagen, ob nicht auch einer der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt worden wäre. Der Schrecken, mit dem ich davon kam, sollte noch Stunden nachwirken und noch Tage später kam immer wieder ein ungutes Gefühl in mir hoch, was nicht dem Fahrvergnügen dienlich sein konnte.

Als sich der Vorfall ereignete, habe ich spontan so etwas wie "Spinner" geschrien. Wenn ich mir nun die bundesdeutsche Rechtssprechung, wie sie von der Allianz geschildert wird, anschaue, dann kann ich nur von einer eklatanten Verachtung des Verursacherprinzips und somit eines für den Rechtsstaat unabdinglichen Prinzips ausgehen. Ich wäre eher aus Deutschland ausgewandert, als dass ich nur einen Cent Strafe wegen meiner "Beschimpfung" gezahlt hätte.

Vergleicht man die Strafe für eine "Beschimpfung", dann kommt es zum Beispiel weitaus günstiger, während der Fahrt Texte zu schreiben. Denn das kostet nur 60 €uro*. Und das wiederum, obwohl der Handynutzer zum Zeitpunkt des Schreibens den Straßenverkehr nicht besser wahrzunehmen vermag, als ein Fahrer mit 2 Promille Blutalkohol. Um nicht zu vergessen, dass durch eine "Beleidigung" kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Nun könnte man noch einwenden, dass dem Handynutzer ein Punkt in Flensburg gut geschrieben wird und er damit im Wiederholungsfall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen muss. Jedoch hat auch der "Beleidiger" mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Denn die Fahrerlaubnis kann auch wegen "charakterlicher Mängel" entzogen werden. Zur Kategorie der charakterlichen Mängel wird nicht nur Trunkenheit am Steuer gezählt, sondern auch "wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze" und eine Beleidigung ist nun einmal ein Verstoß gegen ein Strafgesetz.

Kommen wir nun zur Auflistung der Allianz. 

Beleidigung ( = Strafe in Euro):
  • „Bekloppter“ = 250 €uro
  • „Witzbold“ = 300 €uro
  • „Leck mich doch“ = 300 €uro
  • „dumme Kuh“ = 300 - 600 €uro
  • „Bei dir piept`s wohl?“ = 750 €uro
  • „Du Holzkopf“ = 750 €uro
  • „Trottel“ = 1.000 €uro
  • „Du Schlampe“ = 1.900 €uro
  • „alte Sau“ = 2.500 €uro
Indirekte Beleidigungen
  • „Am liebsten würde ich jetzt A….loch zu dir sagen" = 1.600 €uro
Gesten
  • Zunge rausstrecken = 150 – 300 €uro
  • einen Kreis aus Daumen und Zeigefinger bilden = 675 – 750 €uro
  • Vogel zeigen = 750 €uro
  • „Scheibenwischer“: mit der Hand vor dem Gesicht wedeln (bekloppt andeuten) = 1.000 €uro
  • Mittelfinger zeigen (Stinkefinger) = 600 – 4.000 €uro
Laut Allianz ist der Einzelfall entscheidend. Bei den Zahlen handelt es sich um Durchschnittswerte, die lediglich der Orientierung dienen. Sie können nach oben und unten abweichen.

* Ausgenommen Fahrradfahrer, denn die zahlen merkwürdigerweise nur 25 €uro und das ohne Punktgewinn.

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