In den an den Untersuchungsausschuss übersandten Akten fehlten die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle, handschriftliche Aufzeichnungen und Nachweise über Telefonverbindungen, kritisierte CDU-Obfrau Ina Scharrenbach in einem Brief an den Ausschussvorsitzenden.
Kölnische Rundschau vom 14.4.2016In einem der Kölnischen Rundschau vorliegenden Schreiben begründet die Ministerpräsidentin die Verweigerungshaltung der Landesregierung mit dem Argument, eine Offenlegung der Akten würde "die Funktionsfähigkeit der Regierung" beschränken. Was diese mehr oder weniger versteckte Selbstanklage bedeutet, dürfte selbst denen einleuchten, die durch Zurhilfenahme ihrer Finger schon bis Drei zählen können.
Unter demokratischen Verhältnissen und rationalen Gesichtspunkten hätte auf das Verhalten der eidbrüchigen und skandalösen Landesregierung spätestens jetzt deren sofortiger Zwangsrücktritt gepaart mit strafrechtlichen Ermittlungen folgen müssen. Doch Pustekuchen, denn in einer Bananenrepublik gelten nun einmal andere Sitten und Gebräuche.
Wer jedoch glaubt, dass nur die rot-olivgrüne Landesregierung kein Interesse an der Aufklärung der Ereignisse zeigt, der liegt falsch. Diesbezüglich sei nicht nur den knapp 610.000 Wählern der Piraten-Partei in NRW gesagt, dass die von ihnen gewählten Volksvertreter ebenfalls kein Interesse an der Aufklärung der Vorfälle zeigten. Denn die Abgeordneten der Piraten-Partei enthielten sich ihrer Stimme, als es erst einmal nur darum ging, die Vorfälle überhaupt durch einen Untersuchungsausschuss aufklären zu lassen.
Quelle: www.landtag.nrw.de
Es folgt der amtliche Text, um zu wissen, mit was sich der Untersuchungsausschuss überhaupt zu beschäftigen hat:
16. Wahlperiode, Drucksache 16/10798
- Gewährung von nur zwei Zügen statt der angeforderten ganzen Hundertschaft für das Polizeipräsidium Köln durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD); keine Gewährung eines weiteren Zugs zur Bekämpfung der angestiegenen Taschendiebstahlsdelikte;
- Einsatz von 83 Polizeikräften der Landespolizei in der Spitze im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und spätere weitere Reduzierung; Zusammenarbeit/Zuständigkeit von Landespolizei und Bundespolizei;
- War die Bundespolizei in ausreichendem Maße präsent? Hat die Bundespolizei für die Silvesternacht 2015 in Köln von sich aus zusätzliche Kräfte angefordert und wie war die Entscheidung in Bezug auf die Lage in Köln/Nordrhein-Westfalen begründet?
- Gründe für den Verzicht des Rückgriffs auf weitere Kräfte aus der eigenen Alltagsorganisation bzw. den Sofortverstärkungskräften aus anderen Kreispolizeibehörden bzw. Rufbereitschaftskräften der Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH); Belastung der Alltagsorganisation des Polizeipräsidiums Köln durch Kriminalität, Einsatzzahlen, zusätzliche Aufgaben und tatsächliche Personalverfügbarkeit bzw. Personalausfälle;
- behördeninterne Kommunikation, Kenntnisse der beteiligten Stellen im Geschäftsbereich des Innenministeriums und im Ministerium für Inneres und Kommunales zu den Ereignissen und Erkenntnissen;
- polizeiliche Vorerkenntnisse zu Störern, Tätergruppen bzw. Tatverdächtigen hinsichtlich Delinquenz und insoweit ergriffene staatliche Maßnahmen insbesondere nach Bekanntwerden der Existenz der polizeilichen Projekte „Casablanca“ und „Nafri“ der Polizeibehörden Düsseldorf und Köln mit über 4.000 Tatverdächtigen mit arabischer und nordafrikanischer Herkunft;
- Zeitpunkt und Umstände der Anzeigenaufnahme und Umgang mit Hilfeersuchen und Notrufen durch die Polizei;
- Kenntnisse im Hinblick auf Äußerungen und Nichtäußerungen im Rahmen der Presseund Öffentlichkeitsarbeit des Kölner Polizeipräsidiums, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und von Mitgliedern der Landesregierung;
- notwendige staatliche Reaktionen hinsichtlich Polizeipräsenz, Belastung der Polizeiund Ermittlungsbehörden, Defizite beim Vollzug bestehender strafrechtlicher und ausländerrechtlicher Sanktionierungen und rechtlichen Änderungsbedürfnissen auch vor dem Hintergrund der Schwierigkeit der Identifizierung von Tatverdächtigen und des Nachweises konkreter Tatbeiträge.
„Die Rechtspflicht des Staates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist in solchen Stadtbezirken langfristig nicht gesichert bzw. akut gefährdet. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist bereits nachhaltig negativ beeinträchtigt.“Der Innenausschuss des Landtags hat sich am 27.08.2015 und am 29.10.2015 wiederholt mit dieser Problematik befasst (vgl. dazu die Vorlagen 16/3139 und 16/3335).
Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sind ob dieser Entwicklungen zunehmend verunsichert. Dies belegt nicht zuletzt die Tatsache, dass die Kölner Polizei – infolge der Vorfälle in der Silvesternacht – eine Antragsflut für den Besitz von Kleinwaffen verzeichnete (Kölner StadtAnzeiger vom 12.01.2016). Zudem soll die Nachfrage von Pfefferspray und Elektroschockern stark gestiegen sein (DIE WELT vom 08.01.2016).
III. Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen über die Geschehnisse in der Silvesternacht im und vor dem Kölner Hauptbahnhof. Er soll klären, ob es Fehler und Versäumnisse von Landesbehörden, insbesondere der Polizei, auch im Zusammenwirken mit der Bundespolizei gegeben hat. Er erhält den Auftrag zur Untersuchung möglichen Fehlverhaltens bzw. möglicher Versäumnisse nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher auf Landesebene betreffend die Planung, Durchführung und Nachbereitung des Einsatzes der Polizei Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht 2015 rund um den Kölner Dom/Hauptbahnhof, die Abstimmung an der Schnittstelle Bahnhof (Bundespolizei) / Bahnhofsvorplatz (Landespolizei), den Umgang mit den Opfern sexualisierter Gewalt (insbesondere bei der Anzeigenaufnahme und Informationsweitergabe bezüglich spezifischer Hilfsangebote der Frauenhilfeinfrastruktur) und die Auswertung und Analyse des Einsatzes, Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördliche und innerministerielle Informationsflüsse sowie die diesbezügliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Untersuchungsausschuss soll den genannten Sachverhaltskomplex auf Missstände untersuchen und dabei auch durch Vergleiche mit anderen Einsätzen hinsichtlich Personaleinsatz und Dauer vergleichbarer Größenordnung klären, inwieweit solche auf rechtswidriges Verhalten Einzelner, fehlerhaftes Management, fehlende politische oder anderweitige Kontrolle oder strukturelle Defizite zurückzuführen sind und inwieweit die Ereignisse der Kölner Silvesternacht begünstigt wurden durch:
1.) die Personalsituation der Polizei Nordrhein-Westfalen; wie verlief sie im Untersuchungszeitraum?
2.) möglicherweise fehlende Lehren aus den Erfahrungen mit den Polizeieinsätzen bei der HoGeSa-Demonstration in Köln 2014 und der Loveparade in Duisburg 2010;
3.) die Entwicklung von Gewalt und strafrechtlich relevante Respektlosigkeit (insbesondere in Form von Beleidigungs- und anderen Delikten) gegenüber Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen;
4.) die Entwicklung sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen in Nordrhein-Westfalen;
5.) die Entstehung rechtsfreier Räume („No-Go-Areas“) in Nordrhein-Westfalen;
6.) die Entwicklung und Behandlung von Kleinkriminalität in Nordrhein-Westfalen, u.a. Antänzerproblematik.
IV. Untersuchungszeitraum
Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom Dezember 2010 bis zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses. Das Bezugsjahr 2010 wird gewählt, um auch die Einsatzplanung der Polizei Köln für Silvesternächte der Vorjahre mit in die Betrachtung einbeziehen zu können.
V. Detailfragen
Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages hat der Untersuchungsausschuss insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Fragen zu klären.
1.) Planung des Einsatzes
1.1. Wie schätzte die Landespolizei die Sicherheitslage/Kriminalitätsbelastung im Vorfeld des Einsatzes der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Hauptbahnhof ein? Welche gemeinsamen bzw. wechselseitigen Planungen zwischen Landes- und Bundespolizei gab es im Vorfeld?
1.2. Welche Akteure waren – in persona – auf welche Weise in die Einsatzvorbereitung eingebunden und wem oblag die letztverbindliche Festlegung der Einsatzkonzepte und Lagebeurteilung sowie Kräftedisposition und welche übergeordneten Stellen haben davon Kenntnis gehabt oder darauf Einfluss genommen?
1.3. War auch der „erfahrene Beamte des gehobenen Dienstes der Polizeiinspektion 1“, dem laut Bericht des MIK in der Sitzung des Innenausschuss vom 11.01.2016 die Einsatzführung übertragen war, bei den gemeinsamen Vorbesprechungen mit dem LZPD anwesend?
1.4. Was war Inhalt der in diesem Zusammenhang erfolgten mündlichen und schriftlichen Erörterungen?
1.5. Welche Faktoren waren für den Kräfteansatz maßgeblich?
1.6. Wie sah der ursprünglich vorgesehene Kräfteansatz der Landespolizei auch vor dem Hintergrund der von der Bundespolizei eingeplanten Kräfte für den Hauptbahnhof aus, wie sollte die Zusammenarbeit aussehen und und wann wurde dies in welchem Verfahren festgelegt?
1.7. Inwieweit bestand eine Abstimmung zwischen Landes- und Bundespolizei in Bezug auf vorzuhaltende Reservekräfte?
1.8. Inwieweit hat sich die Lageeinschätzung der Kölner Polizei im Vergleich zur Lageeinschätzung der Bundespolizei bis zum 31.12.2015 verändert?
1.9. Wie sah der Kräfteansatz der Kölner Polizei im Vergleich zu dem der Bundespolizei in den Silvesternächten 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils aus? Wurde dieser abgestimmt auf den Kräfteeinsatz der Bundespolizei?
1.10. Inwieweit ist der ursprüngliche Kräfteansatz der Kölner Polizei im Vergleich zu dem der Bundespolizei infolge der bundesweiten Terrorwarnung vom 23.12.2015 oder anderer, bis zum 31.12.2015 vorliegender Warnungen/Erkenntnisse nachträglich angepasst worden? Wurde von der Landespolizei Verstärkung durch die Bundespolizei eingefordert? Hatte die Verlagerung einer BFE der Bundespolizei im Kontext der Terrorwarnung Konsequenzen für den Kräfteansatz der Landespolizei?
1.11. Waren an anderen Einsatzorten in der Silvesternacht ebenfalls Beamte des gehobenen Dienstes mit der Einsatzführung betraut? Wenn ja: Warum? Welche Vorgaben liegen dem ggfs. zu Grunde?
1.12. Aus welchen Gründen hat das Polizeipräsidium Köln mit Schreiben vom 14.12.2015 eine zusätzliche Bereitschaftspolizeihundertschaft beim LZPD angefordert?
1.13. Warum hat das LZPD dieser Anforderung nicht in vollem Umfange entsprochen?
1.14. Inwieweit erfolgte die Anforderung beim LZPD teilweise aufgrund von polizeilichen Erkenntnissen über eine gestiegene Anzahl von Delikten im Bereich des Taschen- und Trickdiebstahls sowie des Straßenraubes im Bereich des Polizeipräsidiums Köln und wie sah ohne den Zug zur Bekämpfung dieser Delikte das Einsatzkonzept am Silvesterabend in Köln und im Vergleich in anderen Kreispolizeibehörden aus?
1.15. Inwieweit gab es eine unmittelbare oder mittelbare, direkte oder indirekte Einflussnahme durch übergeordnete Stellen auf die Kölner Polizei und andere Polizeibehörden zur Einsatzgestaltung/-planung und den Kräfteeinsatz, Führungsund Einsatzmittel am Silvesterabend?
1.16. Beeinflusst die seit 2014 existierende Vorgabe von Innenminister Ralf Jäger, bei bestimmten Fußballspielen der beiden Bundesligen und der 3. Liga weniger Polizeikräfte einzusetzen, auch die Planung des polizeilichen Kräfteansatzes bei anderen Einsatzlagen?
1.17. Wie hat sich die Zuteilung der Bereitschaftspolizeihundertschaften durch das LZPD in Nordrhein-Westfalen seitdem im Vergleich der Zeiträume ab 2010 für Silvester und andere hinsichtlich Personaleinsatz und Dauer vergleichbare Einsatzanlässe verändert?
1.18. Gab es eine unmittelbare oder mittelbare, direkte oder indirekte Einflussnahme der Landesregierung auf die Polizei in Bezug auf Kriminalität durch Flüchtlinge/Asylbewerber, etwa hinsichtlich einer Zurückhaltung bei polizeilichen Maßnahmen gegen solche Tatverdächtigen oder hinsichtlich der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Straftaten durch solche Personen? Wenn ja: In welcher Form?
1.19. Ist im Rahmen der Einsatzvorbereitung angeregt worden, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem Bahnhofsvorplatz zu verbieten? Wenn ja: Von wem kam diese Anregung und wie hat sich die Landespolizei dazu ggfs. verhalten?
2.) Durchführung des Einsatzes
2.1. Wie stellten sich die Geschehnisse im Bereich des Kölner Doms, des Bahnhofsvorplatzes und des Hauptbahnhofs vom 31.12.2015, 20:00 Uhr bis zum 01.01.2016, 07:00 Uhr dar? Wie war der Informationsfluss zwischen der Landes- und der Bundespolizei in diesem Zeitraum? Gab es aus Sicht der Landespolizei unterschiedliche Einschätzungen?
2.2. Wie viele der von der Landespolizei im Bereich der Kölner Innenstadt eingesetzten Kräfte standen zu welcher Zeit ausschließlich für den Bereich Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz zur Verfügung?
2.3. Wann haben die in der Silvesternacht bei den Vorfällen rund um Dom/Bahnhofsvorplatz eingesetzten Kräfte ihren Einsatz begonnen und wann haben sie ihn beendet?
2.4. Wie stellte sich die Lage im Bereich Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz, der Hohenzollernbrücke und der Kölner Innenstadt insgesamt zum Einsatzbeginn dar? Sind der Landespolizei Auffälligkeiten im Bereich des Bahnhofs bekannt geworden? Wenn ja, welche und wodurch?
2.5. Zu welchem Zeitpunkt hat die Kölner Polizei erstmals realisiert, dass eine grö- ßere Ansammlung von Männern im Bereich Dom/Bahnhofsvorplatz Straftaten begeht?
2.6. Zu welchen Uhrzeiten sind sexuelle Übergriffe gegen Frauen in den Einsatzleitsystemen der Landespolizei dokumentiert oder dieser anderweitig bekannt geworden (etwa aus dem Einsatzleitsystem der Bundespolizei, Notrufen, Ansprachen von Beamten, etc.)?
2.7. Welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?
2.8. Welche Erkenntnisse ergeben sich diesbezüglich aus dem Funkverkehr oder anderen Kommunikationsformen zwischen den Einsatzkräften vor Ort und der Leitstelle sowie aus dem Funkverkehr oder anderen Kommunikationsformen zwischen Landespolizei und Bundespolizei?
2.9. Ist es zutreffend, dass eine am Tatabend in Köln eingesetzte Einsatzhundertschaft der Polizei – bzw. einzelne Züge einer solchen – infolge einer falschen Lageeinschätzung bereits auf dem Heimweg war, als sich die Übergriffe ereigneten? Wenn ja: Wann und auf wessen Initiative haben diese Kräfte ihren Einsatz beendet?
2.10. Inwieweit ist es zutreffend, dass die als „Reserve“ für den Silvesterabend als Landeseinsatzbereitschaft zur Verfügung gestellten Kräfte sich lediglich ausnahmsweise wegen Terrorgefahr in Rufbereitschaft befanden?
2.11. Mit welchem zeitlichen und organisatorischen Vorlauf ist zu rechnen, wenn in einer Silvesternacht an den Standorten Aachen, Wuppertal und Gelsenkirchen in Rufbereitschaft befindliche Kräfte zu einem Einsatz in der Kölner Innenstadt gerufen werden und haben sich dem Polizeiführer ggfs. Vorgaben oder Voraussetzungen gestellt, diese anzufordern? Wenn ja: Stellten sich diese als Hürden oder Hemmnisse dar?
2.12. Einem Bericht der WELT vom 08.01.2016 zufolge weist LZPD den Vorwurf zurück, der Kölner Polizei seien am Silvesterabend zusätzliche Einsatzkräfte verwehrt worden. Wann ist dieses Angebot konkret bei welcher Stelle der Kölner Polizei eingegangen? Ist es lediglich dem Dienstgruppenleiter der Leitstelle des Polizeipräsidiums Köln unterbreitet worden oder auch bis zum Polizeiführer selbst vorgedrungen? Hatte die Leitstelle zum Zeitpunkt des Verstärkungsangebots überhaupt genaue Kenntnisse über die tatsächliche Einsatzlage im Bereich Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz? Sind dem Einsatzführer der Kölner Polizei selbst in der Silvesternacht zusätzliche Einsatzkräfte angeboten worden?
2.13. In welchen Fällen wurden in der Vergangenheit von der Kölner Polizei oder anderen Polizeibehörden für Polizeieinsätze beim LZPD angeforderte Einsatzkräfte in welchem Umfang nicht gewährt?
2.14. In welchen Fällen wurden in der Vergangenheit von der Kölner Polizei oder anderen Polizeibehörden aufgrund unerwarteter Lageentwicklung bei Polizeieinsätzen beim LZPD angeforderte zusätzliche Einsatzkräfte nicht gewährt bzw. waren solche nicht verfügbar?
2.15. Wie viele Gefangenensammelstellen mit welcher Kapazität standen während des Einsatzes an welchen Standorten zur Verfügung?
2.16. Wie viele Gefangenentransporter mit welchen Kapazitäten standen während des Einsatzes an welchen Standorten zur Verfügung?
2.17. Waren die unter 2.10. und 2.11. genannten Kapazitäten auskömmlich?
2.18. Welche WE-Meldungen des PP Köln sind im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Hauptbahnhof beim Ministerium für Inneres und Kommunales eingegangen?
2.19. Was war Inhalt dieser WE-Meldungen?
2.20. Wann hat Innenminister Ralf Jäger Kenntnis jeweils von den WE-Meldungen des Polizeipräsidiums Köln im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz erhalten?
2.21. Was hat er daraufhin aus welchen Gründen veranlasst?
2.22. Wann hat der Innenminister oder das MIK die Ministerpräsidentin oder die Staatskanzlei über welche Erkenntnisse zu den Vorfällen im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz informiert?
2.23. Was hat sie daraufhin aus welchen Gründen veranlasst?
2.24. Welche dienstlich relevanten Informationen und Erkenntnisse über die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht erreichten wann welche weiteren Regierungsmitglieder und Ministerien auf welchem Wege?
2.25. Welche Gespräche und Kontakte über die Ereignisse der Kölner Silvesternacht hat es zwischen dem ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers, dem Innenminister, Innenstaatssekretär, Abteilungsleiter Polizei oder anderen Ministeriumsmitarbeitern und Regierungsmitgliedern auf welchem Wege zu welchen Zeitpunkten aus welchen Gründen und welchen Inhalts gegeben?
2.26. Welche WE-Meldungen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Hauptbahnhof wann an das Bundesministerium des Innern übermittelt?
2.27. Was war Inhalt dieser WE-Meldungen?
2.28. Inwieweit gab es Berichtspflichten für Ermittlungsbehörden über Erkenntnisse bezüglich der Ereignisse der Silvesternacht in Köln zu berichten?
2.29. Inwieweit gab es im Vorfeld der Ereignisse Berichtspflichten für Ermittlungsbehörden, über Erkenntnissen zu Straftaten durch Flüchtlinge/Asylbewerber zu berichten?
2.30. Welche Regierungsmitglieder hatten im Vorfeld der Ereignisse wann Kenntnisse der Analyseberichte der Sonderkommission Casablanca und NAFRI und welche Maßnahmen wurden aufgrund dessen veranlasst?
2.31. Welche Erkenntnisse lagen gegen diese Tatverdächtigen im Vorfeld der Taten der Silvesternacht in Nordrhein-Westfalen vor, z.B. Ermittlungsverfahren, Strafbefehle, Verurteilungen?
2.32. In welchem Umfang waren dem Ministerium für Inneres und Kommunales oder der Polizei Nordrhein-Westfalen im Vorfeld der Ereignisse der Kölner Silvesternacht sexuelle Belästigungen und Beleidigungen aus Gruppen bzw. von Personen arabischer oder nordafrikanischer Herkunft gegen Frauen und Polizeivollzugsbeamtinnen bekannt?
2.33. Wie gestaltete sich im Vorfeld der Ereignisse die Umsetzung ausländerrechtlicher und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften und Maßnahmen, wie z.B. Abschiebung, gegenüber Serien- und Intensivtätern? Hat es hierbei Mängel gegeben?
3.) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Nachbearbeitung des Einsatzes
3.1. Welche Erlasse, Verfügungen, Leitlinien und andere Anweisungen regeln die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen?
3.2. Was ist Inhalt dieser Erlasse, Verfügungen, Leitlinien und anderer Anweisungen?
3.3. Inwieweit haben Erlasse, Verfügungen, Leitlinien und anderen Anweisungen oder Äußerungen und Maßnahmen des Innenministers Ralf Jäger in den Polizeibehörden ein Verhalten bzw. ein Klima des „vorauseilenden Gehorsams“ – so entsprechende Äußerungen von Polizeivertretern – erzeugt, auf Grund dessen die Kölner Polizei Herkunft und Status der Tatverdächtigen zunächst nicht ausdrücklich benannt hat?
3.4. Wie erfolgte die Aufarbeitung der Landespolizei mit der Bundespolizei und der Stadt Köln im Nachgang zu den Geschehnissen? Gab es z.B. gemeinsame Auswertungen und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
3.5. Warum hat der Innenminister keine Klarstellung der anfänglichen Presseberichterstattung der Kölner Polizei veranlasst, obwohl er – laut eigener Aussage in der Plenarsitzung vom 14.01.2016 – bereits seit dem Neujahrstag Kenntnis von einer drohenden Massenpanik und sexuellen Übergriffen auf Frauen hatte?
3.6. Welche Kommunikation hat von der Einsatzplanung bis zum Zeitpunkt der Entlassung des ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers zwischen ihm und der Polizeiabteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, dem Ministerbüro und Innenminister Ralf Jäger persönlich stattgefunden? Wie lautete der genaue Inhalt dieser Kommunikation und mit wem konkret wurde sie geführt?
3.7. Inwieweit ist der ursprüngliche Einsatzbericht des Polizeipräsidiums Köln lü- ckenhaft gewesen und mittels welchen genauen Fragenkatalogs des Ministeriums für Inneres und Kommunales nachbearbeitet und ergänzt worden?
3.8. Ist es üblich, dass die Landesregierung eine Nachbearbeitung von Einsatzberichten der Polizeibehörden vornimmt? Falls ja: In welchen Fällen ist dies geschehen und warum?
4.) Die Vorfälle im Gesamtkontext von Polizeiarbeit und Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen
4.1. Personalsituation der Polizei
4.1.1. Wie sahen die Schicht- und Funktionsbesetzungspläne des Polizeiprä- sidiums Köln für die Silvesternacht 2015 im Vergleich zu denen der Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 aus?
4.1.2. Wie sahen die Schicht- und Funktionsbesetzungspläne des Polizeiprä- sidiums Köln für die Silvesternacht 2015 im Vergleich zu denjenigen der übrigen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen aus?
4.1.3. Inwieweit waren zum 31.12.2015 unbesetzte Stellen, Personalausfälle und Verwendungseinschränkungen im Polizeipräsidium Köln zu verzeichnen, insbesondere wegen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Krankheit, Verwendungseinschränkungen, Freistellungen, Abgängen, etc.?
4.1.4. Wie sieht die diesbezügliche Situation im Polizeipräsidium Köln im Vergleich zu den anderen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen aus?
4.1.5. Wie hat sich die jährliche Personalstärke und Personaldichte des Polizeipräsidiums Köln seit dem Jahr 2010 im Vergleich zu den übrigen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und landesweit insgesamt entwickelt?
4.1.6. Wie erfolgte die Aufgaben- und Organisationskritik in der Polizei Nordrhein-Westfalen nach Einsätzen?
4.2. Lehren aus HoGeSa und Loveparade
4.2.1. Welche Lehren hat die Kölner Polizei aus den möglichen Defiziten der Einsatzplanung und -bewältigung bei den HoGeSa-Krawallen im Jahr 2014 gezogen?
4.2.2. Welche Lehren hat die Polizei aus den möglichen Defiziten der Einsatzplanung und -durchführung bei der Loveparade im Jahr 2010 gezogen, insbesondere im Hinblick auf die Gefahr einer Massenpanik?
4.2.3. Inwieweit resultiert die Beurteilung der Einsatzkräfte hinsichtlich Entwicklungen und Geschehnissen in der verdichteten Menschenmenge rund um den Kölner Hauptbahnhof während der Silvesternacht aus etwaigen Versäumnissen der Landesregierung, Veränderungen in Ausund Fortbildung der Polizei bzw. taktische Einsatzveränderungen nach der Tragödie der Loveparade umzusetzen?
4.3. Gewalt gegen Polizeibeamte
4.3.1. Wie hat sich die Anzahl der jährlichen Übergriffe auf Polizeibeamte in Köln seit dem Jahr 2010 entwickelt?
4.3.2. Wie hat sich die Anzahl der jährlichen Übergriffe auf Polizeibeamte in den anderen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und landesweit insgesamt seit dem Jahr 2010 entwickelt?
4.3.3. Ist die Ausrüstung der Polizei Nordrhein-Westfalen zur Bewältigung der Einsatzlage – auch und gerade im Hinblick auf die konkreten Gefahrensituationen an diesem Abend – angemessen? Inwieweit muss die Ausrüstung der Polizei Nordrhein-Westfalen künftig ggfs. verändert werden?
4.4. Sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen
4.4.1. Wie gestalten sich die Vernetzung mit der Frauenhilfeinfrastruktur (insbesondere auch bezüglich einer anonymen Spurensicherung) und die Vermittlung der Opfer an Frauenberatungsstellen?
4.4.2. Wie hat sich sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen seit dem Jahr 2010 sowohl in Köln als auch in Nordrhein-Westfalen insgesamt entwickelt?
4.4.3. Welche polizeilichen Erkenntnisse liegen in Bezug auf eine organisierte und ggfs. massenhafte Begehung sexueller Übergriffe auf Frauen durch Männergruppen vor?
4.4.4. Welche präventiven und repressiven Konzepte existieren im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Frauen, insbesondere in Fallkonstellationen wie derjenigen der Silvesternacht 2015 rund um den Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz?
4.4.5. Gibt es einen spezialisierten und geschlechtssensiblen Umgang der Polizeibehörden (auch im Wach- und Wechseldienst der Bereitschaftspolizei) bei sexualisierter Gewalt bezüglich der Ermittlungsverfahren und inwieweit spielt Geschlechtersensibilität in der Aus-, Fort- und Weiterbildung eine Rolle?
4.5. Rechtsfreie Räume („No-Go-Areas“)
4.5.1. Gibt es in Köln oder anderen nordrhein-westfälischen Städten so genannte Rechtsfreie Räume („No-Go-Areas“)? Falls ja: Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden über ihre Entstehung vor?
4.5.2. Welche Konzepte und konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um gezielt gegen solche Räume vorzugehen?
4.5.3. Haben etwaig fehlende Konzepte und konkrete Maßnahmen der Landesregierung möglicherweise die Entstehung solcher Räume begünstigt?
4.6. Entwicklung und Behandlung von Kleinkriminalität, u.a. Antänzerproblematik
4.6.1. Wie hat sich die Kleinkriminalität (z.B. Taschendiebstahl, Beförderungserschleichung, etc.) in Köln seit dem Jahr 2010 entwickelt und wie geht die Polizei mit dieser Entwicklung um?
4.6.2. Wie hat sich der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger an Delikten der Kleinkriminalität insgesamt in Köln seit dem Jahr 2010 entwickelt?
4.6.3. Gibt es Unterlagen zu der Frage, wie sich speziell der Anteil nordafrikanischer Tatverdächtiger an Delikten der Kleinkriminalität insgesamt in Köln seit dem Jahr 2010 entwickelt hat? Wenn ja: Welche?
4.6.4. Sind Erkenntnisse im Wege des Auswerte- und Analyseprojekts „Nordafrikaner“ (NAFRI) gewonnen worden und wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus für die Polizeiarbeit und den Umgang mit nordafrikanischen Tatverdächtigen gezogen?
4.6.5. Sind konkrete Erkenntnisse z.B. über Tatstrukturen, durch die „SoKo Casablanca gewonnen worden und wenn ja, welche? Sind daraus Konsequenzen für die Polizeiarbeit und den Umgang mit nordafrikanischen Tatverdächtigen gezogen worden und wenn ja, welche?
4.6.6. Lagen den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden Hinweise vor, dass sich Personen aus dem Kreis der somit allein in Köln und Düsseldorf bekannten rund 4.000 nordafrikanischen Tatverdächtigen am Silvesterabend in Köln einfinden könnten? Wenn ja: Welche Hinweise waren dies und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin von welcher Stelle veranlasst?
VI. Schlussfolgerungen
Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen,
1.) welche Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
a) im Hinblick auf die künftige Vorbereitung und Durchführung entsprechender Einsatzlagen;
b) in Bezug auf die Struktur, Organisation und Schwerpunktsetzung der Polizei Nordrhein-Westfalen;
c) in Bezug auf die Aufgaben der Polizei Nordrhein-Westfalen;
d) in Bezug auf die rechtlichen Eingriffsbefugnisse der Polizei Nordrhein-Westfalen;
e) in Bezug auf Einsatzmittel und Ausrüstung der Polizei Nordrhein-Westfalen;
f) im Hinblick auf eine Intensivierung der präventiven und repressiven Bekämpfung von Straftaten in Nordrhein-Westfalen;
g) für die interne Kommunikation zwischen den Behörden der Polizei Nordrhein-Westfalen, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales;
h) für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales;
i) für die Weiterentwicklung der Organisations- und Fehlerkultur innerhalb der Polizei Nordrhein-Westfalen;
j) für die Zusammenarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei;
k) im Hinblick auf einen möglichen Anpassungsbedarf strafrechtlicher, strafprozessualer, asyl-, aufenthalts- und ausländerrechtlicher Vorschriften, der ggfs. im Wege einer Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen wäre,gezogen werden müssen.
2.) ob und wie die Vorbeugung und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen in Nordrhein-Westfalen verbessert werden muss.
VII. Teilweiser und vollständiger Abschlussbericht
Der Untersuchungsausschuss wird beauftragt, nach Abschluss seiner Untersuchungen dem Landtag gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Abschlussbericht vorzulegen.
Der Abschlussbericht erfolgt schriftlich. Darüber hinaus kann der Landtag oder der Antragsteller jederzeit einen Bericht, über in sich abgeschlossene und kohärente Sachverhalte, die in Gemäßheit des Einsetzungsbeschlusses getrennt werden können, ohne dass der Einsetzungsbeschluss in seiner Gänze betroffen wird und nicht dadurch eine vorweggenommene Beweiswürdigung verursacht, anfordern.
VIII. Einholung externen Sachverstandes
Der Untersuchungsausschuss kann jederzeit externen Sachverstand einholen, sofern dieser zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist und im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag steht.
Ebenso darf externer Sachverstand zur Klärung von Fragestellungen in Anspruch genommen werden, wenn Rechte des Untersuchungsausschusses oder damit in Verbindung stehende Verfahrensfragen von grundlegender oder auch situativer Notwendigkeit betroffen sind, ohne deren Beantwortung ein Fortführen der Untersuchung nicht möglich ist.
Die hierzu notwendigen Mittel sind dem Ausschuss zu gewähren.
IX. Ausstattung und Personal
Dem Untersuchungsausschuss und den Fraktionen werden bis zum Ende des Verfahrens zur Verfügung gestellt:
1.) Allen Fraktionen und den Mitarbeitern des Ausschusses werden die erforderlichen Räume im Landtag und die entsprechenden technischen Ausstattungen zur Verfügung gestellt.
2.) Dem Ausschuss und dem/der Vorsitzenden werden gestellt:
a) 1,5 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes;
b) Eine weitere personelle Unterstützung aus dem höheren/gehobenen Dienst sowie aus dem Assistenzbereich.
3.) Den fünf Fraktionen im Landtag werden gestellt:
a) Die erforderlichen Mittel für je 1,5 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes;
b) Eine Halbtagskraft zur Assistenz.
Bezogen auf die Abrechnung können wahlweise Pauschalbeträge bis zur Verabschiedung des Untersuchungsausschussberichts je angefangenen Monat der Tätigkeit gewährt werden. Alternativ werden die Kosten des tatsächlichen Personaleinsatzes abgerechnet.
NRW wird von extrem gefährichen korrupten Volldeppen regiert, deren Korruptheit Legende ist.
AntwortenLöschenRalf Jäger, was für eine Peinlichekeit, aber auch Julia Klöckner, welche die MEK Terroristen Vertreter der Drogen Kartell nach Düsseldorf einlud. Das NRW Parlament hat ja auch den Gangster Ilir Meta wieder einmal eingeladen, was sowieso ein Witz ist.
albania.de/das-leere-geschwaetz-des-frankensteins-der-albanischen-politik-ilir-meta-bei-einem-besuch-im-nrw-parlament/
http://albania.de/13025-2/