Freitag, 4. April 2014

Motorradhasser verüben mehrere Mordanschläge

Sie sterben einfach nicht aus, diese gehirnamputierten feigen Säcke. Ganz im Gegenteil, sie werden sogar mehr.
Man kennt diese üblen Gestalten, die mit Rasierklingen präparierte Hundeköder auslegen, Pferde auf der Weide aufschlitzen, Gullideckel in der Hoffnung entfernen, dass jemand hineinstürzt oder selbige von Autobahnbrücken werfen, um damit Wehrlose zu treffen.
Die Feiglinge schrecken vor nichts zurück, bleiben sie doch meist unerkannt. Und selbst, wenn sie ermittelt werden können, dann treffen sie zumeist auf eine täterfreundliche Justiz, der es nicht um Gerechtigkeit oder Gefahrenprävention geht, sondern um politische "Sachzwänge".

Die Polizei sucht derzeit im Raum Aachen nach den oder die Täter, die auf mehreren Bundesstraßen Ölspuren hinterlassen haben. In Kurven und mit der Absicht, daß Motorradfahrer verunglücken. Potentielle Opfer gibt es auf den betreffenden Straßen reichlich, handelt es sich doch um Zufahrtsstraßen zur bei Motorradfahrern beliebten Eifel.
Wer jetzt meint, es würde wegen versuchten Mordes ermittelt, der täuscht sich. Die Ermittler sind lediglich in Sachen "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" unterwegs.
Selbst für den Fall, dass die Götter in der Robe ausgewiesene Motorradfahrerhasser sind und gegenüber dem oder die Täter jegliche Milde walten lassen wollten, beträgt die Mindeststrafe für versuchten Mordes drei Jahre Knast. Drei bis 15 Jahre Knast sieht der Gesetzgeber in milden Fällen vor, ansonsten lebenslange Haft.
Für den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" gibt es weit geringere Strafen. Der oder die Täter können dann mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe rechnen. Wenn sie Jugendliche oder Heranwachsende sind, gibt es wahrscheinlich einen Blumenstrauß vom Innenministerium überreicht, finanziert aus Steuergeldern der Opfer.
Ob die Täter wenigstens die Kosten für die Reinigung zu übernehmen haben, darf bezweifelt werden.
Und dabei wäre hier das Motto Auge um Auge, Zahn um Zahn angebracht. Von Selbstjustiz darf allerdings weiterhin geträumt werden...

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