Nein, es ist nicht unglaublich, sondern es gehört mittlerweile leider zum Alltag in dieser kunterbunten, sprich links-grünen Republik. Die Justiz folgt hierbei - wie Politik und Medien auch - ideologischen Vorgaben, handelt vorsätzlich und aus Kalkül heraus. Zum Schutz dieser Machenschaften wurde eigens die Brandmauer errichtet, die faktisch - um es im Jargon der SED-Genossen zu sagen - einen antidemokratischen Schutzwall abgibt.
Dass die Abschiebung eines Gefährders von der willfährigen Justiz verhindert wird, hat in Deutschland sogar Tradition. Ganze sieben Mal hat die Justiz beispielsweise die Abschiebung von Adolf Hitler verhindert. Ein vom damaligen bayrischen Staatsminister eingeleiteter Versuch, das stumpfsinnige justizielle Gebaren politisch zu umgehen, scheiterte damals allein an der Weigerung der SPD, an dem Unterfangen mitzuwirken. Alle anderen im Landtag Bayerns vertretenen Parteien waren sich darüber einig, dass von Hitler eine Gefahr ausgehen würde. Wie die Sache damals ausgegangen ist, wissen wir alle. Jedenfalls leiden wir noch heute darunter.
Das Kungeln der Linken mit der islamischen Ideologie hat gemeinhin ebenfalls Tradition. Schon die Nationalsozialisten - allen voran Hitler, Himmler und Hess - sahen im Islam einen Verbündeten im Kampf gegen die Früchte der Aufklärung. Wer mit dem Islam gemeinsame Sache macht, kann definitiv kein Antifaschist sein. Wobei nicht die Moslems per se ein Problem darstellen, sondern ihr Glauben ist es, der uns feindlich gesinnt ist. Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind mit dem Islam unvereinbar. Man werfe hierbei nur einen Blick auf alle Länder, in denen der Islam tonangebend ist.
Und so ist es auch kein Zufall, dass hierzulande der Islam auf dem Vormarsch ist und ganz gewisse Kreise dies mit aller Gewalt durchprügeln. Koste es, was es wolle. Wegducken und Schweigen hilft jedenfalls nicht, um unsere Kultur - unsere Art leben zu wollen - zu erhalten.
Und wem die Verweigerung der Abschiebung eines ausgemachten Terroristen schon Kopfschütteln verursacht, dem sei noch ein anderer Fall justitieller Narrenfreiheit genannt, der sich ebenfalls dieser Tage abgespielt hat und ebenso kein Einzelfall sondern Kalkül darstellt. In Nordrhein-Westfalen wurden zwei Syrer mit der Begründung freigesprochen, dass ihnen vor Gericht nicht nachgewiesen werden konnte, das wahre Alter der 12jährigen "Ehefrau" gekannt zu haben. Und das, obwohl beide Angeklagte zweifelsfrei dem Kind eingetrichtert hatten, das wahre Geburtsjahr zu verschweigen und sich stattdessen älter auszugeben. Das deutsche Recht wurde einmal mehr dem Schariarecht untergeordnet, um von der hanebüchenen Verlogenheit der richterlichen Begründung ganz zu schweigen.
Auch das ist eine Frage der Leitkultur. Wer uns die Leitkultur verweigert, befördert eine Leidkultur.
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