Sonntag, 17. November 2024

Wo Fakten unter Strafe stehen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Man kann es nicht oft genug wiederholen. Renate Künast (Grüne) durfte straffrei als "Drecksfotze" und Alice Weidel (AfD) darf straffrei als "Nazischlampe" bezeichnet werden. Beides entspricht zwar nicht der Realität, unterliegt aber der Meinungsfreiheit, so die Richter.

Jedoch sind beide Unmutsbekundungen mit Sicherheit weitaus unrealistischer, als wenn man Baerbock als die "dümmste Außenministerin der Welt" bezeichnet. Denn es ist nun einmal mehr als offensichtlich, dass die deutsche Außenministerin garantiert nicht die hellste Kerze auf der Torte ist.

Hätte Baerbock nachweisen können, dass es auf dieser Welt noch eine dümmere Außenministerin als sie selbst gibt, weil diese gegebenenfalls sowohl qualitativ wie quantitativ noch mehr Schwach- und Blödsinn von sich gibt, dann hätte man zumindest in diesem Punkt darüber reden können.

So handelt es sich um eine nachweisliche Tatsache. Und eine Tatsache (Fakt) kann keine Beleidigung sein, da sie der Realität entspricht. Außerhalb der grünen Blase - um nicht zu sagen, im Namen des Volkes - gilt dieser Fakt zudem als unumstößliche Wahrheit. Und das wiederum sogar im In- und Ausland, also weltweit.

Außerdem gibt es in Deutschland keinen Paragraphen, der für Politiker einen besonderen Schutz vor verbalen Äußerungen gewährt. Stattdessen schreibt das Grundgesetz vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Wohingegen der Paragraph der Majestätsbeleidigung ausdrücklich und wohlweislich abgeschafft wurde, da dieser einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegen steht.

Fazit: Wer im postdemokratischen, postfaktischen und postfreiheitlichen Deutschland die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

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