Es handelt sich zunächst einmal um kein Gesetz, das von der Duma, dem Präsidenten oder der Menschenrechtskommission abgesegnet worden ist, sondern um eine von Medwedew unterzeichnete Regierungsverordnung, die sich wahrlich als Steilvorlage für die westliche Propaganda eignet.
Medwedews Regierungsverordnung soll dazu dienen, die Lücken des seit 1995 bestehenden Führerscheingesetzes zu schließen. Dabei hat man es sich sehr leicht gemacht, in dem man sich einfach auf die Standards der WHO bezogen hat. Zu den Standards der WHO, die übrigens auch vom Mitglied Deutschland getragen werden, gehört nun einmal die Einstufung von Transsexualität als Krankheit.
...die WHO führt Transsexualität bis heute als “Krankheit”. Damit stimmt es scheinbar, dass man transsexuellen Menschen das Fahrzeugführen untersagt. Genauso gut könnte man aber auch titeln: “Russland: Menschen mit Depressionen dürfen keinen Führerschein haben”; “Russland: Kleptomane dürfen keinen Führerschein haben”, “Russland: Impotente dürfen keinen Führerschein haben, “Russland: Starke Kaffeetrinker dürfen keinen Führerschein haben”, “Russland: Asexuelle dürfen keinen Führerschein haben”. Aber diese Schlagzeilen wären nicht so aufregend.
Alexej DanckwardtDie Regierungverordnung stützt sich also auf die geltenden Standards der WHO. Diese gelten seit 6.1.2015 als Eingangskriterium, führen aber nicht automatisch zum Versagen der Fahrerlaubnis.
Im ersten Teil der Regierungsverordnung ist definiert, wann die Prüfung des Krankheitsbildes und der Fahrtauglichkeit zum Versagen der Fahrerlaubnis führen soll. Dort lautet es, dass die Diagnosen der WHO erst "bei Vorliegen chronischer oder langandauernder psychischer Störungen, die von schweren dauerhaften oder sich regelmäßig verschärfenden Schmerzzuständen begleitet sind" zur Versagung führen. Es wird wieder einmal nicht so heiß gegessen, wie es vom Westen hochgekocht wird.
Kein Arzt wird einem Transsexuellen jemals bescheinigen, es liegen bei ihm “schwere dauerhafte oder sich regelmäßig verschärfende Schmerzzustände” vor. Kein Arzt wird einem Transsexuellen aufgrund der Veranlagung bescheinigen, zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet zu sein. Daher wird auch kein transsexueller Mensch um seinen Führerschein bangen müssen.
Wie war es bisher? Bisher musste jeder Anwärter auf einen Führerschein eine Bescheinigung der für seinen Wohnsitz zuständigen psychiatrischen Ambulanz beibringen, dass er dort nicht erfasst ist. Falls er erfasst ist, musste er eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass seine “Erkrankung” die Fahrtüchtigkeit nicht einschränkt. Wonach beurteilte sich, ob jemand in dem “Dispanser” regisitriert war? Nach ICD 10 [WHO-Standards]. Wonach beurteilte sich die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit? Danach, ob Krankheitswert vorlag. Was ändert somit die Verordnung? Nichts. Jeder wird auch weiterhin eine Bescheinigung beibringen müssen und jede/jeder Transsexuelle(r) wird auch weiterhin bescheinigt bekommen, dass seine “Erkrankung” keinen (schweren) Krankheitswert hat und die Fahrtüchtigkeit nicht einschränkt.
Dennoch ist es eine an ein Verbrechen grenzende Dummheit, was Medwedew und seine Beamten da veranstaltet haben. Als ob man sich nicht denken konnte, dass der Westen die Realität übergehen, die Hälfte des Wortlauts (die entscheidende Hälfte) unterschlagen und so titeln wird, wie Stern oder TAZ.
A.D.Und zu guter Letzt bleibt festzustellen, dass sich die Eingangskriterien zur Fahreignung in der Bundesrepublik von den Regelungen in Russland kaum unterscheiden.
Allerdings ist mir nicht bekannt, ob die russischen Medien jemals so einen - zudem noch halbseidenen - Stuß über die in Deutschland geltende Fahreignung verbreitet haben.
Einmal mehr lässt sich feststellen, von welcher Seite die Aggressionen ausgehen.
Danke (!) ЛЮЦИФЕР für deine Aufklärung. Ich kannte diesen Zusammenhang nicht.
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