Mittwoch, 29. August 2012

Änderungen beim Elterngeld: Infos um Nachteile zu vermeiden

Am 9. August machte die Nachrichtenagentur dapd aufmerksam: Selbst Steuerfachleute hätten kaum etwas mitbekommen. Der Bundesrat habe Anfang Juli Gesetzesänderungen zum Elterngeld auf den Weg gebracht. Was eigentlich als Vereinfachung ab 2013 geplant war, dürfte vielen Müttern und Vätern finanzielle Nachteile bringen. Die Einbußen machten für Beschäftigte schlimmstenfalls bis zu 100 Euro und mehr im Monat aus, wurde der Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), Uwe Rauhöft, zitiert. Wer 2013 Nachwuchs erwartet, sollte sich sehr früh, spätestens sieben Monate vor dem Geburtstermin, um die Weichenstellung fürs Elterngeld kümmern, hieß es in der Meldung. Bislang sind es mindestens 300 und höchstens 1800 Euro Elterngeld pro Monat, 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf bis 14 Monate vor der Geburt. Grundsätzlich gilt: Je mehr netto, desto mehr Elterngeld.
Ab 2013 muß anders gerechnet werden, informierte dapd weiter. Künftig wird der Bruttolohn für die bis zu 14 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt. Und davon werden dann nicht die im Einzelfall tatsächlichen Sätze, sondern nun pauschalisierte abgezogen: insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt aber um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer – und damit auch das Elterngeld.
Viel stärker noch wirkt sich das neue Gesetz bei der Lohnsteuer aus, die vom Brutto abzuziehen ist. Dafür ist die Lohnsteuerklasse wichtig, die die betreuende Mutter respektive der Vater in den vorangegangenen Monaten am längsten hatte. Grundsätzlich gilt zwar weiter: Verheiratete können mit einem cleveren Wechsel der Steuerklasse in der Schwangerschaft das Nettoeinkommen nach oben schrauben. Das bringt bestenfalls einige hundert Euro mehr im Monat. Künftig nutzt dies aber nur noch dann etwas, wenn der Umstieg in eine andere Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt passierte, wie Rauhöft erläuterte. »Am besten schon bei Kinderwunsch wechseln, so verrückt es klingt, das bringt am meisten Geld«, riet Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Das bedeutet aber auch: Angehende Eltern müssen sich viel früher als bisher entscheiden, wer zu Hause bleibt. Verpaßt das Ehepaar den Umstieg in den ersten Schwangerschaftswochen, gilt die ungünstigere Steuerklasse. So gehen einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat hat und erst fünf statt sieben Monate vor dem Geburtstermin von Klasse IV auf III wechselt, stolze 59 Euro monatlich durch die Lappen, wie die NVL-Berechnung zeigt. Hatte sie zuvor Steuerklasse V, büßt sie gar 114 Euro ein. Dazu kommt: Das neue Gesetz fegt auch die Freibeträge beiseite, mit denen werdende Eltern die Unterstützung vom Staat bislang optimieren können. Wer sich beispielsweise einen Freibetrag wegen höherer Werbungskosten vom Finanzamt holt, bekommt am Monatsende netto mehr heraus und damit später mehr Elterngeld. Dieses Schlupfloch ist ab 2013 zu.
Das neue Gesetz sollte die Berechnung einfacher machen und für eine schnellere Auszahlung des Elterngelds sorgen. »Für die Finanzverwaltung ist die Änderung sicher praktischer, für die Bürger weniger«, gab Deutsch zu bedenken. Vieles sei »verschlimmbessert« worden, kritisierte Steuerfachmann Rauhöft. Werdende Eltern sollten sich am besten gleich zu Beginn der Schwangerschaft Rat von Lohnsteuerhilfevereinen holen, um soviel Zuschuß wie möglich vom Staat zu kriegen.
Quelle: Schon bei Kinderwunsch Steuerklasse wechseln (jW)

2 Kommentare:

  1. Guten Tag,

    bisher habe ich schon einiges zu dem Thema frühzeitigen Steuerklassenwechsel gelesen, um keine Nachteile in der Bemessunggrundlage des Elterngelds 2013 zu haben.

    Nachdem bei uns die Eheschließung erst Mitte November 2012 erfolgte, halten wir die Maßgabe der 7 Monate mit Steuerklasse 3 u 5 nicht ein. Wie wird die Bewertung bei neugeschlossenen Ehen vorgenommen. Gibt es bereits Informationen hinsichtlich möglicher Klagen, um gegen die Gesetzesänderung und der einhergehenden Benachteiligung vorzugehen?

    Über Ihre Antwort/Einschätzung freue ich mich sehr.

    Freundliche Grüße
    Petra L.

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    1. Liebe Petra,

      leider bin ich in dieser Angelegenheit nicht auf dem Laufenden.

      Beste Grüße

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